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Scheinrechnung Strafbar ?

 
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Nihada
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 14:33    Titel: Scheinrechnung Strafbar ? Antworten mit Zitat

Ich habe 1999 und 2000 Rechnungen ausgestellt,ohne die Leistung erbracht zu haben,
die Mwst. habe ich kassiert.
Die Rechnungen habe ich in meiner Steuererklärung angegeben.
Nach einer Aussenprüfung wurden meine Steuerbescheide geändert,
Auf Grund der Scheinrechnungen ergiebt sich nun eine Einkommensteuer von
rd. 5000 €.
Kann ich dem Finanzamt mitteilen,das es sich um Scheinrechnungen gehandelt hat,
und das ich nur den Mwst-Betrag und nicht den Rechnungsbetrag erhalten habe,
oder muß ich mit einer Anzeige rechnen.?
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 02.02.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen Sie zum Anwalt. Der kann nach genauer Prüfung der Situation die möglichen Folgen darlegen und eine Taktik vorschlagen. Dann können Sie entscheiden, ob eine Selbstanzeige zur Schadensbegrenzung sinnvoll ist, oder Sie besser Ihr Recht, sich nicht selbst zu belasten nutzen und abwarten, ob der Staat vor Verjährungseintritt erfolgreich anklagt (und dann verurteilt).

Da da Ausstellen falscher Rechnungen jedenfalls auch Urkundenfälschung ist, würde hier eine Selbstanzeige selbst dann, wenn noch erfolgreich möglich (da habe ich meine Zweifel, aber denkbar ist es) die potentiellen strafrechtlichen Konsequenzen nur reduzieren.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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