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Aus eigener Erfahrung halte ich es für besonders wichtig, dass auch ältere Kinder, wenn sie über Nacht in der eigenen Wohnung allein bleiben, die Möglichkeit haben, schnell und zuverlässig mit den Eltern oder einer anderen vertrauenswürdigen Person Kontakt aufzunehmen.
Die Gesetzeslage dazu ist nicht sehr ergiebig im Sinne von "klare Handlungsanweisung". Meine Meinung: Wenn man dem Kind vertrauen kann, kann man es auch schon mit 12 mal 'nen Tag alleine lassen; mit 15 auch schon eine ganze Woche. Letztes Jahr bekam ich von Eltern sogar eine Mitteilung, dass sie 3(!) Wochen in -weiß-der-Geier-wo- seien und daher keine Arbeiten ihrer 13-jährigen Tochter unterschreiben könnten; die Großmutter würde "gelegentlich" mal nach dem Kind sehen. Wenn das Kind hinreichend zur Selbständigkeit erzogen ist, sollten Probleme wie "Meine-Mama-hat-mich-nicht-geweckt, deshalb habe ich die Schule verschlafen" oder "Trotz Schulkantine verhungert vor dem gut gefüllten Tiefkühlschrank" nicht auftreten.
Für den Fall der Fälle sollte man allerdings immer einen Ansprechpartner "zu Hause" haben, der auch mit Vollmacht ausgestattet ist. Eine Klassenkameradin hatte nämlich mal 'ne akute Blinddarmentzündung, während die Eltern Urlaub machten und die Oma durfte die Operationsgenehmigung bei dem noch nicht volljährigen Mädel nicht unterschreiben - keine Vollmacht. Erst, als das Ganze anfing, gefährlich zu werden, wurde sie als "Notfall" auch ohne Unterschrift operiert (Mitte der 70-er; NRW). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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