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4 Euro .... was kann man tun ???

 
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Celestro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 14:15    Titel: 4 Euro .... was kann man tun ??? Antworten mit Zitat

Hallo !

Nehmen wir mal den Fall an, ein Kunde A jemand hätte sich ein T-Shirt in der Größe XL bei einem Händler B bestellt, zusätzlich noch 2 andere Dinge. Händler B hat das T-Shirt aber nicht mehr in XL, sondern nur noch in M und schickt dies dem Kunden A. Der Kunde kann mit dem T-Shirt natürlich nichts anfangen und beschwert sich. Er bekommt angeboten, die Ware zurück zu nehmen.

Der Händler B erstattet den Warenwert von 30 Euro, jedoch nicht die mehrfach angekündigten Rücksendekosten von Kunde A in Höhe von 4 Euro.

Soweit ich weiß, trägt ein Kunde bei unter 40 Euro zwar die Rücksendekosten, jedoch war es hier ein Verschulden des Händlers und somit muß dieser den Rückversand bezahlen.

Die Frage stellt sich nun nur ... wie kommt man an die 4 Euro ran ??? Anwalt ??? Oder würde das wegen zu geringem Wert abgeschmettert ???

Schon mal in Vorraus Danke für Eure Meinungen
Celestro
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Celestro!

Zitat:
Die Frage stellt sich nun nur ... wie kommt man an die 4 Euro ran ??? Anwalt ???


Man könnte einen freundlichen Brief an B. schreiben.

Bye
-John
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Verweis auf § 439 Abs. 2 BGB.
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo spraadhans!

Zitat:
Mit dem Verweis auf § 439 Abs. 2 BGB.


Den würde ich mir für den zweiten Brief aufsparen. Winken

Bye
-John
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

4€ geteilt durch 0,55€/Brief macht 7,27 Briefe Lachen


Hauptsache man hat "Recht" bekommen Sehr böse



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

4€ geteilt durch 0,55€/Brief macht 7,27 Briefe Lachen


Die jeweils 0,55 € würde ich streitwerterhöhend obendrauf setzen.

Aber man kann das Ganze ja auch noch per Einschreiben verschicken... Mr. Green
_________________
Null Komma
***
nix
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freaked
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

ich denk mal ihm gehts ums Prinzip. wenn der verkäufer das n paar mal macht hat er sich auch n bisschen was dazu verdiehnt. zudem ist hier die rechtslage ja so eindeutig, das man sich durchaus darauf einlassen könnte.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

freaked hat folgendes geschrieben::

wenn der verkäufer das n paar mal macht hat er sich auch n bisschen was dazu verdiehnt



Nicht wirklich viel, denn er hat ja auch Ausgaben dabei (Porto, Verpackung ....)


MfG
_________________
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 21:32    Titel: Re: 4 Euro .... was kann man tun ??? Antworten mit Zitat

Celestro hat folgendes geschrieben::
Die Frage stellt sich nun nur ... wie kommt man an die 4 Euro ran ??? Anwalt ??? Oder würde das wegen zu geringem Wert abgeschmettert ???
Du bist nicht der Erste, der das fragt Winken :
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=124611&highlight=geringe+betr%E4ge
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 21:39    Titel: Re: 4 Euro .... was kann man tun ??? Antworten mit Zitat

Celestro hat folgendes geschrieben::
...
Die Frage stellt sich nun nur ... wie kommt man an die 4 Euro ran ??? Anwalt ??? Oder würde das wegen zu geringem Wert abgeschmettert ??? ...

Ich habe heute meinen sozialen Tag und 4,- €, die ich ansonsten einem guten Zweck spenden würde, stelle ich gerne zur Verfügung. Möchte ja nicht, daß deswegen einer in Armut verfällt. Winken
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Celestro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip wären die 4 Euro auch vielleicht nicht so wichtig .... nur aus dem Mails ging quasi hervor "wir hatten es nicht mehr in XL, da haben wir einfach M geschickt" .... ich meine .... jeder normale Händler sollte bei einer Bestellung von XL vielleicht mal nachfragen, ob derjenige das in M überhaupt haben will .....

und jetzt im Nachhinein wurde ich sogar total von der Seite angemacht, das meine Bestellung nicht in Ordnung gewesen wäre. Denn ich hätte bei dem Bezahlsystem eines gewissen Onlinehändlers die Größe eingetragen und nicht im Abwicklungssystem des Händlers.

Nur steht im System des Händlers ZUSÄTZLICH nochmal drin "in XL bitte" .... mir wird also vorgeworfen, es wäre mein Fehler gewesen und dann hole ich mir die 4 Euro aber erst recht zurück ....

Ich kann aber gerne jedem, der mir 4 Euro spenden möchte, meine Kontodaten per PM durchgeben ....
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