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Diskriminierungsverbot - Steuern Alleinstehende ?

 
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Mr.Snips
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Wolfsburg

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 07:29    Titel: Diskriminierungsverbot - Steuern Alleinstehende ? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Ich kenne mich mit diesen ganzen Rechtskram nicht aus, darum hätte ich an euch mal eine Frage. Ich würde mich freuen wenn ihr diese ernst nehmt und mir mal eure Meinung darüber Schreibt.

Es geht darum das ich mir mal überlegt habe, das es doch eigentlich Diskriminierend ist das Alleinstehende/Ledige Leute mehr Steuern bezahlen müssen als Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern. Auf Grundlage des Diskriminierungsverbotes.

Warum müssen die Alleinstehenden für mehr aufkommen ? Irgendwo ist das ja auch ein Zwang ... nur Vergünstigungen zu erhalten wenn man eine Familie gründet, eine Ehe schließt oder Kinder bekommt.

Nicht jedem ist das Möglich, da gibt es viele gründe.
Einige können aus Beruflichen gründen keine solche "Beziehung" aufbauen.
Andere sind vielleicht Körperlich, Geistig nicht in der
Lage so was zu erreichen. Und ganz andere wollen das einfach nicht.
Da gibt es sicher einiges aufzuzählen.

Wie währe die Rechtslage ?
Welche Gesetze stehen dahinter, und würden das Ablehnen oder Bestätigen ?

Ich bedanke mich schon jetzt recht Herzlich für eure Antworten.

mit freundlichen grüßen Jörn aus Wolfsburg
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wer wird denn diskriminiert?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Auch das AGG erlaubt Ungleichbehandlung dort, wo es sachlich geboten ist. Der verfassungsmäßig gebotene Schutz der Familie ist doch schon mal ein dickes Pfund, das man zugunsten einer Ungleichbehandlung in die Waagschale werfen kann.

Daß es Leute gibt, die wollen, aber nicht können, ist kein Gegenargument. Vielleicht möchte die 14-jährige Millionenerbin auch keine Steuern auf ihr Vermögen bezahlen und lieber alles verprassen, sie darf aber halt nicht. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die steuerliche Bevorzugung korrespondiert mit der familienrechtlichen Verpflichtung. Der Verheiratete bzw. Eltern haben eine Unterhaltspflicht, auf die bei der Besteuerung Rücksicht genommen wird. Will der Alleinstehende diese Bevorzugung auch haben, muß er eben auch Unterhaltspflichten übernehmen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 06:01    Titel: Antworten mit Zitat

Genau solche Diskussionen wie diese waren zu befürchten als dieses Unding AGG auf den Markt kam.....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Genau solche Diskussionen wie diese waren zu befürchten als dieses Unding AGG auf den Markt kam.....


Diese Art von Diskussionen gab es doch schon immer, siehe Wehrpflicht nur für Männer, etc...
Die Idee des AGG ist m.E. nach wie vor eine gute.
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