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A hat einen Artikel vom privaten Verkäufer B über das Internet gekauft.
A überweist den Betrag + angegebene Kosten für versicherten Versand an B.
A erhält über 2 Monate keine Ware.
B antwortet nur einmal, das er verschickt habe, doch schickt keinen "Identcode" womit das überprüft werden kann.
Hat A nun gute Aussichten das eine Anzeige bei der Polkizei zu seinen Gunsten ausfällt, da B den Versand selbst mit Zeugen nicht ausreichend glaubhaft machen könnte, sondern nur mit dem Versandbeleg?
Na, wenn B einen Versandbeleg hat, dann wird davon auszugehen sein, dass er die Ware auch versendet hat. A kann gemäß § 421 HGB zwecks Schadenersatz direkt an das Versandunternehmen wenden, wenn klar ist, dass die Ware beim Transporteur untergegegangen ist.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
B hat keinen Versandbeleg.
Muss B den Versandbeleg haben, oder reicht es schon aus wenn er jemand hat der den Versand bezeugen kann.
A dachte:
Wenn der Käufer unversicherten Versand bezahlt hat, reicht ein Zeuge, bei versichertem Versand muss es mit dem Versandbeleg bewiesen werden.
A dachte:
Wenn der Käufer unversicherten Versand bezahlt hat, reicht ein Zeuge, bei versichertem Versand muss es mit dem Versandbeleg bewiesen werden.
Bei einem Versendungskauf muss der Verkäufer lediglich nachweisen, dass er die Ware vereinbarungsgemäß verschickt hat, sprich beim Spediteur abgegeben hat und die vereinbarte Versandart gewählt hat. Wie er diesen Beweis erbringt, spielt keine Rolle.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
A hat einen Artikel vom privaten Verkäufer B über das Internet gekauft.
A überweist den Betrag + angegebene Kosten für versicherten Versand an B.
dann:
Zitat:
A dachte:
Wenn der Käufer unversicherten Versand bezahlt hat, reicht ein Zeuge, bei versichertem Versand muss es mit dem Versandbeleg bewiesen werden.
Was denn nun? Versichert? Unversichert??
Zitat:
Hat A nun gute Aussichten das eine Anzeige bei der Polkizei zu seinen Gunsten ausfällt, da B den Versand selbst mit Zeugen nicht ausreichend glaubhaft machen könnte, sondern nur mit dem Versandbeleg?
Was hat denn die Polizei mit diesem Privatgewurschtele zu tun??
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 02.07.08, 21:14 Titel:
Zimtzicke hat folgendes geschrieben::
Was denn nun? Versichert? Unversichert??
So wie es da steht.
Zitat:
Was hat denn die Polizei mit diesem Privatgewurschtele zu tun??
Man kann die Anzeige natürlich auch direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich denke, es kommt irgendwie weniger glaubwürdig vor, wenn der Verkäufer irgendwelche Zeugen hat, aber keinen Versandbeleg, der vorhanden sein müsste. Anders wenn der Beleg aufgrund der Versandart fehlen würde. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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