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Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.07.08, 10:35 Titel: Wann gilt das JuSchG? Wie ist "öffentlich" zu defi
Einen wunderschönen Samstag Vormittag!
Angenommen eine Organisation möchte einen Filmabend veranstalten, beim dem Filme gezeigt werden, die sich künstlerisch mit politisch-historischen Sachverhalten auseinandersetzen. Diese Filme haben eine FSK-Altersfreigabe bei 16 Jahren, höchstwahrscheinlich, weil die Spielfilme zu oft als Dokumentationen gewertet werden, der Wahrheitsgehalt nicht hinterfragt wird und keine Reflexion stattfindet.
Wenn an diesem Filmabend ausschließlich Mitglieder dieser Organisation teilnehmen dürfen, darf dann davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung nicht öffentlich ist?
Folgt aus der Nichtöffentlichkeit der Veranstaltung, dass die Veranstalter es auch nicht beanstanden müssten, wenn ein Erziehungsberechtigter mit seinem vierzehnjährigen Kind erscheint?
Habt Dank!
Der Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
Den FSK-Altersfreigaben fehlt es meines Wissens ohnehin an rechtlicher Verbindlichkeit, darüberhinaus steht es den Eltern auch zu im Rahmen ihrer Erziehungspflicht zu, selbst darüber zu entscheiden, was sie ihren Kindern zumuten; deutlich wird das auch am §184 StGB, nachdem Sorgeberechtigte - soweit sie damit ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen - sogar von der Strafbarkeit wegen des Zugänglichmachens pornographischer Schriften explizit ausgenommen sind. Insofern würde ich selbst bei einer öffentlichen Vorführungen der sicherlich weitaus harmloseren Filme keine Probleme sehen, wenn die Eltern dabei sind. So wird das meines Wissens auch in Kinos gehandhabt...
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