Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 01.07.08, 11:28 Titel: Ablösevertrag - eingescannt und gültig?
Hallo zusammen,
Wenn ich einen Ablösevertrag über einen Gegenstand der Wohnungseinrichtung aufsetze und der Nachmieter unterschreibt ihn, scannt ihn dann ein und schickt ihn mir per e-Mail, ist damit rechtlich alles safe?
Dann liegt mir ja das Original nicht vor.
Ist das sicher genug im Streitfall, reicht diese Version aus?
Danke!
Die wenigsten Verträge bedürfen der Schriftform (Bsp: Brotkauf beim Bäcker). Es kommt lediglich darauf an, ob der Anspruchsinhaber im Streitfalle seinen Anspruch auch beweisen kann. Das ist jedoch Sache des Einzelfalls und hängt letztlich ausschliesslich von der richterl. Würdigung ab. _________________ Null Komma
***
nix
Die wenigsten Verträge bedürfen der Schriftform (Bsp: Brotkauf beim Bäcker).
Ich habe mit dem Brotkauf beim Bäcker zwar keine Erfahrung, aber da muss man m.W. nicht unterschreiben. Bessere Beispiele: Verbraucherdarlehensvertrag, Aufhebungsvertrag bei einem Arbeitsverhältnis.
Der Anspruchsteller müsste vor Gericht im Zweifel nachweisen, dass die E-Mail echt ist und so. Im Zweifel heißt: Nur wenn der Anspruchsgegner behauptet, diese E-Mail nicht oder nicht mit diesem Inhalt abgeschickt zu haben. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Die wenigsten Verträge bedürfen der Schriftform (Bsp: Brotkauf beim Bäcker).
Ich habe mit dem Brotkauf beim Bäcker zwar keine Erfahrung, aber da muss man m.W. nicht unterschreiben. Bessere Beispiele: Verbraucherdarlehensvertrag, Aufhebungsvertrag bei einem Arbeitsverhältnis.
??? Haben wir aneinander vorbeigeschrieben??? _________________ Null Komma
***
nix
Vielleicht. Ihr/Dein Satz machte bei mir den Eindruck, als sei Brotkauf beim Bäcker eines der wenigen Verträge, die man schriftlich abschließen muss. Aber der TE hat uns vermutlich verstanden . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.