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Verbraucher möchte Ware ohne Garantie und Gewährleistung kau

 
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mlmgv
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 171
Wohnort: Marienburg

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 20:40    Titel: Verbraucher möchte Ware ohne Garantie und Gewährleistung kau Antworten mit Zitat

B-Ware, Rücklauf, Restpostenhändler!

Verbraucher möchte Ware ohne Garantie und Gewährleistung kaufen.
Wie geht das bei dieser super Gesetzgebung gegenüber einem Händler?
Händler will deshalb nicht an privaten Käufer verkaufen.

Das ist irre!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie geht das bei dieser super Gesetzgebung gegenüber einem Händler


Man vereinbart einen Ausschluss der Gewährleistung als Individualabrede und vertraut darauf, dass der Käufer keine Ansprüche geltend macht.
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mlmgv
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 171
Wohnort: Marienburg

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Demnach gibt es keine echte Möglichkeit!

Der Logik wegen verstehe ich es nicht, dass ein ausgewachsener Verbraucher bewusst und wirksam nicht auf die Garantie und Gewährleistung verzichten darf/kann.
Als Gegenleistung hat er die Chance ein Produkt sehr viel günstiger einzukaufen. Es gibt so viele Restposten- und B-Warehändler so anbieten wollten, aber nicht können. Zwangsläufig muss dann die Garantie/Gewährleistung in den Verkaufspreis einkalkuliert werden, damit kauft der Verbraucher sehr viel teurer ein.

Mich stört es, dass die Gesetzgebung den Verbraucher praktisch in seiner Entscheidungsfreiheit entmündigt und ihn zum Affen macht.

Marie Luise Martens
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist keine Frage der Logik sondern Sie verwechseln >Ursache und Wirkung....

Nicht der Gesetzgeber verhindert den Verkauf sondern der Verkäufer will nicht verkaufen, (obwohl er durchaus könnte indem er dem potenziellen Käufer vertraut), das ist schon ein Unterschied.

Grüße
Ronny Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

mlmgv hat folgendes geschrieben::
Der Logik wegen verstehe ich es nicht, dass ein ausgewachsener Verbraucher bewusst und wirksam nicht auf die Garantie und Gewährleistung verzichten darf/kann.


Der Gesetzgeber möchte bezüglich der Verbraucherrechte *keinerlei* Schlupfloch lassen. Wenn es eine Regelung gäbe, nach der man bewußt und absichtlich auf Gewährleistung verzichten könnte, würde ein betrügerischer VK einen Weg finden, dem K so etwas "unterzuschieben".
Deswegen funktionieren auch so Sachen nicht wie "nagelneuer Sportwagen, 30.000 EUR, wird als defekt und Bastlerfahrzeug zum Ausschlachten verkauft".
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Zimtzicke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 13
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Im B2B kann Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Warum zum Beispiel geben viele Autohändler beim Neukauf eingetauschte alte Gebrauchtwagen nur an Händler weiter, genau aus dem Grund, weil sie keine Garantie/Gewährleistung geben wollen/können (= zu teuer).

Eine Restpostengarantie/Gewährleistung ist ein ebensolches Vabanquespiel. Beim Verkauf an einen Verbraucher muss der Verkäufer aber diese Verbraucherrechte einräumen. Also lässt er die Finger davon.

Wenn aber der Verbraucher ganz wild auf solche Restpostenpakete ist, warum meldet er dann kein Gewerbe an?



=> meine dilletantische Meinung, kein Rechtswissen!
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mlmgv
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 171
Wohnort: Marienburg

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Gesetzgeber möchte bezüglich der Verbraucherrechte *keinerlei* Schlupfloch lassen. Wenn es eine Regelung gäbe, nach der man bewußt und absichtlich auf Gewährleistung verzichten könnte, würde ein betrügerischer VK einen Weg finden, dem K so etwas "unterzuschieben".



Zitat:
Geformte Vertragsfreiheit?


Nicht logisch. Hier ist einfach nicht zu Ende gedacht worden.
Der Verbraucher wird zum unmündigen "Depp" gemacht. Da gibt es sehr viel schlimmere und echte "Schlupflöcher", die der Gesetzgeber offen lässt oder gar schafft.

Zitat:
Wenn aber der Verbraucher ganz wild auf solche Restpostenpakete ist, warum meldet er dann kein Gewerbe an?


Warum? Der Verbraucher will lediglich einen Kühlschrank aus B-Ware kaufen. Er traut sich zu, im Falle eines Falles zu, den Kühlschrank selbst reparieren zu können. Die Intension des Verbrauchers ist doch klar, er will sparen und deshalb bewusst und selbstverantwortlich ein Risiko eingehen, günstig zu kaufen. Da sind die dieselben - die z.B. beim Baummarkt einkaufen - Selber machen ist billiger!

Nun existiert aber ein Gesetz, was dem bewusst handelnden Verbraucher praktisch untersagt - günstige Ware ohne Garantie und ohne Gewährleistung zu kaufen. Das ist doch irre!?


Und warum sollte auch ein Auto - bewusst - als defekt - ohne Garantie und Gewährleitsung - vom Verbaucher nicht gekauft werden können., wenn er guter Handwerker ist und es sich zu traut, den Wagen reparieren zu können.

Früher hat ein alter Kleinwagen mit Tüv - 500 DM gekostet, heute kostet ein noch älterer
Wagen mit Tüv 1200 Euro. Ich kenne die Urteile dazu - aber deshalb müssen sie nicht logisch sein.

Geistvolle Gesetze! ? Ich frage mich, wem die Gesetze wirklich nutzen sollten - dem Verbraucher - in den genannten Fällen - sicher nicht.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

mlmgv hat folgendes geschrieben::
Geistvolle Gesetze! ? Ich frage mich, wem die Gesetze wirklich nutzen sollten - dem Verbraucher - in den genannten Fällen - sicher nicht.


Dem Unternehmer wohl kaum. Wem also dann, Ihrer Meinung nach?

Es gibt nun mal eine Reihe von Verbraucherrechten, auf die man nicht wirksam verzichten kann. Das ist dann eine Einschränkung von Rechten zum Schutz anderer Rechte. Cool
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Früher hat ein alter Kleinwagen mit Tüv - 500 DM gekostet, heute kostet ein noch älterer
Wagen mit Tüv 1200 Euro. Ich kenne die Urteile dazu - aber deshalb müssen sie nicht logisch sein.


Früher hatten wir einen Kaiser und heute Angie und Horst.

Ob diese geistreichen Vertreter der bundesdeutschen Demokratie besser repräsentieren als der Kaiser mag dahingestellt bleiben, aber ich fordere doch deswegen nicht die Monarchie zurück weil mir das Äußere der Bundeskanzlerin nicht zusagt.

Gleioche (Un-)Logik wie in Ihrem Vergleich ....
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi mlmgv!

Zitat:
Der Verbraucher wird zum unmündigen "Depp" gemacht.


Andererseits darf dieser "unmündige Depp" seine Stimme bei Wahlen abgeben. Mit den Augen rollen

Den Staat sehe ich im Zusammenhang mit der Verbraucherschutzgesetzgebung trotzdem nicht als den "Schuldigen" an. Schließlich fasst er lediglich die Vollkaskomentalität der Bürger in Gesetzesform.

Freundliche Grüße
-John
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