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Paket verschwunden; Postunternehmen taub

 
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Interest10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 19:13    Titel: Paket verschwunden; Postunternehmen taub Antworten mit Zitat

Das Postunternehmen A kann ein Paket an Empfänger B wegen dessen Abwesenheit nicht zustellen. Mit der Benachrichtigungskarte will B drei Tage später das Paket in der angegebenen Ausgabestelle abholen. Dort erfährt B, "das Paket sei nicht da, falls es irgendwann noch kommen sollte, würde man es aufheben " (Wie großzügig !!).

Über die Webseite des Postunternehmens, das auch "online Verfolgung des Paketes" anbietet, reklamiert B im entsprechenden Formular das Abhandenkommens des Paketes und bittet um Informationen. Nachdem nach drei Wochen keine Antwort einging, reklamiert B weitere zweimal die Nichtbeantwortung und setzt schließlich eine Frist von drei Tagen für eine Antwort. Nach einer weiteren Woche hat B noch immer keinerlei Reaktion von Unternehmen A erhalten.

Wie kann B das Unternehmen zu einer Reaktion zwingen. Welche juristischen Möglichkeiten bestehen, Schadensersatz geltend zu machen.

Danke für Antworten
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Interest10!

Zwischen Postunternehmen A und Empfänger B besteht keine vertragliche Beziehung.
Entweder wird Absender C selbst aktiv, oder er tritt seine Ansprüche gegen A an B ab.

Bye
-John
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

B hat schon Ansprüche gegen A - aus § 421 HGB. Eine Abtretung der Ansprüche von C an A ist nicht notwendig (gesetzliche Drittschadensliquidation).

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi KurzDa!

Zitat:
B hat schon Ansprüche gegen A - aus § 421 HGB. Eine Abtretung der Ansprüche von C an A ist nicht notwendig (gesetzliche Drittschadensliquidation).


Auch, wenn der Empfänger ein Verbraucherdummbatz ist?
Auch, wenn die AGB eines Postunternehmens wie DieHabenLäuse gelten?

Freundliche Grüße
-John
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