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wäre es strafbar, wenn man zu A sagt, dass man B eine reinhaut, wenn B einen nochmals anlabert?
Was ist wenn es A zu B weitersagt? Würde sich da jemand strafbar machen? Falls ja wer? Eigentlich würde dann A die Voraussetzungen für eine Nötigung erfüllen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man bestraft werden kann, nur weil man etwas weitersagt.
Ist eigentlich "Wichtigtuer(in)" eine Beleidigung?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.06.08, 02:43 Titel:
1.) Wenn X zu A sagt, "gehe zu B und sage ihm, wenn er Y tut, dann kriegt er ein empfindliches Übel", und A tut das, dann ist das eine Nötigung über Boten.
Von X gegen B. Ob A hier mitschuldig ist oder eher Helfer zur Verhinderung eines Übels, wird wohl in einem Prozess geklärt werden müssen.
2.) Es gibt angeblich sog. "Formalbeleidigungen" - angeblich "A-loch" usw. -, die keiner konkreten Umstände bedürfen, um strafbar zu sein. Andere wirken erst in ihrem konreten Tatumfeld als Beleidigung. Das können auch harmlosere Ausdrücke als "Wichtigtuer(in)" sein.
1.) Wenn X zu A sagt, "gehe zu B und sage ihm, wenn er Y tut, dann kriegt er ein empfindliches Übel", und A tut das, dann ist das eine Nötigung über Boten.
Was wäre, wenn X den Teil "gehe zu B und sage ihm weglässt" also nur sagt zu A sagt:"Wenn B Y tut, dann kriegt er ein empfindliches Übel"?
Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
2.) Es gibt angeblich sog. "Formalbeleidigungen" - angeblich "A-loch" usw. -, die keiner konkreten Umstände bedürfen, um strafbar zu sein. Andere wirken erst in ihrem konreten Tatumfeld als Beleidigung. Das können auch harmlosere Ausdrücke als "Wichtigtuer(in)" sein.
Auf was kommt es bei dem Tatumefeld an? Darauf, ob die Bezeichnung berechtigt ist?
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