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PM Gesetzentwurf zur Patientenverfügung gefährdet Behinderte

 
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 14:20    Titel: PM Gesetzentwurf zur Patientenverfügung gefährdet Behinderte Antworten mit Zitat

PRESSEMITTEILUNG
Gesetzentwurf zur Patientenverfügung gefährdet Menschen mit Behinderungen

Berlin - Anlässlich der heutigen Ersten Beratung des Gesetzentwurfes
der Abgeordneten Stünker, Kauch und Jochimsen zur Patientenverfügung
erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange
der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Sollte der heute debattierte Entwurf Gesetz werden, wäre dies eine
Gefährdung des Lebens von Menschen mit Behinderungen, insbesondere
Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung.

Denn der Entwurf regelt nicht nur den seltenen Fall, in dem
tatsächlich eine gültige Patientenverfügung vorhanden und anwendbar
ist. Vielmehr regelt er den in der Realität weitaus am häufigsten
Fall, in dem keine Patientenverfügung anwendbar ist, weil entweder gar
keine Patientenverfügung exisitert oder ihre Festlegungen auf die
konkrete Behandlungssituation nicht zutreffen.

Insbesondere Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung werden in
der Regel keine Patientenverfügungen errichten.

Dass Patienten generell meist keine Patientenverfügung haben, zeigen
die Erfahrungen gerade dort im Ausland, wo Patientenverfügungen
gesetzlich geregelt sind. In Österreich, wo das
Patientenverfügungsgesetz seit zwei Jahren in Kraft ist, sind bei
Rechtsanwalts- und Notariatskammern knapp 100 verbindliche
Patientenverfügungen registriert. In USA, wo seit 1990 ein
Patientenverfügungsgesetz besteht, hat nicht einmal jeder fünfte
überhaupt eine Patientenverfügung.

Der Stünker-Gesetzentwurf sieht für diesen Fall vor, dass der Betreuer
aufgrund des von ihm zu ermittelnden mutmaßlichen Willens des
Betreuten entscheidet, ob er in eine ärztliche Maßnahme einwilligt
oder sie untersagt. Besteht aber zwischen Arzt und Betreuer
"Einvernehmen" über den Willen des Patienten, so kann nach dem
Stünker-Entwurf eine Behandlung ohne vormundschaftsgerichtliche
Kontrolle abgebrochen werden, auch "wenn die Maßnahme medizinisch
angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf
Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder
einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden
erleidet".

Es ist sehr konkret zu befürchten, dass dieser Weg bei Menschen ohne
Patientenverfügung, und gerade bei Menschen mit sogenannter geistiger
Behinderung zur Regel wird, falls sich der Stünker-Entwurf durchsetzen
sollte.

Kontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hier der diskutierte Entwurf:

Link

Etwas mehr an Hintergrundinformationen zum Thema:
http://www.welt.de/print-welt/article715569/Neue_Regeln_fuer_den_Persilschein_ins_Jenseits.html
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich das richtig, wenn ich im Koma liege und kein Verwandter aufzutreiben ist, dann entscheiden die Aertze nach meinem mutmasslichen Willen?

Ich brauch unbedingt eine Patientenverfuegung, dass die Aertze solange weitermachen sollen, bis die Leichenstarre einsetetzt.(Ok vielleicht nicht ganz solange.)
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