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Widerspruch Schulausschluß - wie dann?

 
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eloxon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 07:42    Titel: Widerspruch Schulausschluß - wie dann? Antworten mit Zitat

Hat man Widerspruch gegen einen Schulausschluß eingelegt, wie lange MUß man auf die Antwort warten?
Wann kann man Anfechtungsklage erheben, wann kann man Untätigkeitsklage erheben?
kommt das eine vor dem anderen, muß ich eine Reihenfolge beachten? Kann/muß ich das oder nur der Anwalt?
Bundesland Sachsen
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo eloxon,

wenn ich mir den Thread Drohung Schulausschluss an die Eltern so anschaue, dann scheint der betroffene Schüler mehr Probleme durch das Kommunikationsverhalten seiner Eltern mit Lehrern und Schulleitung zu haben als durch sein eigenes Verhalten an der Schule. Wie ist das aus Ihrer Sicht?

In so einem Fall würde ich den Eltern immer auf jeden Fall als Allerwichtigstes raten, nur noch über einen Anwalt als Kommunikationspuffer vorzugehen. Die Eltern sollten darauf achten, einen Anwalt zu wählen, der nicht den Konflikt schürt, um sich zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, sondern den Konflikt sachlich bearbeitet, um die tatsächlichen Interessen des Schülers und seiner Eltern zu wahren.

Ist MS = Mittelschule?
Wie alt ist der Schüler?
Wie viele Schulalternativen gibt es in welchem Abstand zur Wohnung des Schülers?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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eloxon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist tatsächlich so. Bzw. nicht der Sohn hat die Probleme, sondern die Verständigung Eltern-Schule klappt hier nicht.
Ich kann mich nur wiederholen: alles Vorgeworfene kann mit Zeugen widerlegt werden!
Bis April gab es keine Klagen. Bis mein Sohn mir berichtete, dass die Lehrer (Direktor) ihn nach seinen Eltern und Großeltern ausfragten und er danach laufend mit seinem Bruder verglichen wurde. Dieser Bruder aber war mehr als verhaltensauffällig (ging bis zur Staatsanwaltschaft, da er ein zweites Erfurt an der Schule inszenieren wollte)! Und dieser Bruder lernte an der Schule, an der der Direktor zuvor war. Und der Direktor nahm es mir übel, dass ich seine Schule "angeschwärzt" habe, den Ruf ruiniert habe, er an eine andere Schule versetzt wurde ...
Der Direktor stellt verbal Vergleiche an, die er nicht machen dürfte.
Im letzten Gespräch mußte ich mir die (für mich) Drohung wieder anhören: entweder sie unterstützen mich und arbeiten mit mir zusammen oder ihr Sohn fliegt von der Schule.
Ich bin einfach nicht gewillt, das Verhalten einiger Lehrer zu tolerieren (Stinkefinger, Einsperren, ihm eine politische Einstellung zu unterstellen, die er nicht hat, ihn als Schwuchtel zu bezeichnen. Letzteres hat ihn so fertig gemacht (vor allen Schülern), dass er deshalb krank geschrieben werden mußte, gesundheitliche Probleme. Das ärztliche Attest wird aber von der Schulleitung ebenfalls nicht akzeptiert und die Fehltage werden als unentschuldigte Tage gezählt, und die Antwort an mich lautete - deshalb fliegt er jetzt ganz von der Schule!
Nein, ich bin keine Mutter, die alles Verhalten ihrer Kinder akzeptiert, wir sprechen auch darüber. Sind Lehrer denn nicht auch verpflichtet, Gespräche mit Kindern zu führen?
So viel Gespräche wie ich seit April mit Lehrern geführt habe - und keine Ergebnisse!
Über den polizeilich aktenkundigen Hausfriedensbruch eines Lehrers, seinen anzüglichen nächtlichen Anrufen (nicht nur bei mir sondern bei anderen Eltern auch) will Keiner etwas wissen, na klaro.
Mein Sohn hat in der Schule mich vor diesem Lehrer verteidigt mit den simplen Worten - lassen sie meine Mutti in Ruhe, die hat schon einen Freund - drei Tage später hat er einen Schulausschluß bekommen wegen unverschämten Verhalten. In diesen drei Tagen (Samstag und Sonntag mit eingerechnet) erfolgte dann laut Bescheinigung eine Schulkonferenz, eine Klassenkonferenz und mit dem Einverständnis meines Sohnes (was auch nicht stimmt) mußten seine Mitschüler einen Aufsatz (mein Wort) über ihn schreiben, welche dann in den Konferenzen vorgelesen wurden (so die Aussage des Direktors). Eine Anhörung zu dem Klassenleiterverweis und dem Schulausschluß hat es bis heute nichts gegeben. Ich zweifle auch die Durchführung der Konferenzen an.
Mit dem Anwalt arbeite ich zwar schon zusammen, aber er sagte, ich muß erst die Antwort auf meinen Widerspruch abwarten. deshalb meine obigen Fragen.
MS Mittelschule
Alter meines Sohnes 14, intelligent genug, um zu wissen was er tut.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo eloxon,
Zitat:
Hat man Widerspruch gegen einen Schulausschluß eingelegt, wie lange MUß man auf die Antwort warten?
Eine "angemessene" Zeit lang. Das hängt von den Einzelumständen ab. Normalerweise mindestens vier Wochen, würde ich sagen.

Zitat:
Alter des Schülers 14, intelligent genug, um zu wissen was er tut.
Ok. Ich glaube, die juristischen Mühlen mahlen viel zu langsam, man muss schauen, was man sonst erreichen kann.
Will er weiter auf diese Schule gehen, obwohl das Verhältnis zum Direktor durch die Vorkommnisse mit seinem Bruder an der anderen Schule derart belastet ist?
Gibt es Alternativen?


Schöne Grüße
Kurt
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eloxon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 18.10.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gestern wurde Schulverweis und Schulausschluss vom Schulamt zurückgezogen bzw.mit sofortiger Wirkung gelöscht!
Leider war das nur mit Hilfe des Anwaltes möglich.
Eine Antwort auf meine Widersprüche gab es nicht, deshalb wurde Klage gegen das Schulamt eingereicht, mit einem letztmaligen Versuch der gütlichen Einigung in einem gemeinsamen Gespräch. Die Schule erhielt Auflagen vom Anwalt, die vom Schulamt auch akzeptiert wurden, betreffend den weiteren Umgang der Schule mit meinem Sohn.

Als rechtswidrig wurde vom Anwalt vor Allem der Umstand genannt, dass kein Lehrer etwas gegen meinen Sohn etwas zu beanstanden hatte, dass es nur Aussagen von Schülern gab (welche in hohem Maße von der Direktorin gesammelt wurden, angefertigt lassen worden sind), diese gesammelten Werke ließen eindeutig erkennen: trotz der Beteiligung mehrerer Schüler wurde nur mein Sohn bestraft.
Mit diesem Ausgang war ich einverstanden und die Klage wird zurückgezogen.
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