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Raumtemperatur am Arbeitsplatz

 
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Obolus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 16:59    Titel: Raumtemperatur am Arbeitsplatz Antworten mit Zitat

ich wollte mal wissen was das Recht so vorsieht in Punkto "Hitzefrei"
ich habe nichts im Arbeitsschutzgesetz gefunden ausser sowas wie "der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen dass die Temperatur blabla... aber keine Zahl in Grad Celsius.
wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitern z.B. 35-40 Grad Celsius zumutet das ganze Jahr über und dazu noch Kittel getragen werden müssen, wenn dort alle Müde sind, sich nicht konzentrieren können und jeden tag nach 5 minuten schon komplett nassgeschwitzt; wenn Arbeiter krank werden durch Zugluft weil sie nass sind aber der Chef das ignoriert weil er eine Klimaanlage in seinem Büro hat; - wem kann man das melden? wer beaufsichtigt sowas? Wieviel Grad Cels. ist zumutbar und ab wann ist es zu heiss zum arbeiten?
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:08    Titel: Re: Raumtemperatur am Arbeitsplatz Antworten mit Zitat

Obolus hat folgendes geschrieben::

wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitern z.B. 35-40 Grad Celsius zumutet das ganze Jahr über ....




Hallo,

ist das nicht etwas übertrieben?

Oder ist das kein "normales" Büro oder sowas?
Eine Produktionshalle?



MfG
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

schon mal einen Bäcker gefragt Frage
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Obolus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ja eine Produktionshalle, die aber locker mit Klimaanlage 25 Grad haben könnte und es würde dem Produktionsprozess nur zugute kommen. Der Chef sagt das Abdichten der Halle wäre zu teuer oder sowas. Also wieviel Grad kann man Arbeitern zumuten die nichtmal im T-Shirt arbeiten dürfen sondern einen ESD-Schutzkittel tragen müssen? und wo kann man sowas melden und überprüfen lassen?
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Obolus hat folgendes geschrieben::
Ja eine Produktionshalle, die aber locker mit Klimaanlage 25 Grad haben könnte und es würde dem Produktionsprozess nur zugute kommen. Der Chef sagt das Abdichten der Halle wäre zu teuer oder sowas. Also wieviel Grad kann man Arbeitern zumuten die nichtmal im T-Shirt arbeiten dürfen sondern einen ESD-Schutzkittel tragen müssen? und wo kann man sowas melden und überprüfen lassen?



Hallo,

also erst mal nix mit "das ganze Jahr" sondern im Sommer, wenn´s draußen so richtig heiß ist.

Gibt es einen Betriebsrat?
Das wäre mal der erste Ansprechpartner.
Ansonsten kämen da noch die BG und das GAA in Frage (wobei das Ganze erst mal "hausintern" besprochen werden sollte).

Wurde der Vorteil der Klimatisierung mit dem Chef schon besprochen?
Wenn´s für´s Produkt gut ist wäre das doch schon mal ein Argument.

Irgendwie hab ich das mit dem "Abdichten" und "mit Klimaanlage locker 25° noch nicht begriffen.
Die ist klar, daß wir hier (wenn mein Gedankenmodell der Halle stimmt) von mind. einem 5-stelligen, wenn nicht 6-stelligen Betrag für eine solche Klimaanlage sprechen?


PS: in manchen Industriebetrieben arbeiten die Jungs und Mädels bei 40° und mehr für 8 Stunden.



MfG
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Obolus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

ja genau 40 grad und mehr gibts auch schon öfters. Das ganze Jahr, weil da elektronik gelötet wird mit grossen Öfen. Fenster und Türen sind offen, etwa 200 tischventilatoren laufen auf Höchststufe, alle tragen Kittel. eine Klimaanlage für nen 3stelligen Betrag müsste schon sein, aber der Chef meint das Abdichten der Halle wäre viel teurer und baut stattdessen nen tollen Gartenteich mit Park für die Pausen und ne Dachterasse. Keiner will das ausser ihm. Betriebsrat gibts da nicht. von etwa 125 Mitarbeitern sind etwa 90 in der Halle am schwitzen und der Rest sitzt in klimatisierten Büros.

also wenn ich das richtig sehe gibts keine bestimmte Temperatur im Recht, sondern alle müssen leiden wenns der chef sagt.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::

Ansonsten kämen da noch die BG und das GAA in Frage



Hallo,

siehe oben

Das mit dem Betriebsrat liese sich auch ändern

Zu der Klimaanlage im 3-stelligen Bereich sag ich jetzt mal als Mitarbeiter eines Industriebetriebes mal lieber nix Traurig


MfG
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Mike Gimmerthal
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Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1208
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eine weitere Möglichkeit wäre die Fachkraft für Arbeitssicherheit einzuschalten.

Siehe:
CHV 4 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV)
§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

i.V.m.
ASR 6 Raumtemperaturen
Anwendungsbereich
Für alle Arbeitsplätze, an die technologisch keine spezifischen Anforderungen an das Raumklima gestellt werden, gelten die Anforderungen und Gestaltungshinweise des Abschnittes I dieser Richtlinie.
Für Arbeitsräume, an die aus technologischen Gründen besondere Anforderungen an das Raumklima gestellt werden oder bei denen die Beeinflussung des Klimas durch die Technologie unvermeidbar ist, gelten die Empfehlungen des Abschnittes II.

3.
Lufttemperaturen in Arbeitsräumen
3.1 In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur mindestens betragen:
Tabelle: Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in Abhängigkeit von der Arbeitshaltung und der Arbeitsschwere
... (Tabelle)

3.2 Die Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
3.3 Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
3.4 An Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen (siehe auch § 9 Abs. 2 ArbStättV).

5.
Zusätzliche Anforderungen an das Klima und Klimamessungen in Arbeitsräumen und übrigen Betriebsräumen
5.1 Die Beschäftigten dürfen keiner vermeidbaren Zugluft ausgesetzt sein (siehe § 16 Abs. 4 ArbStättV).
5.2 Die Oberflächentemperatur des Fußbodens an ständigen Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen soll nicht mehr als 3 °C unter und 6 °C über der Lufttemperatur liegen.
5.3 Die Bestimmung der Lufttemperatur allein reicht nicht aus, wenn Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und/oder Wärmestrahlung erheblichen Einfluss auf das Klima ausüben. Dann sind diese Klimagrößen zusätzlich einzeln oder gegebenenfalls nach einem Klimasummenmaß zu bewerten.

Abschnitt II:
Hinweise für Arbeitsräume mit technologisch bedingten Klimaanforderungen
1. Die Bestimmung der Lufttemperatur allein reicht nicht aus, wenn Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und/oder Wärmestrahlung erheblichen Einfluss auf das Klima ausüben. Dann sind diese Klimagrößen zusätzlich einzeln oder gegebenenfalls nach einem Klimasummenmaß zu bewerten.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, wenn die Lufttemperaturen des Arbeitsraumes unterhalb der in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerte oder oberhalb + 26 °C liegen.
1.1 Liegen die Lufttemperaturen unterhalb den in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerten, ist für die Tätigkeit im Stehen oder Gehen der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen durch ein geeignetes Aufwärmpausenregime und/oder persönliche Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Für sitzende Arbeitshaltung und leichte körperliche Arbeit muss zunächst geprüft werden, ob die Absenkung der Lufttemperatur durch geeignete klimawirksame Maßnahmen (z. B. nach den Regeln der Technik ergonomisch gestaltete Wärmstrahlungsheizung1, Fußbodenheizung) kompensiert werden kann. Wenn technische Maßnahmen nicht angewendet werden können, sind persönliche Schutzmaßnahmen einzusetzen.
1.2 Liegen die Lufttemperaturen im Bereich oberhalb + 26 °C, ist der Schutz gegen zu hohe Temperatur durch technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Abschwitzpausen) und/oder persönliche Schutzausrüstung (z. B. Hitzeschutzkleidung) zu gewährleisten.
2. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass betriebstechnisch unvermeidbare Wärmestrahlung nicht in unzuträglichem Ausmaß auf die Beschäftigten einwirkt (siehe auch § 16 Abs. 5 ArbStättV).
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Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
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Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Obolus"Fenster und Türen sind offen, etwa 200 tischventilatoren laufen auf Höchststufe, alle tragen Kittel. eine Klimaanlage für nen 3stelligen Betrag müsste schon sein, aber der Chef meint das Abdichten der Halle wäre viel teurer und baut stattdessen nen tollen Gartenteich mit Park für die Pausen und ne Dachterasse. Keiner will das ausser ihm.[/quote]
ein tischventilator benötigt nicht viel strom ABER 200 ventialtoren die 8 stunden bei 100 warmen tagen rödelt, ist eine ganz andere hausnummer.
gehen wir mal von 40watt je ventialtor aus.
40watt x 200 x 8 stunden x 100 warme tage = 6400kw (im jahr!)
ich weiß den preis für industriestrom nicht auswendig ABER wenn vater staat damit durchkommt u. nochmal 1cent pro kw auf den preis (brennelementsteuer(?)) haut ist dies ggf. ein argument den chef zum umdenken zu bewegen.

vielleicht vermag die klimaanlage nicht die energiekosten zu senken ABER es könnte die produktivität steigern u. die geräte (die wahrscheinlich wärme auch nicht so gut abkönnen) werden geschont!
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

40watt x 200 x 8 stunden x 100 warme tage = 6400kw (im jahr!)


Wenn du mal die Einheiten nachschaust wirst du auch erkennen, das es kWh sind!

MfG

Matthias
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Mike Gimmerthal
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Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

40watt x 200 x 8 stunden x 100 warme tage = 6400kw (im jahr!)
ich weiß den preis für industriestrom nicht auswendig ABER wenn vater staat damit durchkommt u. nochmal 1cent pro kw auf den preis (brennelementsteuer(?)) haut ist dies ggf. ein argument den chef zum umdenken zu bewegen.


Der Strompreis für Gewerbe liegt bei 14-17 €Cent pro kWh, rechnen wir mit 15 €Cent sind das 960 € p.a.
Die Dämmung einer Industriehalle dürfte - je nach Größe - im oberen 5-stelligen bis unteren 6-stelligen Bereich liegen.
Wirtschaftliche Gründe dürften den AG also kaum überzeugen Lachen
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
pOtH hat folgendes geschrieben::

40watt x 200 x 8 stunden x 100 warme tage = 6400kw (im jahr!)


Wenn du mal die Einheiten nachschaust wirst du auch erkennen, das es kWh sind!


dann würde die "brechnung" aber nur so aussehen
40watt x 200 = 8kwh

kwh ist der verbrauch einer stunde, in meiner ersten rechnung war es aber eine "hochrechnung" auf 1 jahr.
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Mike Gimmerthal
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Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1208
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 05:38    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

dann würde die "brechnung" aber nur so aussehen
40watt x 200 = 8kwh

kwh ist der verbrauch einer stunde, in meiner ersten rechnung war es aber eine "hochrechnung" auf 1 jahr.


Äh ...?? Geschockt

1. tut es nichts zur Sache
2. Aufs Jahr hochgerechnet wird also nicht Energie pro Zeiteinheit verbraucht?? Interessant!
40 W x 200 Stück sind dann also 8000 WStk.? Mit den Augen rollen
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kwh ist der verbrauch einer stunde, in meiner ersten rechnung war es aber eine "hochrechnung" auf 1 jahr.

Das ist ja so nicht ganz korrekt. Arbeit wird immer in kWh gemessen, angegeben und berechnet. Privathaushalte verbrauchen ja im Jahr auch z.B. 3.000 kWh und nicht 3.000 kW (da würden sich die Energieversorger ja freuen Smilie ).
In kW wird nur die Wirkleistung gemessen, abgerechnet wird i.d.R. der in einem Jahr höchste gemessene Wert.

Zitat:
Der Strompreis für Gewerbe liegt bei 14-17 €Cent pro kWh, rechnen wir mit 15 €Cent sind das 960 € p.a.

Sogar noch viel weniger, bei Großabnehmern liegt der Preis meist noch gut im einstelligen Cent-Bereich.
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