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trotz Suche hier im Forum, habe ich eine Antwort auf meine Frage nicht gefunden.
Die Zulassung der Rechtsanwälte zum OLG wurde bekanntlich reformiert. Meine Frage ist nun, ob die fünfjährige Wartezeit weggefallen ist oder ob die Zulassung zum OLG ersatzlos wegfiel.
Im Klartext: muss sich noch gesondert zum OLG zugelassen werden?
Im Klartext: muss sich noch gesondert zum OLG zugelassen werden?
Nein, eine besondere Zulassung ist nicht mehr erforderlich.
Man wird jetzt bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen und mit dieser Zulassung kann man munter ab sofort auch vor'm OLG rumklagen. _________________ Null Komma
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nix
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