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Bei Onlinekauf habe ich die Vorleistungspflicht nicht erfüll

 
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Nade760
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 18:23    Titel: Bei Onlinekauf habe ich die Vorleistungspflicht nicht erfüll Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Vor zwei Monaten habe ich eine Online Bestellung getätigt, die Zahlung meinerseits sollte vor Lieferung der Ware erfolgen ( Betrag: 14.93) Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich die Zahlung des Betrages vergessen habe. Demzufolge habe ich auch keine Lieferung bekommen. Ich war die letzten zwei Monate zur Kur und habe jetzt einen Brief von einem Anwalt bekommen, der sich auf die vereinbarte Vorleistungspflicht beruft. Ich dachte eigentlich, dass bei einem einseitigen Handelskauf der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn die Ware ausgeliefert wurde. Wie soll ich mich jetzt verhalten und wie ist die Rechtslage, muss ich den Betrag zzgl. 25 € Anwaltskosten zahlen?? Wenn ja, bekomme ich dann trotzdem die Ware zugeschickt?? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort. LG !!

Anbei die AGB des Verkäufers:

Ihr Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe hier keine Anhaltspunkte für den Verzug.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Verbraucher muss noch eine Belehrung erfolgen.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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