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Hund im Kleingarten

 
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eltonderhund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 18:28    Titel: Hund im Kleingarten Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Wir haben einen Kleingarten auf dem Hundehaltung erlaubt ist.Auf den Gehwegen gilt die Leinenpflicht. Unser Hund hat die Begleithundeprüfung und bis heute unser Grundstück ohne Erlaubnis und ohne Leine nicht verlassen. Jetzt ist es so, dass sich in letzter Zeit einige Hunde von ihrem Grunstück unbeaufsichtigt entfernt haben.
Der Vorstand hat beschlossen das ALLE Hunde Leinenpflicht in den einzelnen Garten haben. Wir möchten uns nicht damit anfreunden, unseren Hund im eigenen Garten anzuleinen. Wie sieht das rechtlich aus? Können wir diese Vorschrift irgendwie umgehen? Darf der Vorstand eine solche Kollektivmaßnahme aussprechen?
Mit freundlichem Gruß,
Peter
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sag et ja, et gibt im Tierrecht nichts, wat et nich gibt.

Die Frage ist, ob ein Kleingartenverein den Pächter eines Kleingartens zu einer bestimmten Art der Nutzung zwingen kann oder ob dies nicht widerrechtlich in die Rechte des Nutzers eingreift, abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen - zu Kleingärten gibt es nämlich Bundes- und Landesgesetze.

Die solltest Du selber mal nach entsprechenden Bestimmungen durchlesen:
http://www.kleingartenvereine.de/index.php?http://www.kleingartenvereine.de/recht/
(Es wäre schon nett, wenn die Moderation diesen Link ausnahmsweise gestatten würde, denn es ist wirklich reichlich, was es auf dem Gebiet des Kleingartenrechtes gibt).

Nicht minder wichtig ist das gute alte BGB, das Bundeskleingartengesetz verweist nämlich ausdrücklich auf die Gültigkeit des BGB bei solchen Pachtverhältnissen.

Ich vermute doch stark, dass hier im wesentlichen das gleiche Recht gilt, wie überall, nämlich, wenn Hundehaltung erlaubt ist, dann ist sie erlaubt, und Sanktionen gibt es nur gegen diejenigen Einzelfälle, die die Gemeinschaft unzumutbar belasten, wenn etwa anderer Leute Köter einem Pächter die Wiese vollk...en, die Kinder ankläffen oder tiefe Löcher in Blumenrabatten und Gemüsebeete graben. Die sähen dann so aus, dass der Hund nicht mehr mit darf - denn, wie gesagt, einen Leinenzwang auf der gepachteten Parzelle, da habe ich doch erhebliche Zweifel, ob das rechtens sein könnte.

Man kann in der Regel nämlich auch nicht einfach beschließen, dass es plötzlich ein generelles Hundeverbot gibt, dann wäre der Kleingarten nämlich für manche Hundehalter eine Fehlinvestition gewesen; da dürfte zumindest Bestandschutz gelten.

Wenn einer mehr weiß, bitte schön; ansonsten wirst Du Dich da wohl selber durchlesen müssen.

Ich selbst würde den angeblichen Leinenzwang auf dem von mir gepachteten Gartenstück einfach nicht beachten. Wenn einer mir verbieten will, meinen Hund auf meinem Grund frei laufen zu lassen, dann möge er mir bitte die Rechtsgrundlage anschleppen - Vorstandsbeschluss alleine reicht mir nicht, denn der Vorstand ist kein Gesetzgeber.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Hierzu kannst du mal in deinem Pachtvertrag nachlesen was da drinnen steht.
Bei uns steht nämlich drin, dass die Gartenordnung Bestandteil des Pachtvertrages ist.
Nun musst du nur noch in der Gartenordnung wegen Tierhaltung bzw. Hundehaltung nachlesen. Bei uns steht z.B. drin, dass in der Gartenanlage Leinenpflicht ist. Vom eigenem Garten steht da nix.
Sprich mit deinem Vorstand, wenns nix bringt rufe doch einfach mal bei deinem zuständigen Landesverband an. Den findest du im Link von Abrazo.

Gruß roni
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