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Correll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 20:45    Titel: Klassenbuch Antworten mit Zitat

habe eine frage. es geht um ein Gymnasium in NRW und darum, ob ich als schüler das recht habe einen einblick ins klassenbuch zu bekommen. oder steht dieses, nur den lehrkräften zur verfügung?
danke danke
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 23:32    Titel: Re: Klassenbuch Antworten mit Zitat

Correll hat folgendes geschrieben::
habe eine frage. es geht um ein Gymnasium in NRW und darum, ob ich als schüler das recht habe einen einblick ins klassenbuch zu bekommen. oder steht dieses, nur den lehrkräften zur verfügung?
danke danke
Ein "Recht auf Einsicht" ist vermutlich nirgends festgeschrieben. Aber man wird sicher mal hineinschauen dürfen - unter Aufsicht. Worum geht es denn?
Personenbezogene Daten, die dort auch eingetragen werden, sind nämlich nicht-öffentlich.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Nicko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:58    Titel: Re: Klassenbuch Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Personenbezogene Daten, die dort auch eingetragen werden, sind nämlich nicht-öffentlich.


Ach?! Nicht öffentlich?

Das interessiert mich jetzt aber auch mal als ehemaliges dienstältestes Klassenbuch-Amt-Urgestein.

Fünf Jahre meines Lebens habe ich diesem Buche gedient, es auf meine Kosten mit neuen Umschlägen versehen, es vor Rowdys verteidigt, Listen mit fehlenden Eintragungen erstellt und es immer von A nach B geschleppt - 1. Stock, 3. Stock, Sporthalle, wieder zurück...

Nach der Schule lag es immer bei mir zu Hause herum. Geschockt In der Schule sind die Dinger nämlich gerne mal verschwunden.

Vertretungsunterricht habe ich selbst eingeschrieben und hatte mit "KBA" (Klassenbuchamt) auch mein eigenes Kürzel?

War meine Tätigkeit gar nicht zulässig...?????????? (bzw. nicht im Einklang mit geltendem Recht?)
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Datenschutz und Schulrecht sind jeweils Landesrecht. Und da gilt: "Andere Länder, andere Sitten".
Ich habe die NRW-Regelungen zusammengefasst, wie ich sie aus der eigenen Schulzeit dort kenne. Nun weiß ich allerdings nicht, in welchem Bundesland und zu welcher Zeit Du diesem Buch "gedient" hast.
_________________
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Uns're Klassenbücher trugen vorn auf den Klappen,
den wehrhaften Berliner Bären als ihr Wappen.

...

Jo mei, hab nun selbst mal oberflächlich gesucht, das SchulG im Bücherregal gibt mal wieder keine Antwort und auf der Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz ist auch kein nützlicher Link... Cool

Na ja, was soll's, die Lehrer haben's ja so gewollt, dann muss es ja wohl seine Richtigkeit gehabt haben. Auf den Arm nehmen
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