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Unterschiedliche Bewertungsmethoden für Prüfungen zulässig?

 
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EinStudent
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 13:10    Titel: Unterschiedliche Bewertungsmethoden für Prüfungen zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da mal ein Anliegen, da an meiner Hochschule ein Professor die Prüfungsleistungen verschiedener Studierender derselben Lehrveranstaltung mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden bewertet. Einige Studierende haben sich da mal schlau gelesen (Niehues, Zimmerling/Brehm etc.) und sind zu der Auffassung gekommen, dass das unzulässig ist, da dadurch der Grundsatz der Chancengleichheit und das Gebot der Fairness verletzt zu seien scheint. Einige haben durch die unterschiedlichen Bewertungsmethoden eine schlechtere Note erhalten und fühlen sich dadurch benachteiligt. Die Studierenden wollen erstmal das Gespräch mit dem Professor suchen und nichts rechtliches machen, wissen aber nicht so genau, wie man da am bestend Argumentieren sollte bzw. ob sie überhaupt im Recht sind. Leider ist es bei uns so, dass wir im Gegensatz zu anderen Hochschulen keine kostenlose Rechtsberatung von einem RA bekommen können, da unser AStA nicht genug Scheine aus dem Topf bekommt.

Ich schildere das Ganze einmal kurz: Die Note der Lehrveranstaltung setzt sich aus einer Klausur (Theorie) und einem Labor (Praxis) zusammen. Der Professor hat einleitend in der Vorlesung angekündigt, dass die Gewichtung 1:1 erfolgt. Diesen Sachverhalt können alle Studierenden bestätigen. Nun steht in der Prüfungsordnung geschrieben,

§12 (4) Die Note lautet:
bei einem Durchschnitt bis 1,15 1,0
bei einem Durchschnitt über 1,15 bis 1,50 1,3
bei einem Durchschnitt über 1,50 bis 1,85 1,7
bei einem Durchschnitt über 1,85 bis 2,15 2,0
bei einem Durchschnitt über 2,15 bis 2,50 2,3
bei einem Durchschnitt über 2,50 bis 2,85 2,7
bei einem Durchschnitt über 2,85 bis 3,15 3,0
bei einem Durchschnitt über 3,15 bis 3,50 3,3
bei einem Durchschnitt über 3,50 bis 3,85 3,7
bei einem Durchschnitt über 3,85 bis 4,00 4,0
bei einem Durchschnitt über 4,00 5,0

Viele Studierende haben GENAU einen Durchschnitt von 1,85 oder 2,85 oder 3,85. Beispielsweise ergibt sich ein Durchschnitt von 2,85 bei einer 1,7 im Labor und einer 4,0 in der Klausur bei einer Gewichtung von 1:1. In diesen Fällen hat der Professor aber nicht 1:1 gewertet, sondern geschaut ob die Klausur oder das Labor schlechter ausgefallen ist und dann jeweils das Schlechtere mehr gewichtet, so dass er dann die schlechtere Note gegeben hat (Aufrunden). Bei allen anderen hat er strikt 1:1 gewertet.

Ich würde mich freuen, wenn da mal eine Menge Meinungen zusammen kommen und Tipps gegeben werden können, wie man als Gruppe von Studierenden und mit welchen Argumenten man am Besten ein klärendes Gespräch führen kann.

Viele Grüsse
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Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 05:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach meiner Lesart liegt 2,85 nicht "über 2,85". Sondern 2,85 sind 2,85, mithin gilt "bis 2,85" ergibt eine 2,7.
Um solche Probematiken zu verhindern sind die Prüfungsordnungen idR. exakt. Danach gehört hier die punktuelle Obergrenze des angegebenen Intervalls jeweils zur unteren Rundung. Fertig.

Sofern die Durchschnittsbildung 1:1 zu erfolgen hat, hat sie so zu erfolgen.
Im gleichen Kurs für den einen das eine mehr gewichten als das andere, und für einen anderen umgekehrt, geht nicht, sofern die beiden Einzelnoten exakt festzusetzen sind, und nicht bloße Orientierung für eine abschließende Ermessensentscheidung des Prüfers nach Gesamtbild sind.
Grüße

Planloser
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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