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Verkäufer hat 2 Pakete zu Hause liegen, beide bereits verpackt.
Paket A ist Spielkonsole X, defekt und lose mit Auktionswert (Inet Auktion) = 30 EUR
Paket B ist Spielkonsole X, voll funktionsfähig mit Controller und allen Anschlusskabeln, Wert = gut 200 EUR
Nun wurde Paket A zwischenzeitlich bei Inet-Auktionshaus verkauft, verschickt wurde versehentlich aber Paket B!! Meine Frage hierzu wäre, ob es irgendeine rechtliche Grundlage gibt, auf die sich der Verkäufer berufen kann. Denn nur weil das falsche Paket verschickt wurde, ist dies ja nicht das Eigentum des Empfängers, oder?
Eine nette + sachliche Mail wurde dem Empfänger bereits geschickt. Sollte er sich "tot stellen", wird ein Brief per Einschreiben persönlich an ihn rausgehen.
Wollte nur vorher wie gesagt wissen, ob es dazu rechtlich irgendwas gibt, worauf man sich berufen könnte?
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