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Nach Kaufvertrag Rückgabe möglich? (Kleingarten)

 
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Imagination
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:03    Titel: Nach Kaufvertrag Rückgabe möglich? (Kleingarten) Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Person A hat einen Kleingarten und will ihn verkaufen. Nachdem eine Schätzung des Verkaufspreises unternommen wurde, ist Person A mit der Schätzung einverstanden und es wird die Schätzungsurkunde vom Vorstand, von Person A und von Person B unterschrieben, der als Nachpächter den Garten kauft. Die Schätzungsurkunde wird somit zum Kaufvertrag.

Nun will am nächsten Tag Person B den Garten doch nicht mehr haben und will vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat Person B das Recht hierzu?

Vielen Dank für die Beantwortung des hypothetischen Falles Smilie
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:16    Titel: Re: Nach Kaufvertrag Rückgabe möglich? (Kleingarten) Antworten mit Zitat

Imagination hat folgendes geschrieben::
der als Nachpächter den Garten kauft.


Soll das Grundstück verpachtet oder verkauft werden?
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Üblicherweise wird das Grundstück von der Gemeinde/der Stadt gepachtet und die Gartenlaube vom Vorbesitzer gekauft. Der Wert der Laube wird mittels einer Schätzung des Kleingartenvorstandes ermittelt.
Der neue Pächter schließt also über den KGV einen Pachtvertrag und mit dem Vorbesitzer einen Kaufvertrag über die Laube.
Ich denke nicht, dass diese Vertragsabschlüsse widerrufen werden können.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Ich weis nicht, ob man die Schätzungsurkunde als Kaufvertrag sehen kann.
Normalerweise schließt der Verkäufer und der Käufer einen Kaufvertrag ab, und der Verein einen Unterpachtvertrag mit dem neuen Pächter. So kenne ich das.

Gruß roni
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Imagination
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der neue Pächter schließt also über den KGV einen Pachtvertrag und mit dem Vorbesitzer einen Kaufvertrag über die Laube.


Genau so sei es. Der Kaufvertrag ist laut Gartenordnung die Schätzungsurkunde.

Zitat:
Ich denke nicht, dass diese Vertragsabschlüsse widerrufen werden können.


Weiß jemand etwas genaueres, ob der Kaufvertrag über die Parzelle, Gerätschaften, etc. vom Vorbesitzer einfach über den neuen Pächter widerrufen werden kann?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn ein Vertrag abgeschlossen ist, ist er auch gültig, sonst bräucht man ja keine Verträge zu machen. Der Käufer ist nun verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen.

Gruß roni
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
wenn ein Vertrag abgeschlossen ist, ist er auch gültig
Diese Aussage dürfte in dieser Form sicherlich eher nicht zutreffen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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