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Anlieger gegen Straßenausbau, welche Möglichk. bestehen ?
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 08:55    Titel: Anlieger gegen Straßenausbau, welche Möglichk. bestehen ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

eine Gemeinde plant mehrere Straßen umzubauen und zu erneuern. Die Bürger und Anwohner sind dagegen, zumal die Kosten ja wohl die Anlieger tragen müssen.

Welche Möglichkeiten haben die Anlieger sich zu wehren ?
Wir haben nun eine Intressengemeinschaft gegründet, aber haben sonst zero Plan,
erbitten um dringende Hilfe !

Danke !
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 09:27    Titel: Re: Anlieger gegen Straßenausbau, welche Möglichk. bestehen Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::


Welche Möglichkeiten haben die Anlieger sich zu wehren ?


Überzeugen Sie die Mehrheit Ihres Gemeinderats davon, dass ein Umbau und eine Erneuerung nicht notwendig ist.
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Erich Bauer
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 10:55    Titel: Re: Anlieger gegen Straßenausbau, welche Möglichk. bestehen Antworten mit Zitat

Erich Bauer hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::


Welche Möglichkeiten haben die Anlieger sich zu wehren ?


Überzeugen Sie die Mehrheit Ihres Gemeinderats davon, dass ein Umbau und eine Erneuerung nicht notwendig ist.

Dem muss man zustimmen. Es ist die einzige Möglichkeit.
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 11:32    Titel: Re: Anlieger gegen Straßenausbau, welche Möglichk. bestehen Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Erich Bauer hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::


Welche Möglichkeiten haben die Anlieger sich zu wehren ?


Überzeugen Sie die Mehrheit Ihres Gemeinderats davon, dass ein Umbau und eine Erneuerung nicht notwendig ist.

Dem muss man zustimmen. Es ist die einzige Möglichkeit.


OK, verstanden, danke !
Dann würde ja vielleicht für den ersten Schritt eine Unterschriftenaktion (Liste mit gesammelten Stimmen gegen den Ausbau) die dem Gemeinderat vorgelegt wird, helfen ?
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meiner Erfahrung ist es besser, an jeden einzelnen Gemeinderat persönlich heranzutreten (wenn möglich).
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 14.07.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Nach meiner Erfahrung ist es besser, an jeden einzelnen Gemeinderat persönlich heranzutreten (wenn möglich).


Nun war die 1. Infoveranstaltung (die meisten waren gegen den Ausbau), dazu folgende Fragen:

Da geplant ist mehr Straßen komplett zu renovieren hatte ich die soziale Verträglichkeit Angesprochen. Darf die Gemeinde gleich 3 Straßen zugleich komplett neu renovieren und diese Kosten auf die Anlieger umlegen ?

Bei den Anliegern die ein Eckgrundstück besitzen wirkt sich so ein Beschluß wirtschaftlich vernichtend aus ! - Darf das sein ?

Was gibt das Gesetz dazu her ?

Muß eine Eigentümer verkaufen, nur weil er die Beträge nicht aufbringen kann ?

Muß ein Anlieger sich verschlulden umd die Beträger bezhalen zu können und kann das verlangt werden.

Wir haben in einer Straße fast ausschließlich Witwen die von Ihrer erbärmlichen Rente leben müssen, die können nicht zusätzlich Schulden machen (da macht die Bank gar nicht mit), was passiert hier ?

Wo stehen die Gesetze zu diesem Thema ?

Herzlichen Dank im Voraus !
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Hanomag
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Anmeldungsdatum: 18.07.2008
Beiträge: 145

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 11:58    Titel: Kostenübernahme bei Straßenrevovierung Antworten mit Zitat

Ich war seither der Meinung, dass die Anlieger nur für die erstmalige Erschließung Straßen beitragspflichtig gemacht werden können. Für die Folgekosten müsste m. E. die Gemeinde zuständig sein.

Wie ist nun die Rechtslage?
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Erich Bauer
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 27.07.08, 13:43    Titel: Re: Kostenübernahme bei Straßenrevovierung Antworten mit Zitat

Hanomag hat folgendes geschrieben::
Ich war seither der Meinung, dass die Anlieger nur für die erstmalige Erschließung Straßen beitragspflichtig gemacht werden können. Für die Folgekosten müsste m. E. die Gemeinde zuständig sein.

Das trifft für Erschließungsbeiträge, §§ 127 ff. des Baugesetzbuches so zu.
Für die Erneuerung (Um- und Ausbau) von Straßen können in allen Bundesländern außer in Baden-Württemberg nach dem jeweiligen Kommunalabgabenrecht Straßen(ausbau)beiträge erhoben werden.
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Erich Bauer
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 27.07.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::

Da geplant ist mehr Straßen komplett zu renovieren hatte ich die soziale Verträglichkeit Angesprochen. Darf die Gemeinde gleich 3 Straßen zugleich komplett neu renovieren und diese Kosten auf die Anlieger umlegen ?

Rechtlich kein Problem! Wirtschaftlich ggf. auch vorteilhaft, weil nur einmal Baustelleneinrichtungskosten anfallen und bei größerem Bauvolumen günstigere Baupreise zu erzielen sind.


Zitat:

Muß ein Eigentümer verkaufen, nur weil er die Beträge nicht aufbringen kann ?

Muß ein Anlieger sich verschlulden um die Beträger bezahlen zu können und kann das verlangt werden.

Wir haben in einer Straße fast ausschließlich Witwen die von Ihrer erbärmlichen Rente leben müssen, die können nicht zusätzlich Schulden machen (da macht die Bank gar nicht mit), was passiert hier ?

In den Kommunalabgabengesetzen der Länder wird regelmäßig auf die Billigkeitsregelungen der Abgabenordnung verwiesen. In der Praxis werden von den Gemeinden verzinsliche Stundungen/Ratenzahlungen gewährt. Wer bei der Bank Kredit hat, fährt aber ggf. mit einem Bankkredit besser. Die Beitragsschuld ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, so dass im Fall betagter und nicht zahlungsfähiger Eigentümer die Erben eventuell leer ausgehen. Habe jedenfalls in den vielen Jahren meiner Tätigkeit noch nie erlebt, dass eine Gemeinde eigengenutzten Wohnraum in die Zwangsversteigerung gebracht hätte um Beitragsforderungen zu realisieren.
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Hanomag
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Anmeldungsdatum: 18.07.2008
Beiträge: 145

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Da bin ich aber froh, dass mein Häuschen in Baden-Württemberg steht.
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Fritzo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Stellen Sie sich vor, in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft würde eine Schule, eine Festhalle, ein Finanzamt oder ein anderes öffentliches Gebäude errichtet und Sie als Nachbarn würden zur Deckung der Herstellungskosten zur Kasse gebeten, weil Sie Nachbarn sind und die öffentliche Einrichtung gelegentlich mitbenutzen. Genau dies ist gängige Praxis beim Bau von Straßen.
In unserer Nachbarschaft am Ortsrand wird zur Zeit zur Sanierung der Gemeindefinanzen ein Neubaugebiet erschlossen. Die Straße, in der wir wohnen, wird als Zufahrt dienen und wird entsprechend hergerichtet. Die Kosten werden auf uns Anlieger umgelegt.
Eine Straße ist eine öffentliche Einrichtung, öffentlicher geht es gar nicht. Eine Einrichtung, die jedem Bürger zur Verfügung steht.
Meiner Ansicht nach gibt es keinen plausiblen Grund, warum Anrainer die Herstellungskosten zu tragen haben sollen, auch wenn dies seit eh und je Usus ist. Die Kosten sind meiner Meinung nach ganz klar Sache des Eigentümers der Staße, also der Kommune, des Landes oder des Bundes und sind aus Steuermitteln zu bezahlen. Sie sind auf keinen Fall umlegungsfähig auf die Anlieger.
Gibt es eine Möglichkeit, die grundsätzliche Zulässigkeit der Erhebung von Anliegergebühren überprüfen zu lassen?
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Erich Bauer
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Fritzo hat folgendes geschrieben::

In unserer Nachbarschaft am Ortsrand wird zur Zeit zur Sanierung der Gemeindefinanzen ein Neubaugebiet erschlossen. Die Straße, in der wir wohnen, wird als Zufahrt dienen und wird entsprechend hergerichtet. Die Kosten werden auf uns Anlieger umgelegt.


Sollen Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung oder Straßen(ausbau)beiträge erhoben werden?
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Fritzo
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Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Straße besitzt eine sogenannte Rohdecke, die in diesem Zustand seit über 15 Jahren wie eine Enddecke benutzt wird.
Welche Maßnahmen außer dem Aufbringen der Enddecke im Zuge der Fertigstellung durchgeführt werden sollen, dürften wir Anrainer in Kürze im Rahmen einer Anrainerversammlung vom Vertreter der Gemeindeverwaltung erfahren.
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Erich Bauer
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich erfüllt der bisherige Ausbauzustand der Straße noch nicht die Merkmale der endgültigen Herstellung, wie sie in der Erschließungsbeitragssatzung aufgeführt sind. Deshalb konnte bisher die Beitragspflicht für den Erschließungsbeitrag nicht entstehen und folglich haben die Anlieger für diese Straße noch nichts bezahlt. Dass die Enddecke jetzt im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Erschließung des angrenzenden Neubaugebiets aufgebracht wird, ist beitragsrechtlich unerheblich.

Die Zulässigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen generell in Frage zu stellen hieße, die Verfassungsgemäßheit der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches anzuzweifeln. Dafür gab es seit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 aber bisher meines Wissens keinen Anlass. Bereits nach dem vor diesem Zeitpunkt geltenden Landesrecht hatten sich die Anlieger stets an den Straßenbaukosten zu beteiligen.
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 16.10.08, 19:32    Titel: Straßenbau und Umlage auf die Anlieger Antworten mit Zitat

Hallo nochmals,

einige Gemeinderatsmitglieder haben wir auf unserer Seite und auch ca. 90 % der Anlieger die gegen den Straßenausbau sind.

Gibt es sonst noch Möglichkeiten einen Ausbau bzw. die Umlage auf die Anlieger zu verhindern ?

Ein Mitarbeiter der Gemeinde meinte, es gibt ein Gesetz das etwa lautet, daß ein Anlieger dadurch nicht in Finanzielle Notlage kommt, kennt jemand das Gesetz ?
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