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SEHR WICHTIG!!!!! Ermittlungsverfahren gef. Körperverletzu
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Fs1-6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:26    Titel: SEHR WICHTIG!!!!! Ermittlungsverfahren gef. Körperverletzu Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:



Person M & L hatten sich gegenseitig wg. gefährlicher Körperverletzung angezeigt.
Beide tragen leichte Verletzungungen undhaben jeweils einen Verwandten/Freund als Zeuge.

Person M erhält vom Amtseriht die Miteilung:
Das dass Ermittlungsverfahren wg. Gefährlicher Körperverletzung gegen L eingestellt worden ist gemäß § 153 Abs. 1 STPO.
Gründe:
Beschuldigte List strafrechtlich nich in erscheinung getreten. Die erlittenden verletzungen sind relativgering. Es hndelt sich um wechselseitige Auseinandersetzungen.
Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen.
Ein öffentliches Interesse gibt es nicht.

M erfährt als damit nicht das die Aniege gegen Sie fallen gelassen wird.
Da M aus einen anderem Bezirk kommt erklärt man Ijhr dass die Sache an Ihre Staasanwaltschaft abgegeben wurde.

Kann M damit rechnen das Ihr verfahren dann auch eingestellt wird, da M nicht strafrectlichin erscheinunggetreten ist?
Wie lange kann es ca. im Schnitt dauern???
Wann besteht ein öffentliches Interesse???
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll daran so wichtig sein? Erst sich großkotzig kloppen und dann die Hose voll haben, wa? So wird aus einem kleinen Kratzer gleich eine schwere Körperverletzung, tztztz. Warte es doch ab. Eine kleine Strafe kann nie schaden in solchen Fällen, sondern durchaus die gewünschte erzieherische Wirkung entfalten.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Fs1-6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort hätte man sich sparen können!
Und bitte keine falschen Dinge posten!!!!!
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Auch noch aufmüpfig werden? Das erhöht die zu erwartende Strafe mindestens auf das Doppelte. Wegen 40 Fehlern in den paar Zeilen könnte es auch das Vierfache sein Ironie Smiley Sind Sie Ausländer/in oder Legastheniker/in?
_________________
Gruß Volker
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Zuletzt bearbeitet von Volker111 am 26.06.08, 12:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Fs1-6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist es wirklich Ernst mit meiner Frage !
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das Verfahren gegen M eingestellt wird, hängt davon ab, was der Staatsanwalt sagt.
Allerdings ist die Tendenz schon vorgezeichnet.
Sie könnten noch einmal Glück haben.
_________________
Gruß Volker
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Fs1-6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eig. geht es darum das M Azubi in einem Sicherheitsunternehmen ist und immer deeskalierend wirkt. Nach der Ausbildung möchte M zr Bpol oder jVA.
M ist unschuldig. L hat die Anzeige aus Selbstschutz und Rache gemacht.
M versteht nicht warum die Sache solange dauert und wird natürlich unruhig weil die Zukunft davon abhängt.
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Fs1-6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Beitragscheiber.

Ich verstehe aber nicht warum sich eine andere Staatsanwaltschaft um diese Sache kümmert.
Sagen wir der Tatort war in Köln und L ist wohnhaft in Köln, M in Bochum. WArum wird die eine sAche vonKöln bearbeitet und die andere von Bochum????
Durch einen anderen Bearbeiter könnte M doch ein Nachteil (in diesem Fall) entstehen!
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Die getägtigten Äußerungen Ihrerseits führen nicht zu einer ordentlichen Behandlung des fiktiven Falls.
Um einen "fiktiven" Fall handelt es sich gewiß nicht. Außerdem: Stein des Anstoßes war lediglich der aufgemotzte Titel für eine banale Klopperei ohne ernsthafte Verletzungen, die gleich zur "schweren Körperverletzung" hochstilisiert wurde. Unbeschadet dessen wundert es mich, dass Sicherheitsunternehmen heutzutage anscheinend Leute ausbilden, die eine ausgeprägte Rächtschreipschweche haben.
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Gruß Volker
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Um einen "fiktiven" Fall handelt es sich gewiß nicht.


Und? Wer sagt denn, dass hier nur fiktive Fälle behandelt werden dürfen? Der recht.de-Knigge jedenfalls nicht...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Volker111
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Warum handelt es sich denn hier nicht um einen fiktiven Fall? ... Darüber hinaus ist gar nicht ersichtlich, warum Sicherheitsunternehmen Leute mit Rechtsschreibschwäche einstellen.
Ja nee, der Grund ist in der Tat nicht ersichtlich und um einen fiktiven Fall handelt es sich deshalb nicht, weil der Azubi sich selbst meint.
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Fs1-6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker,

ja ich gebe wirklich zu, dass meine Rechtschreibung nicht wirklich die Beste ist.
Aber was hat das jetzt hier mit der Sache zutun?
Ich habe meine Stärken und Schwächen und ich finde es frech von Dir , hier so beleidigend zu werden.

Aber wenn es Dir Spass macht dann wünsche ich Dir weiterhin viel Spass dabei. Mich lässt das ziemlich kalt^^


Den anderen möchte ich für die Antworten danken. Smilie
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Fs1-6
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Zur Sache selbst kann man nur sagen, dass man zunächst abwarten sollte, wie die zuständige StA reagiert. Vor dem Hintergrund, dass die zuerst befasste StA in Verbindung mit dem Gericht eine Einstellung vorgenommen, weil wechselseitig begangene Straftaten vorliegen, hat, wird davon auszugehen sein, dass bei der nunmehr zuständigen StA ebenfalls eingestellt wird.

Nein. Das ist eine bloße Spekulation. Von der Einstellung des einen Verfahrens kann absolut nicht auf die Einstellung des anderen geschlossen werden. Man hätte wahrscheinlich durchaus beide Verfahren einstellen können. Stattdessen wurde das eine Verfahren aber abgegeben.[/quote]


Verstehe ich richtig das die Staatsanwaltschaft Köln die Sache fallen lassen konnte, es aber nicht gean hat??? Geht das????
Welchen Grund gebe es denn dafür?????
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Fs1-6 hat folgendes geschrieben::
Ich finde es frech von Dir , hier so beleidigend zu werden
Es ist immer wieder festzustellen, dass sich Legastheniker massiv angegriffen fühlen, wenn man sie auf ihre Schwäche hinweist.
_________________
Gruß Volker
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Fs1-6
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Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Fs1-6 hat folgendes geschrieben::
Ich finde es frech von Dir , hier so beleidigend zu werden
Es ist immer wieder festzustellen, dass sich Legastheniker massiv angegriffen fühlen, wenn man sie auf ihre Schwäche hinweist.


Das mag sein. War ja auch ein ziemlicher Ausraster gerade von mir Ironie Smiley - Sieh mal! Ich habe sogar Extra das Ironie Schildchen für dich gemacht, damit auch du das verstehst Lachen


Ich lese zwar gern von Dir aber würde schon ganz gerne ,wieder zum Thema zurückkehren Winken
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