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Ausschluss der Öffentlichkeit

 
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ugly duck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 01:41    Titel: Ausschluss der Öffentlichkeit Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn ein ärtzliches Gutachten in einer Hauptverhandlung verlesen werden soll, wird dann für die ganze Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen oder nur für die Dauer der Vorlesung?

Wird die Verhandlung auch ausgeschlossen, wenn sämtliche Ereignisse zur Vorgeschichte persönlich sind, z. B. Verhalten zu Bekannten u. Ä.?

Danke
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
171 GVG

(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt.

(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird.


Ich denke, dass hängt stark vom Richter und der Art des Gutachtens ab. Ich denke, wenn das Schuldfähigkeitsgutachten des Angeklagten verlesen wird, neigt ein Gericht weniger zum Ausschluss der Öffentlichkeit als beim Gutachten über ein Opfer einer Sexualstraftat....
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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ugly duck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre, wenn das Gericht dem Antrag zustimmt? Würde der Ausschluss dann eher für die komplette Verhandlung oder nur um die Vorlesung des Gutachtens und alles was dazugehört gelten?
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Einzelfallentscheidungen lassen sich schlecht vorhersagen....
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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ugly duck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Einzelfallentscheidungen lassen sich schlecht vorhersagen....

Es geht ja nicht um einen Einzelfall, sondern um die Frage, wie es im Normalfall gemacht wird. Heißt es, dass es gleich wahrscheinlich ist, ob während der ganzen Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist oder nur für den relevanten Teil?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es ist eben normal, dass jeweils in Anbetracht des Einzelfalls entschieden wird, wieviel Öffentlichkeit dem Angeklagten oder anderen Beteiligten erspart wird.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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