Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gibt es einen Bestandsschutz für das immatrikulierte Fach?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gibt es einen Bestandsschutz für das immatrikulierte Fach?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Janosch87
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 22:44    Titel: Gibt es einen Bestandsschutz für das immatrikulierte Fach? Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an Hochschule XY (in Bayern) führt ein Bachelor/Master-System für die Lehrerbildung ein, informiert und wirbt mit der Möglichkeit eines Staatsexamens und eines Masterabschlusses(oder eines normalen Staatsexamens) und stellt erst nach Studienbeginn klar, dass man keine Wahl mehr habe zwischen normalen Staatsexamen(mit Scheinen und Freizeit etc.) und dem modularisierten Studium (jetzt Staatsexamen nur noch durch modularisiertes Studium).

Da bei der Einschreibung galt: Wer will, kann modularisiert studieren, wer nicht, kann weiterhin ein normales Staatsexamen machen, hat sich Student A für das normale Lehramt eingeschrieben. Auch auf Nachfrage wurde klar und deutlich gesagt, dass man die Wahl hat.

Nach einigen Wochen der Ungewissheit wurde dann bekannt, dass alle Neuimmatrikulierten im modularisierten Studium sind.

Wo ist nun das Problem für Student A?
Im modularisierten Studium ist der Arbeitsaufwand um einiges höher, die Regelstudienzeit ist fast unmöglich (Regelstudienzeit=Mindeststudienzeit) zu schaffen und ein drittes Fach zu kombinieren ist nicht mehr möglich ohne das Studium zu verlängern. Dementsprechend fällt auch die Bafög-Förderung für ein weiteres Fach aus und Student A hat deshalb einen extremen Nachteil bei der Berufsfindung.

Ich habe mal etwas von einem Bestandsschutz gehört, der gewährleisten soll, dass man das Fach, für das man immatrikuliert ist, auch zu Ende studieren kann. Ist das hier anwendbar? (Student A ist nicht für sein modularisiertes Studium eingeschrieben, sondern für das "normale" Lehramt)

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Uni Erlangen-Nürnberg?

Grundsätzlich: Es gilt die LPO1, mit deren Gültigkeit man immatrikuliert wurde. Meines Wissens ist die "neue" LPO nur dann in Kraft zu setzen, wenn zeitgleich die "alte" aufgehoben wurde. Eine parallele Nutzung ist m.E. nicht vorgesehen. Was steht denn auf der Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung von Student A und was steht auf der der Kommilitonen im modularisierten Lehramt? Könnte es sein, dass A entgegen aller Auskunft mit allen anderen für das modularisierte Lehramt eingeschrieben worden ist?

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Janosch87
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 15:34    Titel: Nicht Erlangen-Nürnberg... Antworten mit Zitat

Auf der Immatrikulationsbescheinigung steht bei jedem Studenten nur LA Gymnasium und nichts von modularisiertem Studium. Allerdings scheint es so zu sein, dass Alle nach der neuen LPO1 studieren, obwohl man vorher nicht informiert wurde, dass es nur noch diese Möglichkeit gibt.

Gilt dann das Studium der Einschreibung nicht mehr?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde gegenüber der Studentenkanzlei schriftlich klarstellen, dass bei der Immatrikulation die Wahlfreiheit gegeben war und dementsprechend für die alte LPO entschieden wurde. Dann die entscheidene Frage: Welche Prüfungsordnung ist die derzeit für mich gültige? Mit der freundlichen Bitte um rasche Beantwortung und Begründung. Dann kommt zumindestens mal eine Antwort, wie die Uni das begründet. Es gibt nämlich - meines Wissens nach - auch die Argumentation, erst die Prüfungsordnung (PO) ist für den Rest des Studiums verbindlich, unter der man sich der ersten Prüfung unterzogen hat - das wäre dann wohl die neue, da die "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" ja noch nicht abgelegt wurde und erst mit neuer Gültigkeit abgelegt werden wird. Aber das ist nur die Einschätzung einer anderen bayerischen Uni.

Ich vermute (!) die Uni hat "übersehen", dass eine parallele Nutzung der beiden LPOs nicht möglich ist, das aber erst nach Immatrikulationsschluss bemerkt. Und nun müsste man mal die Argumentation der Uni wissen, ob man da einhaken kann. Auch würde ich über die Fachschaft mal Fälle sammeln, dann kann die Studierendenvertretung da mal in Fakultätsräten, Senat etc. Fragerunden starten und dann muss die Uni Stellung beziehen.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.