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Kanu zum Kentern gebracht - strafbar?

 
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 17:39    Titel: Kanu zum Kentern gebracht - strafbar? Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Fall:

Vier Erwachsene fahren im Kanu auf einem Kanal. Am Ufer steht ein Kind (11 Jahre) und schießt mit einer Wasserpistole auf die Erwachsenen. Diese sind so erschrocken, dass aufgrund ihrer Bewegungen das Kanu kentert. Alle fallen ins Wasser, viele Gegenstände gehen verloren (Schmuck, Brillen etc.), andere sind hinüber (Handy, Uhren etc.)

1. Frage: Welcher Straftatbestand ist hier erfüllt (die Strafunmündigkeit des Täters mal außen vorgelassen)? Liegt hier Körperverletzung vor? Wie sieht es mit gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr aus?

2.Frage: Muss der Täter für die verlorenen und zerstörten Gegenstände haften, oder sind die Erwachsenen selber Schuld diese mit "an Bord" genommen zu haben? (Alle sind erfahrene Kanufahrer und sind noch nie gekentert, d.h. sie mussten nicht davon ausgehen, dass sie kentern könnten). Kann darüber hinaus auch ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden?

Ich weiß, dass die zweite Frage eigentlich nicht in dieses Forum gehört, aber ich wollte nicht zwei Beträge zum selben Thema schreiben.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich könnte, wenn das Verhalten Ursächlich für das Kentern war, von dem Jungen Schadenersatz gefordert werden. Schmerzensgeld sähe ich eher weniger, schließlich ist es nicht so ganz unüblich, wenn man Wassersport betreibt, daß man Nass wird, mir fehlt es da an der körperlichen Beeinträchtigung.

Es könnte aber auch sein, daß das Verhalten der Kanuten als so grob fahrlässig eingestuft wird (wertvolle Gegenstände nicht ausreichend gegen Wasser beim Kentern, daß auch erfahrenen Kanuten passieren kann) und deswegen ihr Mitverschulden die Schuld des Knabens quasi aufwiegt.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Körperverletzung fehlt es nach Schilderung des Sachverhaltes an einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsbeschädigung.

Für den gef. E. i.d.S. fehlt mir gerade die einschlägige Strafnorm Winken.

Eine Teilschuld der Geschädigten würde ich hier verneinen, da (einzig) die Handlung des Kindes adäquat kausal genau diesen Schaden verursacht hat.

Für diesen Teil kann ich gerne ins Verbraucherrecht verschieben.
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