Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aussage strafbar
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aussage strafbar

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ugly duck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 01:47    Titel: Aussage strafbar Antworten mit Zitat

Hallo,

wäre es strafbar, wenn man zu A sagt, dass man B eine reinhaut, wenn B einen nochmals anlabert?

Was ist wenn es A zu B weitersagt? Würde sich da jemand strafbar machen? Falls ja wer? Eigentlich würde dann A die Voraussetzungen für eine Nötigung erfüllen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man bestraft werden kann, nur weil man etwas weitersagt.

Ist eigentlich "Wichtigtuer(in)" eine Beleidigung?

Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Wenn X zu A sagt, "gehe zu B und sage ihm, wenn er Y tut, dann kriegt er ein empfindliches Übel", und A tut das, dann ist das eine Nötigung über Boten.

Von X gegen B. Ob A hier mitschuldig ist oder eher Helfer zur Verhinderung eines Übels, wird wohl in einem Prozess geklärt werden müssen.

2.) Es gibt angeblich sog. "Formalbeleidigungen" - angeblich "A-loch" usw. -, die keiner konkreten Umstände bedürfen, um strafbar zu sein. Andere wirken erst in ihrem konreten Tatumfeld als Beleidigung. Das können auch harmlosere Ausdrücke als "Wichtigtuer(in)" sein.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ugly duck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
1.) Wenn X zu A sagt, "gehe zu B und sage ihm, wenn er Y tut, dann kriegt er ein empfindliches Übel", und A tut das, dann ist das eine Nötigung über Boten.

Was wäre, wenn X den Teil "gehe zu B und sage ihm weglässt" also nur sagt zu A sagt:"Wenn B Y tut, dann kriegt er ein empfindliches Übel"?

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::

2.) Es gibt angeblich sog. "Formalbeleidigungen" - angeblich "A-loch" usw. -, die keiner konkreten Umstände bedürfen, um strafbar zu sein. Andere wirken erst in ihrem konreten Tatumfeld als Beleidigung. Das können auch harmlosere Ausdrücke als "Wichtigtuer(in)" sein.

Auf was kommt es bei dem Tatumefeld an? Darauf, ob die Bezeichnung berechtigt ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.