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Verfasst am: 27.06.08, 00:06 Titel: Drohende Anzeige wegen Sachbeschädigung
Hallo, mir ist da etwas recht unglückliches passiert. Da ich durch einen Blackout, der durch zuviel Alkohol verursacht wurde von dem was passiert war nichts mitbekommen habe, muss ich nun erklären wie es mir Freunde schilderten die dabei waren...
Auf dem Rückweg von einem Fussballspiel haben angeblich ich und ein Freund Autos beschädigt, wir haben wohl Spiegel abgetreten und ich soll auf einer Motorhaube herumgehüft sein. Wieviele Autos es waren weiss ich natürlich nicht, ich kann nur hoffen nicht viele. Es gab einen Passanten der Zeuge war und uns zur Rede stellen wollte, woraufhin wir losgerannt sind. Er natürlich hinterher, laut schreiend "haltet Sie". Früher oder später war dann auch schon die Polizei im Spiel, der Zeuge zeigte auf mich und auf meinen Freund und fing an zu erzählen was los war. Als sie dann eigentlich gerade unsere Ausweisse haben wollten, nutzten wir einen günstigen Augenblick um das Weite zu suchen. Irgendwann später in der Nacht kam ich langsam zu mir als schon ein Polizeiauto neben mir stand und unter anderem die Worte fielen "einmal Blasen und Ausweiß bitte". Die Polizistin wirkte ziemlich sauer also stellte ich mich nicht weiter quer und gab was verlangt war. Ich war ziemlich verwundert da ich nicht wusste was die überhaupt von mir wollen. Zudem weiss ich leider nicht was beim Promilletest herauskam, da ich noch nicht voll aufnahmebereit war, ich kam wie gesagt langsam zu mir als das alles passierte, worauf ich schließe das es mindestens 2-3 Promille gewesen sein müssen. Meinen Freund haben sie scheinbar nicht erwischt, obwohl der zeuge und die polizisten von der ersten Kontrolle ihn recht gut beschreiben können sollten.
Mein Problem ist im wahrsten sinne des Wortes der Blackout, in dem ich wohl alles in die Schuhe geschoben bekommen kann, da ich mich ja an nichts mehr erinnere. Mein Freund war angeblich schon öfters auffällig, im Gegensatz zu mir. Ich selbst bin eine ruhige Person und vermeide unnötigen Stress. Wenn ich wirklich Autospiegel abgetreten haben soll dann war ich, wenn überhaupt ein Mitläufer, aber niemals der Ausschlaggeber. Meiner Meinung nach, war ich durch einen ziemlich intensiven Blackout unzurechnungsfähig. Wobei ich auch schon öfters den Staz gehört habe "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Ich denke in den nächsten Tagen werde ich dann irgendwann mal nen ziemlich unangenehmen Brief bekommen. Vorbestraft zu sein würde mir unangenehm weh tun.
Wie ist die Rechtslage. Welche Strafe könnte ich erwarten u.s.w.
Vorab ein liebes Dankeschön an alle die mir antworten !
Ansonsten droht ebene eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung. Wie hoch die ausfallen wird, kann hier keiner schätzen, da Sie selbst ja nichtmal wissen, was genau passiert ist.
Damit es beim vorher nicht auffällig gewordenen, geständigen, reuigen, schadensbegleichenden Ersttäter im vorstraferelevanten Bereich landet(>90 Tagessätze Geldstrafe bzw. 3 Monate Haft), muss aber schon einiges passiert sein.
Und dann drohen eben noch die Schadensersatzforderungen der Autobesitzer, die je nachdem nicht unerheblich sein dürften. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Die Schadensersatzansprüche der Autobesitzer, bzw. von deren Kaskoversicherungen, würden dann allerdings zivilrechtlich abgewickelt werden und somit keinen Einfluss auf eine Eintragung ins Bundeszentralregister haben.
Wenn Du bislang keine Eintragung in deinem Erziehungsregister bzw. der polizeilichen Vorgangsliste oder dem Bundeszentralregister hast, hängt die zu erwartende Strafe u.a. auch von dem Wert der zerstörten Sachen ab.
Um vorstrafenfrei aus der Sache rauszukommen solltest Du einen Anwalt aufsuchen.
Geradestehen müssen für den Schiet wirst Du aber sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.
Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass Du tatsächlich 2-3 Promille hattest.
Es sei denn Du bist seit längerem so richtig ordentlich im Alkoholtraining.
Und trinkst mal eben eine Flasche Wodka ex zum Frühstück.
Ich schaue gerade noch mal die einschlägigen Promillegrenzen nach und trage sie dann hier nach.
Die absolute Schuldunfähigkeit - und damit auch Straflosigkeit - gibt es jedenfalls erst ab 3,0 Promille. D.h. 3,1 Promille und aufwärts (bei Tötungsdelikten wg. der höheren Hemmschweller sogar erst ab 3,3).
Nichtalkoholiker und Menschen, die vom Stoffwechsel her betrachtet normal sind, sind auch schon knapp unter 1 Promille ziemlich dicht und es kommt zu den von Dir erwähnten Ausfallerscheinungen.
Je nachdem wie besoffen Du warst und wenn Du nicht nur lediglich parkende Fahrzeuge bestiegen hast sondern auch welche, die nur gerade nicht weiterfahren konnten, zB. weil Fußballfans die Straße blockiert haben, könnte es dir allerdings passieren, dass Dir Dein Führerschein entzogen wird, gemäß § 69 ff. StGB und evtl auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr angeprüft wird.
Aber nimm Dir erst einmal einen Anwalt und lass ihn Akteneinsicht beantragen. Dann weisst Du mehr!
"In den nächsten Tagen" kann aber auch erst in 1 Monat sein."
Du wirst voraussichtlich erst einmal von der ermittelnden Polizeidienststelle eine EInladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten.
Ein Beschuldigter muss nicht bei der Polizei erscheinen, aber es bleibt wohl nicht aus, dass sich der Staatsanwalt so seine Gedanken macht, wenn jemand unentschuldigt NICHT zur Vernehmung erscheint, obwohl die Einladung zur Vernehmung nicht in den Postrücklauf gelangt ist (d.h. Polizei und StA müssen davon ausgehen, dass der Beschuldigte nicht erschienen bist, obwohl er ordnungsgemäß geladen wurde).
Der Beschuldigte muss sich nicht selber belasten, aber andersherum wird sich ein frühestmögliches Geständnis auch positiv auf das zu erwartende Strafmaß auswirken.
Eventuell erklärt der Beschuldigte ja auch ihn entlastende Tatsachen, die dann in der Anklageschrift mit berücksichtigt werden können.
Naja, ich würde ja eine Aussage machen, wenn ich mich daran erinnern könnte was passiert war. Ich weiss leider weder wo, also in welcher Straße das alles stattgefunden hat und auch nicht in welchem umfang. Es heisst ja immer bade die sache alleine aus, da mein Bekannter ihren fängen entflohen ist aber der zeuge uns beide erkannt hatte werde ich wahrscheinlich gefragt werden wer die andere Person war die mit daran beteiligt war. Und so leid es mir tut denke ich sollte ich nicht alleine ausbaden müssen was ich nicht auch alleine zu verantworten habe... Sonst fällt das Urteil nur weiter zu meinen Ungunsten aus...
Zu meiner Verwunderung hat die Polizei lediglich eine Atemalkoholmessung durchgeführt...
-->Weil die Blutalkoholanalyse gegenüber der Atemalkoholmessung die genauere Methode darstellt, darf eine strafrechtliche Verurteilung nicht (allein) auf den Atemalkoholwert gestützt werden.
Du machst Dich zwar nicht wegen Strafvereitelung strafbar gemäß § 258 StGB wenn Du nicht aussagst, weil du ja wegen Unterlassen nur bestraft werden kannst, wenn Du eine Garantenstellung hast, aber eine Aussage würde sich sicherlich positiv auf Dein Strafmaß auswirken, wenn Du Deinen Mittäter wahrheitsgemäß benennen würdest.
Beste Grüße
Michael
p.s.:
Wenn Du mit ihm befreundet bleiben möchtest, bitte ihn doch sich zu stellen, dann bringt er Dich nicht in Gewissensnöte!
Außerdem wird ihm das auch positiv angerechnet.
p.p.s.:
Übrigens als Bonner, der in der Altstadt seinen armen Kleinwagen bei Tag und Nacht dem Unbill von besoffenen Fußgängern ausgesetzt weiß, finde ich die Sache mit den Aussenspiegeln auch nicht so prall. Meiner Frau ist schon mal jemand übers Auto gelaufen, weil wir weder Halb- noch Vollkasko haben, müssen wir jetzt mit den Scheiß-Blötschen am Auto leben...
Wobei ich einige der Dellen mittels Vakuum-Saugnapf wegbekommen habe...
Damals wurde leider niemand geschnappt. Und man muss eines bedenken: Heutzutage tut manchen Leuten selbst der Kauf eines popeligen Autospiegels vom Schrottplatz als Ersatzteil im Portemonaie sehr weh!
-->Weil die Blutalkoholanalyse gegenüber der Atemalkoholmessung die genauere Methode darstellt, darf eine strafrechtliche Verurteilung nicht (allein) auf den Atemalkoholwert gestützt werden.
Das Problem ist ja, dass eine Blutalkoholmessung auf Grund ihrer Genauigkeit Dir ja wohl eher zu Gute käme.
Schließlich willst Du ja damit argumentieren, dass Du nicht ganz bei Bewusstsein warst.
Ich rate Dir dringend zu einem Anwalt. Das generiert zwar zunächst zusätzliche Kosten, aber er kann dann Akteneinsicht verlangen.
In der akte ist dann auch der Polizeibericht und dort steht auch Dein Atemalkohol-Promillewert drin.
Beste Grüße
Michael _________________ "nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
Die Haftpflicht würde wohl auch nicht für den Fall einspringen, da die vorsätzliche Begehung von Straftaten sicherlich schon auf Grund der allgemeinen Versicherungsbedingungen Deiner Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sein wird.
Bei der Rechtsschutzversicherung kommt es darauf an, ob sie nur für einen bestimmten Bereich abgeschlossen wurde und wie lang es her ist.
Also heute eine Rechtschutzversicherung abzuschließen wäre sinnlos.
Beste Grüße
Michael _________________ "nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
Stimmt es das ich mir nen Rechtsberatungsschein holen kann da ich lediglich nen 400 Euro Job vorzuweissen habe und zudem zurzeit wieder Schüler bin? Bzw. gilt dieser Schein dann auch bei einem Fall wie meinem?
Die Haftpflicht würde wohl auch nicht für den Fall einspringen, da die vorsätzliche Begehung von Straftaten sicherlich schon auf Grund der allgemeinen Versicherungsbedingungen Deiner Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sein wird.
schon recht, aber Vorsatz setzt ja Schädigungsabsicht voraus. Durch die widerrechtliche Handlung muss genau der beabsichtigte Erfolg eingetreten sein.
Im vorliegenden Fall würde ich eher auf BGB § 827 Satz 2 tippen: demnach müsste ein evtl. vorhandener Haftpflichtversicherer für diesen Fall leisten (Beweislastverteilung weiß ich jetzt allerdings nicht, ich vermute mal: der Versicherte müsste beweisen, dass bei ihm die Voraussetzungen des 827 vorliegen) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Stimmt es das ich mir nen Rechtsberatungsschein holen kann da ich lediglich nen 400 Euro Job vorzuweissen habe und zudem zurzeit wieder Schüler bin? Bzw. gilt dieser Schein dann auch bei einem Fall wie meinem?
Beratungshilfe _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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