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Verfasst am: 30.06.08, 09:34 Titel: Kind hat Erzieherin die Brille zerstört- wer haftet?
Nehmen wir einmal folgende Situation:
Meine Tochter, 6 3/4 Jahre alt, hat während eines Wutanfalls einer Kindergarten-Erzieherin, die sie hochgehoben hat und aus der Situation herausbringen wollte, unglücklich gegen ihre Brille geschlagen, so dass diese dabei an der Fassung kaputtging (Kostenpunkt ca. 100 Euro).
Unsere Versicherung, die laut Vertrag und auch schon geschehen, auch bei Kindern unter 7 Jahren bezahlt, hörte sich das ganze an und lehnte ab, folgende uns telefonisch mitgeteilte Begründung: Die Erzieherin hatte die Aufsichtspflicht und ist somit selber Schuld.
In einem Ablehnungsschreiben an die Erzieherin lautete die Begründung jedoch: Kinder unter 7 sind schuldunfähig, fertig, aus die Maus.
Nun möchte die Erzieherin es sich bequem machen und das Geld notfalls von uns persönlich eintreiben. O-Ton: "Selber Schuld, warum habt Ihr der Versicherung nicht gesagt, Euer grosser Sohn (9Jahre) habe ihr beim Abholen versehentlich die Jacke ins Gesicht geschlagen, nun habt ihr die Rechnung an der Backe".
Wie wäre in diesem Falle die Rechtslage? Ich bin nicht gewillt, zu zahlen.
Ich könnte mir vorstellen, daß hier der Arbeitgeber der Erzieherin oder dessen Versicherung für den Schaden aufkommt. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Nun möchte die Erzieherin es sich bequem machen und das Geld notfalls von uns persönlich eintreiben. O-Ton: "Selber Schuld, warum habt Ihr der Versicherung nicht gesagt, Euer grosser Sohn (9Jahre) habe ihr beim Abholen versehentlich die Jacke ins Gesicht geschlagen, nun habt ihr die Rechnung an der Backe".
Hallo,
einer solchen (Entschuldigung für den Ausdruck) rotzfrechen Aufforderung zur Lüge und zum Versicherungsbetrug würde ich ebenso rotzfrech antworten:
Pech gehabt ...
Die Versicherung hat zu Recht wegen der Deliktunfähigkeit des Kindes abgelehnt den Schaden zu erstatten. Das unausrottbare Ammenmärchen: Eltern haften für ihre Kinder ist halt nur ein Märchen.
Die Erzieherin wird sich an ihren Arbeitgeber halten müssen, der ggf. eine Betriebsversicherung für solche Zwecke hat. Ansonsten oder im Falle der Selbständigkeit gilt das vorher Gesagte:
Pech gehabt.....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ich könnte mir vorstellen, daß hier der Arbeitgeber der Erzieherin oder dessen Versicherung für den Schaden aufkommt.
Diese Meinung ging mir auch schon vom ersten Tag an durch den Kopf. Scheinbar hat die Kita-Leitung dieses abgelehnt, da mir das "Vorkommnis" erst einen Tag später von der betreffenden Erzieherin mitgeteilt wurde.
Ich sehe jedoch nicht ein, dafür grade zu stehen, da wir, wie gesagt, zu diesem Zeitpunkt nicht in der Aufsichtspflicht standen. Allerdings möchte man das so nun auch nicht unbedingt der Erzieherin sagen, da das Kind während der Betreuungszeit von ihr nicht am Ende noch wie ein schuldiger behandelt werden soll.
Nun möchte die Erzieherin es sich bequem machen und das Geld notfalls von uns persönlich eintreiben. O-Ton: "Selber Schuld, warum habt Ihr der Versicherung nicht gesagt, Euer grosser Sohn (9Jahre) habe ihr beim Abholen versehentlich die Jacke ins Gesicht geschlagen, nun habt ihr die Rechnung an der Backe".
Hallo,
[quote="Ronny1958"]
Zitat:
einer solchen (Entschuldigung für den Ausdruck) rotzfrechen Aufforderung zur Lüge und zum Versicherungsbetrug würde ich ebenso rotzfrech antworten:Pech gehabt ...
Ja, für diese Dreistigkeit alleine würde ich schon keinen Cent ausgeben für die Dame.
[quote="Ronny1958"]
Zitat:
Die Versicherung hat zu Recht wegen der Deliktunfähigkeit des Kindes abgelehnt den Schaden zu erstatten. Das unausrottbare Ammenmärchen: Eltern haften für ihre Kinder ist halt nur ein Märchen..
Fakt ist nun aber, dass in unserer Haftpflichtversicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder mit eingeschlossen sind. Es wurde vor wenigen Monaten schon einmal ein anderer Fall bezahlt, in dem das Kind einen Lackschaden an einem Fahrzeug angerichtet hat, anstandslos, es steht auch in der Police. Die uns genannte Begründung war ja auch eine andere, warum schreibt die Versicherung der Dame etwas Anderes?
[quote="Ronny1958"]
Zitat:
Die Erzieherin wird sich an ihren Arbeitgeber halten müssen, der ggf. eine Betriebsversicherung für solche Zwecke hat. Ansonsten oder im Falle der Selbständigkeit gilt das vorher Gesagte: Pech gehabt.....
Diese Meinung teile ich, jedoch kann man sich denken, welchen Stand meine Tochter dann für die Zukunft bei dieser Erzieherin haben wird.... und das stelle ich mir nicht sehr förderlich vor.... auch wenn es nun nur noch ein Monat ist, da sie dann ohnehin in die Schule kommt.
Verfasst am: 30.06.08, 10:33 Titel: Re: Kind hat Erzieherin die Brille zerstört- wer haftet?
stressfreier_leben hat folgendes geschrieben::
In einem Ablehnungsschreiben an die Erzieherin lautete die Begründung jedoch: Kinder unter 7 sind schuldunfähig, fertig, aus die Maus.
Ist das so korrekt, dass dies nur Kinder unter 7 Jahren betrifft?
13jährige sind ja (ebenfalls) strafunmündig, für die müsste doch ebenfalls zutreffen, dass die Eltern für deren Sachschäden nicht aufkommen müssen, richtig?
Verfasst am: 30.06.08, 10:37 Titel: Re: Kind hat Erzieherin die Brille zerstört- wer haftet?
Zitat:
Ist das so korrekt, dass dies nur Kinder unter 7 Jahren betrifft?
13jährige sind ja (ebenfalls) strafunmündig, für die müsste doch ebenfalls zutreffen, dass die Eltern für deren Sachschäden nicht aufkommen müssen, richtig?
In diesem Falle geht es um (versicherungstechnisch) deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre.
Jedoch sind Schäden von "deliktunfähigen Kindern" in unsere Versicherung mit eingeschlossen.
Für Kinder ab 7 sind Eltern sehr wohl Haftbar, besonders dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Ab diesem Alter greift die ggf. vorhandene Haftpflichtversicherung.
Kinder bis 13 sind lediglich nicht in der Lage, die Schuld ihres Handelns zu verantworten, sind somit nicht strafmündig. Mit Deliktunfähigkeit hat das in diesem Sinne aber nichts zu tun.
Ein 10jähriger kann für sein Handeln nicht ins Gefängnis kommen oder verurteilt werden, hierbei werden allein die Eltern haftbar gemacht.
Hat noch irgendjemand eine Idee? Man kann der "Dame" ja nun auch nicht aus dem Wege gehen während eines eventuellen Gerichtsstreits...... _________________ Berichtigt mich, wenn ich falsch liege, dann drehe ich mich auf die andere Seite.
Nö, Eltern sind nie "für" Kinder haftbar. Diese haften entweder selbst oder garnicht.
Zitat:
besonders dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Nicht "besonders dann", sondern "nur dann", wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das ist aber, wenn ihre Kinder gerade im Kindergarten sind und somit der Aufsichtspflicht des Kindergartens unterstehen, nicht möglich.
Zitat:
Kinder bis 13 sind lediglich nicht in der Lage, die Schuld ihres Handelns zu verantworten, sind somit nicht strafmündig. Mit Deliktunfähigkeit hat das in diesem Sinne aber nichts zu tun.
Dafür gilt aber § 828 BGB.
Zitat:
Ein 10jähriger kann für sein Handeln nicht ins Gefängnis kommen oder verurteilt werden, hierbei werden allein die Eltern haftbar gemacht.
Strafrechtlich werden die Eltern bestimmt nicht haftbar gemacht. Und zivilrechtlich haften sie wie gesagt nur, wenn sie selbst ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ein 10-jähriger kann jedoch gem. § 828 Abs. 2 BGB ggf. selbst zivilrechtlich haften.
Ich denke, stressfreier_leben macht sich nun Sorgen darüber, daß die Erzieherin den Ärger über den erlittenen Schaden nun am Kind auslässt und das Kind nun unter dem Verhalten der Erzieherin zu leiden hat.
stressfreier_leben hat folgendes geschrieben::
Allerdings möchte man das so nun auch nicht unbedingt der Erzieherin sagen, da das Kind während der Betreuungszeit von ihr nicht am Ende noch wie ein schuldiger behandelt werden soll.
und
stressfreier_leben hat folgendes geschrieben::
jedoch kann man sich denken, welchen Stand meine Tochter dann für die Zukunft bei dieser Erzieherin haben wird....
Meiner Ansicht nach wäre so eine Erzieherin fehl am Platz
Falls die Erzieherin das befürchtete Verhalten tatsächlich zeigt, sollte man sich bei der Kindergartenleitung ggfs. auch beim Träger des Kindergartens beschweren.
Möglicherweise reichts schon, wenn das Kind dann in einer anderen Gruppe untergebracht wird.
Ich würde allerdings abwarten ob die Erzieherin sich wirklich so verhält, sonst könnte man möglicherweise schlafende Hunde wecken oder auch der Erzieherin Unrecht tun. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Möglicherweise mache ich ja einen Denkfehler, möglicherweise steht im Versicherungsvertrag auch etwas anderes, als geschildert, aber:
Es besteht nach Ausgangslage doch genau eine Versicherung, die auch dann zahlt, wenn das Kind unter 7 Jahre ist.
Insofern ist mir die Ablehnung der Versicherung bislang unverständlich. Wirkt momentan auf mich eher so, wie der Versuch, sich um die Zahlung zu drücken.
Denn laut Gesetzeslage müssten die Eltern nicht haften, das Kind auch nicht und eine Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht. Und dass eine Haftpflichtversicherung besteht, die aufgrund der individuellen Versicherungsbedingungen eigentlich doch zahlen müsste, bindet diese dem Geschädigten halt nicht auf die Nase…
Die Begründung, „die Erzieherin hatte die Aufsichtspflicht und ist somit selber Schuld“ halte ich für Unsinn.
So gesehen machen die zwei verschiedenen Begründungen aber Sinn. Dem Versicherungsnehmer gegenüber begründet man es auf die eine Art, denn der kennt den Inhalt seines Vertrages. Und wenn da drinsteht, es würde auch unter 7 Jahren gezahlt, kann man ja schlecht mit der Begründung, es sei auch unter 7 Jahren, ablehnen.
Dem Geschädigten gegenüber begründet man es mit der Gesetzeslage, denn der kennt den davon abweichenden und darüber hinausgehenden Inhalt des Vertrages nicht.
[OT]
Die Aufforderung zum Versicherungsbetrug seitens der Erzieherin qualifiziert diese ja wohl ausgesprochen für diesen Beruf.
Aber wie gesagt, vielleicht mache ich auch einen Denkfehler. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Richtig, meine Sorge beschränkt sich auf das weitere Vorgehen gegen meine Tochter, da die genannte Erzieherin ein recht resoluter Mensch ist, wenn man das so beschreiben kann.
Die Erzieherin weiss durch mich, dass meine Tochter trotz ihres Alters mitversichert ist, da ich Ihr dieses gesagt habe, als ich noch annahm, die Versicherung würde einspringen. Denn sie kam gleich von vornherein an, ich möge mir doch bitte Gedanken machen, ob wir nicht unseren älteren Sohn als Schuldigen hinstellen sollten, da sie weiss, dass eine 6jährige bei den meisten Versicherungen unter "Dumm gelaufen" läuft.
Wir sind weder bereit, für sie die Versicherung anzulügen, noch, ihre eigene Dummheit aus eigener Tasche zu bezahlen, allerdings sind wir noch gut einen monat auf diese Kita angewiesen. Dort steckt die Problematik, dass ich im Recht bin und nicht zahlen muss, ist nun geklärt, dafür danke ich schon einmal alles Schreibern.
Nur es bleibt schwer, zu beweisen, dass eine Erzieherin ein Kind aufgrund soetwas "schlechter" behandelt. Womöglich werde ich mich wirklich mal mit der Kitaleitung zusammensetzen müssen. _________________ Berichtigt mich, wenn ich falsch liege, dann drehe ich mich auf die andere Seite.
Es wurde vor wenigen Monaten schon einmal ein anderer Fall bezahlt, in dem das Kind einen Lackschaden an einem Fahrzeug angerichtet hat,
Vielleicht deckt die Versicherung nur Fälle ab in denen die Aufsichtspflicht verletzt wurde !?
Denn
stressfreier_leben hat folgendes geschrieben::
Ich sehe jedoch nicht ein, dafür grade zu stehen, da wir, wie gesagt, zu diesem Zeitpunkt nicht in der Aufsichtspflicht standen.
Das könnte es vermutlich sein, beim Lackschaden war die Aufsichtspflicht verletzt und bei der Brille nicht _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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