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Verfasst am: 25.06.08, 08:44 Titel: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen?
Hallo zusammen,
Folgender theoretischer Fall:
A hat von B über Internetauktionshaus [Name geändert] per Sofortkauf einen neuen Artikel gekauft. A macht fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und sendet die unbenutzte Ware an B zurück.
Nach einer Woche fragt A nach, wann denn der Kaufpreis zurücküberwiesen wird.
B antwortet, gem. Fernabnahmegesetz habe er vier Wochen für die Rückerstattung Zeit.
Wie ist die Rechtslage, innerhalb welcher Frist muss B das Geld zurückerstatten?
Verfasst am: 25.06.08, 09:06 Titel: Re: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen
spock99 hat folgendes geschrieben::
B antwortet, gem. Fernabnahmegesetz habe er vier Wochen für die Rückerstattung Zeit.
Vielleicht bittet A mal um Übersendung eines Auszuges aus dem Fernabnahmegesetz, aus dem sich das ergeben soll....!?
spock99 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage, innerhalb welcher Frist muss B das Geld zurückerstatten?
Nach dem BGB, §§ 357 Abs. 1, 286 Abs. 3, ist die Rückerstattung mit Erhalt des Widerrufs fällig. Verzug tritt 30 Tage später ein. _________________ Null Komma
***
nix
Verfasst am: 25.06.08, 09:10 Titel: Re: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
spock99 hat folgendes geschrieben::
B antwortet, gem. Fernabnahmegesetz habe er vier Wochen für die Rückerstattung Zeit.
Vielleicht bittet A mal um Übersendung eines Auszuges aus dem Fernabnahmegesetz, aus dem sich das ergeben soll....!?
A bezieht sich wohl auf die neue Musterwiderrufsbelehrung
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. (5) gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (6) [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. (7) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] ( Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] (2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] (2), für uns mit deren Empfang. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.06.08, 15:24 Titel: Re: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen
Big Guro hat folgendes geschrieben::
A bezieht sich wohl auf die neue Musterwiderrufsbelehrung
für die Sie bitte noch eine Quelle angeben wollen - danke! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
§ 286 III BGB sagt aber auch, dass der Schuldner SPÄTESTENS nach 30 Tagen in Verzug kommt. Den Gläubiger hält also nichts davon ab den Schuldner schon früher durch Mahnung in Verzug zu versetzen...
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