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Asker995
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:56    Titel: Waffengesetz Antworten mit Zitat

darf man echt ausehende spielzeugwaffen in der öffentlichkeit benutzen?
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Paddy82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

nein:
§ 42a Waffengesetz hat folgendes geschrieben::

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
...
zu führen.
...
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

und echt aussehende Spielzeugmesser ?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
und echt aussehende Spielzeugmesser ?


Sind keine Anscheinswaffen:

Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG definiert die Anscheinswaffen:

Zitat:


1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.


Da steht nichts von Messern , ergo sind Spielzeugmesser keine Anscheinswaffen.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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