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Ablösevertrag - eingescannt und gültig?

 
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Beech
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 11:28    Titel: Ablösevertrag - eingescannt und gültig? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Wenn ich einen Ablösevertrag über einen Gegenstand der Wohnungseinrichtung aufsetze und der Nachmieter unterschreibt ihn, scannt ihn dann ein und schickt ihn mir per e-Mail, ist damit rechtlich alles safe?
Dann liegt mir ja das Original nicht vor.
Ist das sicher genug im Streitfall, reicht diese Version aus?
Danke!
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die wenigsten Verträge bedürfen der Schriftform (Bsp: Brotkauf beim Bäcker). Es kommt lediglich darauf an, ob der Anspruchsinhaber im Streitfalle seinen Anspruch auch beweisen kann. Das ist jedoch Sache des Einzelfalls und hängt letztlich ausschliesslich von der richterl. Würdigung ab.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Die wenigsten Verträge bedürfen der Schriftform (Bsp: Brotkauf beim Bäcker).
Ich habe mit dem Brotkauf beim Bäcker zwar keine Erfahrung, aber da muss man m.W. nicht unterschreiben. Bessere Beispiele: Verbraucherdarlehensvertrag, Aufhebungsvertrag bei einem Arbeitsverhältnis.

Der Anspruchsteller müsste vor Gericht im Zweifel nachweisen, dass die E-Mail echt ist und so. Im Zweifel heißt: Nur wenn der Anspruchsgegner behauptet, diese E-Mail nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgeschickt zu haben.
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 05:39    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Die wenigsten Verträge bedürfen der Schriftform (Bsp: Brotkauf beim Bäcker).
Ich habe mit dem Brotkauf beim Bäcker zwar keine Erfahrung, aber da muss man m.W. nicht unterschreiben. Bessere Beispiele: Verbraucherdarlehensvertrag, Aufhebungsvertrag bei einem Arbeitsverhältnis.


??? Haben wir aneinander vorbeigeschrieben???
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
??? Haben wir aneinander vorbeigeschrieben???
Vielleicht. Ihr/Dein Satz machte bei mir den Eindruck, als sei Brotkauf beim Bäcker eines der wenigen Verträge, die man schriftlich abschließen muss. Aber der TE hat uns vermutlich verstanden Smilie.
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