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Das Postunternehmen A kann ein Paket an Empfänger B wegen dessen Abwesenheit nicht zustellen. Mit der Benachrichtigungskarte will B drei Tage später das Paket in der angegebenen Ausgabestelle abholen. Dort erfährt B, "das Paket sei nicht da, falls es irgendwann noch kommen sollte, würde man es aufheben " (Wie großzügig !!).
Über die Webseite des Postunternehmens, das auch "online Verfolgung des Paketes" anbietet, reklamiert B im entsprechenden Formular das Abhandenkommens des Paketes und bittet um Informationen. Nachdem nach drei Wochen keine Antwort einging, reklamiert B weitere zweimal die Nichtbeantwortung und setzt schließlich eine Frist von drei Tagen für eine Antwort. Nach einer weiteren Woche hat B noch immer keinerlei Reaktion von Unternehmen A erhalten.
Wie kann B das Unternehmen zu einer Reaktion zwingen. Welche juristischen Möglichkeiten bestehen, Schadensersatz geltend zu machen.
Zwischen Postunternehmen A und Empfänger B besteht keine vertragliche Beziehung.
Entweder wird Absender C selbst aktiv, oder er tritt seine Ansprüche gegen A an B ab.
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