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recht.de :: Thema anzeigen - Wochenendfahrt - Aufsichtspflicht gegenüber 15 1/2jährigem
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Wochenendfahrt - Aufsichtspflicht gegenüber 15 1/2jährigem

 
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angel11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 14:25    Titel: Wochenendfahrt - Aufsichtspflicht gegenüber 15 1/2jährigem Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist die Gesetzeslage, wenn man einen 15 1/2jährigen über ein Wochenende (Fr. - evtl. Montag) alleine zu Hause lassen würde/müßte?

Der Jugendliche ist ordentlich, sehr selbstständig und mit "außerordentlichen Randalen" (sturmfreie Bude) ist nicht zu rechnen!

Wo kann ich mich belesen; was fällt genau unter Aufsichtspflicht; was hätte dieses "Alleine-Lassen" für Konsequenzen (für die Eltern)?

Vielen Dank für Ihre Antworten!
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Interessante Informationen zur Aufsichtspflicht der Eltern kann man nachlesen unter

https://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=168

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1012.html

http://www.kindersicherheit.de/html/faq3.html

Aus eigener Erfahrung halte ich es für besonders wichtig, dass auch ältere Kinder, wenn sie über Nacht in der eigenen Wohnung allein bleiben, die Möglichkeit haben, schnell und zuverlässig mit den Eltern oder einer anderen vertrauenswürdigen Person Kontakt aufzunehmen.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesetzeslage dazu ist nicht sehr ergiebig im Sinne von "klare Handlungsanweisung". Meine Meinung: Wenn man dem Kind vertrauen kann, kann man es auch schon mit 12 mal 'nen Tag alleine lassen; mit 15 auch schon eine ganze Woche. Letztes Jahr bekam ich von Eltern sogar eine Mitteilung, dass sie 3(!) Wochen in -weiß-der-Geier-wo- seien und daher keine Arbeiten ihrer 13-jährigen Tochter unterschreiben könnten; die Großmutter würde "gelegentlich" mal nach dem Kind sehen. Wenn das Kind hinreichend zur Selbständigkeit erzogen ist, sollten Probleme wie "Meine-Mama-hat-mich-nicht-geweckt, deshalb habe ich die Schule verschlafen" oder "Trotz Schulkantine verhungert vor dem gut gefüllten Tiefkühlschrank" nicht auftreten. Ironie Smiley

Für den Fall der Fälle sollte man allerdings immer einen Ansprechpartner "zu Hause" haben, der auch mit Vollmacht ausgestattet ist. Eine Klassenkameradin hatte nämlich mal 'ne akute Blinddarmentzündung, während die Eltern Urlaub machten und die Oma durfte die Operationsgenehmigung bei dem noch nicht volljährigen Mädel nicht unterschreiben - keine Vollmacht. Erst, als das Ganze anfing, gefährlich zu werden, wurde sie als "Notfall" auch ohne Unterschrift operiert (Mitte der 70-er; NRW).
_________________
mitternächtliche Grüße.


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