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Verfasst am: 28.06.08, 22:44 Titel: Gibt es einen Bestandsschutz für das immatrikulierte Fach?
Hallo,
nehmen wir mal an Hochschule XY (in Bayern) führt ein Bachelor/Master-System für die Lehrerbildung ein, informiert und wirbt mit der Möglichkeit eines Staatsexamens und eines Masterabschlusses(oder eines normalen Staatsexamens) und stellt erst nach Studienbeginn klar, dass man keine Wahl mehr habe zwischen normalen Staatsexamen(mit Scheinen und Freizeit etc.) und dem modularisierten Studium (jetzt Staatsexamen nur noch durch modularisiertes Studium).
Da bei der Einschreibung galt: Wer will, kann modularisiert studieren, wer nicht, kann weiterhin ein normales Staatsexamen machen, hat sich Student A für das normale Lehramt eingeschrieben. Auch auf Nachfrage wurde klar und deutlich gesagt, dass man die Wahl hat.
Nach einigen Wochen der Ungewissheit wurde dann bekannt, dass alle Neuimmatrikulierten im modularisierten Studium sind.
Wo ist nun das Problem für Student A?
Im modularisierten Studium ist der Arbeitsaufwand um einiges höher, die Regelstudienzeit ist fast unmöglich (Regelstudienzeit=Mindeststudienzeit) zu schaffen und ein drittes Fach zu kombinieren ist nicht mehr möglich ohne das Studium zu verlängern. Dementsprechend fällt auch die Bafög-Förderung für ein weiteres Fach aus und Student A hat deshalb einen extremen Nachteil bei der Berufsfindung.
Ich habe mal etwas von einem Bestandsschutz gehört, der gewährleisten soll, dass man das Fach, für das man immatrikuliert ist, auch zu Ende studieren kann. Ist das hier anwendbar? (Student A ist nicht für sein modularisiertes Studium eingeschrieben, sondern für das "normale" Lehramt)
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 29.06.08, 13:12 Titel:
Uni Erlangen-Nürnberg?
Grundsätzlich: Es gilt die LPO1, mit deren Gültigkeit man immatrikuliert wurde. Meines Wissens ist die "neue" LPO nur dann in Kraft zu setzen, wenn zeitgleich die "alte" aufgehoben wurde. Eine parallele Nutzung ist m.E. nicht vorgesehen. Was steht denn auf der Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung von Student A und was steht auf der der Kommilitonen im modularisierten Lehramt? Könnte es sein, dass A entgegen aller Auskunft mit allen anderen für das modularisierte Lehramt eingeschrieben worden ist?
Verfasst am: 29.06.08, 15:34 Titel: Nicht Erlangen-Nürnberg...
Auf der Immatrikulationsbescheinigung steht bei jedem Studenten nur LA Gymnasium und nichts von modularisiertem Studium. Allerdings scheint es so zu sein, dass Alle nach der neuen LPO1 studieren, obwohl man vorher nicht informiert wurde, dass es nur noch diese Möglichkeit gibt.
Gilt dann das Studium der Einschreibung nicht mehr?
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 29.06.08, 18:19 Titel:
Ich würde gegenüber der Studentenkanzlei schriftlich klarstellen, dass bei der Immatrikulation die Wahlfreiheit gegeben war und dementsprechend für die alte LPO entschieden wurde. Dann die entscheidene Frage: Welche Prüfungsordnung ist die derzeit für mich gültige? Mit der freundlichen Bitte um rasche Beantwortung und Begründung. Dann kommt zumindestens mal eine Antwort, wie die Uni das begründet. Es gibt nämlich - meines Wissens nach - auch die Argumentation, erst die Prüfungsordnung (PO) ist für den Rest des Studiums verbindlich, unter der man sich der ersten Prüfung unterzogen hat - das wäre dann wohl die neue, da die "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" ja noch nicht abgelegt wurde und erst mit neuer Gültigkeit abgelegt werden wird. Aber das ist nur die Einschätzung einer anderen bayerischen Uni.
Ich vermute (!) die Uni hat "übersehen", dass eine parallele Nutzung der beiden LPOs nicht möglich ist, das aber erst nach Immatrikulationsschluss bemerkt. Und nun müsste man mal die Argumentation der Uni wissen, ob man da einhaken kann. Auch würde ich über die Fachschaft mal Fälle sammeln, dann kann die Studierendenvertretung da mal in Fakultätsräten, Senat etc. Fragerunden starten und dann muss die Uni Stellung beziehen.
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