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Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen?

 
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spock99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 08:44    Titel: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Folgender theoretischer Fall:

A hat von B über Internetauktionshaus [Name geändert] per Sofortkauf einen neuen Artikel gekauft. A macht fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und sendet die unbenutzte Ware an B zurück.
Nach einer Woche fragt A nach, wann denn der Kaufpreis zurücküberwiesen wird.
B antwortet, gem. Fernabnahmegesetz habe er vier Wochen für die Rückerstattung Zeit. Geschockt

Wie ist die Rechtslage, innerhalb welcher Frist muss B das Geld zurückerstatten?

Viele Grüße
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 09:06    Titel: Re: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen Antworten mit Zitat

spock99 hat folgendes geschrieben::
B antwortet, gem. Fernabnahmegesetz habe er vier Wochen für die Rückerstattung Zeit.


Vielleicht bittet A mal um Übersendung eines Auszuges aus dem Fernabnahmegesetz, aus dem sich das ergeben soll....!? Mr. Green

spock99 hat folgendes geschrieben::

Wie ist die Rechtslage, innerhalb welcher Frist muss B das Geld zurückerstatten?


Nach dem BGB, §§ 357 Abs. 1, 286 Abs. 3, ist die Rückerstattung mit Erhalt des Widerrufs fällig. Verzug tritt 30 Tage später ein.
_________________
Null Komma
***
nix
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 09:10    Titel: Re: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
spock99 hat folgendes geschrieben::
B antwortet, gem. Fernabnahmegesetz habe er vier Wochen für die Rückerstattung Zeit.


Vielleicht bittet A mal um Übersendung eines Auszuges aus dem Fernabnahmegesetz, aus dem sich das ergeben soll....!? Mr. Green



A bezieht sich wohl auf die neue Musterwiderrufsbelehrung


Widerrufsfolgen



Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. (5) gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (6) [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. (7) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] (Cool Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] (2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] (2), für uns mit deren Empfang.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 15:24    Titel: Re: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
A bezieht sich wohl auf die neue Musterwiderrufsbelehrung
für die Sie bitte noch eine Quelle angeben wollen - danke!
_________________
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 15:41    Titel: Re: Widerruf - in welcher Frist muss Rückerstattung erfolgen Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Big Guro hat folgendes geschrieben::
A bezieht sich wohl auf die neue Musterwiderrufsbelehrung
für die Sie bitte noch eine Quelle angeben wollen - danke!


BGB Info:

Abschnitt 6, Anlage 2.

http://www.bundesrecht.juris.de/bgb-infov/index.html


und

http://www.internetrecht-rostock.de/neue-widerrufsbelehrung.htm
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

§ 286 III BGB sagt aber auch, dass der Schuldner SPÄTESTENS nach 30 Tagen in Verzug kommt. Den Gläubiger hält also nichts davon ab den Schuldner schon früher durch Mahnung in Verzug zu versetzen...
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