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recht.de :: Thema anzeigen - Abgelehnte Arbeitserlaubnis/ Unter-tariflicher Bezahlung?
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Abgelehnte Arbeitserlaubnis/ Unter-tariflicher Bezahlung?

 
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christian834578
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Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 15:34    Titel: Abgelehnte Arbeitserlaubnis/ Unter-tariflicher Bezahlung? Antworten mit Zitat

Hallo Rechtsforum,

ich bin gerade etwas hilflos in einer Rechtsfrage zum Auslaenderrecht und kann es mir einfach nicht leisten hier einen Anwalt auf Stundenbasis zu bezahlen. Ich hoffe dass ich hier ein paar Einschaetzungen bekommen kann um dann vielleicht eine etwas informiertere Entscheidung ueber das weitere Vorgehen treffen zu koennen. Der Sachverhalt ist wie folgt:

Seit letztem Juni lebt meine Verlobte (Amerikanerin) mit mir zusammen in Deutschland und arbeitet fuer eine Deutsche GmbH. Ihr damaliger Aufenthaltstitel wurde basierend auf ihrem Job genehmigt und sie arbeitet seither als Beraterin fuer ein lokales Unternehmen. Soweit so gut.

Im Juni lief Ihre Aufenthaltsgenehmigung ab und (gott sei dank) hat die Stadt kurz vorher noch eine Fiktionsbescheinigung bis einschliesslich 1. September ausgestellt; der Antrag auf eine Verlaengerung der Arbeit- und Aufenthaltsgenehmigung wurde naemlich (einen Tag spaeter) von der BfA abgelehnt. Die Begruendung war dass a) das Gehalt nicht tariflich sei und eigentlich doppelt so hoch sein muesste und b) ein im AV vereinbarter Bonus nicht ausbezahlt worden ist. Ihr Arbeitgeber kann aus seiner wirtschaftlichen Situation das Gehalt aber nicht verdoppeln und ein Bonus wurde nicht ausbezahlt, da es sich ja um eine unterjaehrige Beschaeftigung handelt und es der Firma sowieso nicht so super blendend geht. Der Arbeitgeber ist ratlos.

Naja, jetzt droht zum 1.9. also ein endgueltiges Ende der Aufenthaltsgenehmigung wenn ich das richtig verstehe.

Was koennen wir tun? Eigentlich wollten wir mit dem Heiraten bis naechstes Jahr warten, aber unter diesen Umstaenden sieht es wohl so aus, als waere das der einzige (und schnellste Weg), um sie hierzubehalten und Ihrem Arbeitgeber zu ermoeglichen sie weiter zu beschaeftigen?

Oder gibts da noch andere Moeglichkeiten (die nicht mit tausenden Euros an Rechtsanwaltskosten verbunden sind)? Wenn wir heiraten, kann sie dann direkt danach einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten und weiter in dieser Firma arbeiten oder geht auch das nicht so reibungslos?

Ich waere wirklich sehr dankbar ueber ein paar Ideen und Ansatzpunkte da natuerlich die Zeit froehlich tickt.

Wie ist die Rechtslage?

Viele Gruesse,

Christian
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