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Vier Erwachsene fahren im Kanu auf einem Kanal. Am Ufer steht ein Kind (11 Jahre) und schießt mit einer Wasserpistole auf die Erwachsenen. Diese sind so erschrocken, dass aufgrund ihrer Bewegungen das Kanu kentert. Alle fallen ins Wasser, viele Gegenstände gehen verloren (Schmuck, Brillen etc.), andere sind hinüber (Handy, Uhren etc.)
1. Frage: Welcher Straftatbestand ist hier erfüllt (die Strafunmündigkeit des Täters mal außen vorgelassen)? Liegt hier Körperverletzung vor? Wie sieht es mit gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr aus?
2.Frage: Muss der Täter für die verlorenen und zerstörten Gegenstände haften, oder sind die Erwachsenen selber Schuld diese mit "an Bord" genommen zu haben? (Alle sind erfahrene Kanufahrer und sind noch nie gekentert, d.h. sie mussten nicht davon ausgehen, dass sie kentern könnten). Kann darüber hinaus auch ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Ich weiß, dass die zweite Frage eigentlich nicht in dieses Forum gehört, aber ich wollte nicht zwei Beträge zum selben Thema schreiben.
Grundsätzlich könnte, wenn das Verhalten Ursächlich für das Kentern war, von dem Jungen Schadenersatz gefordert werden. Schmerzensgeld sähe ich eher weniger, schließlich ist es nicht so ganz unüblich, wenn man Wassersport betreibt, daß man Nass wird, mir fehlt es da an der körperlichen Beeinträchtigung.
Es könnte aber auch sein, daß das Verhalten der Kanuten als so grob fahrlässig eingestuft wird (wertvolle Gegenstände nicht ausreichend gegen Wasser beim Kentern, daß auch erfahrenen Kanuten passieren kann) und deswegen ihr Mitverschulden die Schuld des Knabens quasi aufwiegt. _________________ Geist ist Geil!
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