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Ärger beim Rollerkauf.

 
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Kampfroller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.07.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Solingen

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 14:30    Titel: Ärger beim Rollerkauf. Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich habe mal eine Frage.

Ich habe in einem Auktionshaus im Internet einen Roller ersteigert.
Bestandteil der Auktion soll eine Alarmanlage und Wegfahrsperre sein.

Hier der genaue Wortlaut des Auktionstextes:
Dieser Text ist hier hineinkopiert und von meiner Seite her nicht geändert worden.

Zitat:
Neben den beiden Hauptschlüsseln erhalten Sie auch noch die Fernbedinung mit der sich die Alarmanlage Ein- und Ausschalten lässt, die Wegfahrsperre aktiviert wird und auch der Roller bei Bedarf ferngestartet werden kann. Top Diebstahlschutz ist integraller Bestandteil der von uns hier angebotenen Top-Class Ausstattung!
Zitat Ende.

Wenn ich das lese, dann kann ich doch davon ausgehen das eine Alarmanlage Bestandteil der Auktion ist, oder etwa nicht?

Als Beispiel für eine Auktion ohne Alarmanlage bietet diese Firma Roller mit folgendem Wortlaut an:

Zitat
Optional könnne Sie die Alarmanlage für 69 Euro dazubestellen und erhalten dann auch noch die Fernbedinung mit der sich die Alarmanlage Ein- und Ausschalten lässt, die Wegfahrsperre aktiviert wird und auch der Roller bei Bedarf ferngestartet werden kann. Top Diebstahlschutz für einen günstigen Preis .
Zitat Ende

Wie ist die Rechtslage?
Was denken andere User, wenn Sie den oberen Text lesen?

Meine Frage an die User hier:
Müssen die mir diese Nachliefern?
Wenn nicht, kann ich vom Kauf zurücktreten und den kompletten Betrag einfordern inkl. Versandkosten, obwohl das Fahrzeug (dummerweise) bereits auf mich zugelassen ist?
Kann ich die Zulassungskosten zusätzlich einfordern (Immerhin 62 Euro) wenn diese sich weigern?

MfG
KR
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Kampfroller
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Anmeldungsdatum: 04.07.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Solingen

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja...Es handelt sich um einen Händler...!!!!
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