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Ich habe eine Frage zur Rechtslage, bei der es sich um Klausuren an öffentlichen Universitäten (Berlin) handelt:
In dem Fach gibt es Benotungen der Hausaufgaben. Diese gehen zu x-% (hier 20) in die Klausur mit ein. Es gibt keine Möglichkeit, diese in einem anderen Semester zu verwenden (bzw ist Ungewiss).
Das Fach gibt an, dass am Ende des Semesters das Fach mit einem Fehlversuch geahndet wird, sollte man nicht eine der beiden Klausuren bestehen (Voraussetzung: bei Bestehen des Hausaufgabenkriteriums).
Beispiel:
Wenn ich mich nun entscheide, die zweite mitzuschreiben (weil am ersten Termin schon eine Klausur ist, oder man keine Zeit hat).
Nun werde ich zum 2. Termin krank (mit Attest vom Arzt).
Beispiel 2:
Ich bin an beiden Terminen krank (z.B. Dauerkrankheit).
Dann wäre es doch Unrecht, dass einem ein Fehlversuch genommen wird, obwohl man entschuldigt ist.
Im Abitur / Schule ist es doch auch nicht so, denn für Krankheit kann man selbst nix.
Wie ist die Rechtslage bei Krankheit während einer Prüfung/Klausur (an einer öffentliche Hochschule)?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M.Kain
(PS: Zum Thema Krankheit und Prüfung habe ich nix vergleichendes gefunden.)
Das müsste alles in der Prüfungsordnung stehen wie das gehandhabt wird.
Uni HP--> Fachbereichs HP--> Prüfungsamt /oder Studiengang--> Prüfungsordnung
Ich denke, soweit man die Hausaufgaben gemacht hat und somit nicht schon das Recht an der Teilnahme an der Prüfung verwirkt hat (dann sind Maluspunkte gerechtfertigt) sollte an mit Attest keine erhalten dürfen.
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