Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.09.04, 19:26 Titel: Grundschuld..was ist sie wert?
Hallo,
ich hab da mal nee Frage: Und zwar haben mir meine Eltern beim Hausbau weis gemacht, daß falls es mal versteigert wird, sie sich eine Grundschuld in Höhe von 70.000 Euro eintragen lassen, damit ich wenn es Hart auf Hart kommt auch noch was habe und sie mir das Ihre Grundschuld überlassen.
Mittlerweile haben wir uns total zerstritten und sie fordern entweder die 70.000 oder das ich es als Erbe bekomme. Es wurde jedoch nie ein Darlehensvertrag unterzeichnet. Habe ich eine Chance aus dieser Grundschuld heraus zu kommen. Anzumerken wäre noch, dass sich meine Frau damals geweigert hat diese Grundschuld mit zu unterschreiben. Habe ich eine Chance um da raus zu kommen???
Dringend...bitte antwortet mir ganz schnell!!
Verfasst am: 29.09.04, 08:49 Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert?
Hallo,
wenn sich Ihre Frau damals geweigert hat, der Eintragung der Grundschuld zuzustimmen, wurde die Grundschuld überhaupt eingetragen?
Wenn nie ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde und SIe den Nachweis führen können, dass die Grundschuld nicht zur Sicherung anderweitiger Forderungen Ihrer Eltern dienen .
Verfasst am: 29.09.04, 11:32 Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert?
Hallo Hans,
ja sie wurde damals eingetragen, jedoch mit dem Zusatz das die Unterschrift der Frau nachgereicht wird..steht jetzt ohne Zustimmung meiner Frau im Grundbuch.
Darlehensvertrag wurde keiner geschlossen.
Haben wir ne Chance da rauszukommen?
Verfasst am: 29.09.04, 13:14 Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert?
Hallo Gast,
es mag ja sein, das der Eintragungsantrag gestellt wurde. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein deutsches Grundbuchamt eine Eintragug vorgenommen hätte, wenn nicht alle Formalien vollständig und korrekt gewesen wären. Ich würde daher durch EInsichtnahme in das Grundbuch erst einmal prüfen, ob die grundschuld tatsächlich eingetragen ist.
Sollte das doch der fall sein, könnte man von den Eltern die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld verlagen, weiles keinen Anspruch geibt, der mit der Gundschuld gesichert werden könnte.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.