Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Exfreundin gibt Führerschein nicht heraus
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Exfreundin gibt Führerschein nicht heraus

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jules89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:17    Titel: Exfreundin gibt Führerschein nicht heraus Antworten mit Zitat

Hallo,


meine Exfreundin hat noch meinen Führerschein und tut jetzt so, als hätte sie ihn nicht.

Was kann ich machen?

Das ist doch Fundunterschlagung oder nicht?

Mfg jules
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich davon ausgehe, dass der Führerschein in Ihrem Eigentum steht, haben sie wohl einen Herausgabeanspruch aus 985 BGB.

Dieser kann (im Zweifel und soweit sollte es bei zwei Erwachsenen eigentlich nicht kommen) auch auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden.

In diesem Sinne wünsche ich gute Besserung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 27.06.08, 18:12    Titel: Re: Exfreundin gibt Führerschein nicht heraus Antworten mit Zitat

jules89 hat folgendes geschrieben::

Das ist doch Fundunterschlagung oder nicht?


Ich würde sagen, oder nicht. Winken
Nach oben
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Da ich davon ausgehe, dass der Führerschein in Ihrem Eigentum steht, haben sie wohl einen Herausgabeanspruch aus 985 BGB.

Dieser kann (im Zweifel und soweit sollte es bei zwei Erwachsenen eigentlich nicht kommen) auch auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden.

In diesem Sinne wünsche ich gute Besserung.


Ist der Führerschein nicht auch Eiegntum der BRD? Geschockt
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.