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Privatinsolvenz eröffnet

 
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Insolvenz86
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 02:03    Titel: Privatinsolvenz eröffnet Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe Sie können mir helfen.

Das Insolvenzferfahren wurde am 30.05.2008 eröffnet und mir wurde ein Treuhänder zugeteilt. Der wird mich am 26.05.2008 Besuchen.

Ich besitze folgende (Wert)sachen:

* Ein LCD-Fernseher mein alter ist Kaputt (1 Jahr alt / ca. 400 €)
* Ein Videorecorder (ca. 2 Jahre alt)
* DVD-Player
* Digital-Receiver
* Eine Mini- Stereoanlage (ca. 1 Jahr alt)
* Eine Videosammlung
* Eine CD Sammlung
* PC (ca. 4 Jahre alt) und ein Premiere Abo

Und ein Premiere Abo Können diese Sachen von dem TH gepfändet werden ? Was passiert mit meinem Abo kann ich es behalten ? oder kann man mit dem TH evtl. verhandeln.

Gruß Patrick
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dass ist aber selten, dass sich ein Treuhänder sogar zu den Schuldnern begibt. Ich kenne das nur, dass entweder die Schuldner nur angeschrieben werden und Stellung nehmen sollen oder der Treuhänder sie zu seinem Büro bestellt.

Ich glaube nicht, dass der Treuhänder irgendwas dieser Geräte mitnehmen wird. Die Kosten der Verwertung würden den Wert übersteigen. Ein Fernseher ist zudem in der Regel unpfändbar. Hier könnte der Treuhänder höchstens auf die Idee kommen, dass er dir einen anderen hinstellt und der LCD-Fernseher wird verkauft.

Mit dem Premiere Abo bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das nicht durch die Insolvenzeröfnung sozusagen automatisch beendet wird.

Du soltlest aber mit dem Treuhänder auch alles besprechen können.
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Insolvenz86
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal zum Abo meine Eltern bezahlen derzeit die Gebüren und wollen es bis zum meinem Requleren Vertragsende (März 2009) weiter bezahlen.

Ausserdem woher weiß eigentlich ein TH das man ein Abo hat ? oder muß man das angeben ?

Gruß
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das Abo wirtd wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen, da schließlich noch ein unpfändbarer Betrag zur freien Verfügung bleibt.

Damit kann der Schuldner im Grunde machen, was er möchte - ob er sie in ein Fernsehabo steckt, verraucht oder in der Kneipe lässt, geht den Verwalter nichts an.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Insolvenz86 hat folgendes geschrieben::
bis zum meinem Requleren Vertragsende (März 2009)


Wie kommst du darauf, dass es bei einer Insolvenz ein reguläres Verfahrensende gibt und dieses ca. 10 Monate nach Insolvenzeröffnung liegt?

Das Insolvenzverfahren wird dann aufgehoben, wenn sämtliche Vermögensgegenstände verwertet sind (außer das laufende Einkommen) und zudem der ganze Prüfungsapparat im Hiblick auf die Insolvenzforderungen stattgefunden hat. Ein reguläres Verfahrensende gibt es nicht. Einzig die laufzeit der Abtretungeserklärung steht fest. Und das sind 6 Jahre ab Eröffnung.

Das Abo wird im Übrigen insoweit zum Tragen kommen, als es ein Vertrag ist, der vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurde. Die Insolvnezeröffnung ist in solchen Fällen ein Schnitt, die die Verträge im Prinzip automatisch beendet (mit Ausnahme von Miet- und Dienst-/Arbeitsverhältnissen). Diese automaitsche Beendigung führt im Prinzip dazu, dass Premiere Insolvenzgläubiger ist. Daher müsste Premiere eingeltich als Gläubgier angegeben werden und darf strenggenommen auch während der gesamten Wohlverhaltensperiode keinerlei Zahlungen mehr durch den Schuldner erhalten. Sonst liegt eine nicht erlaubte Gläubigerbevorzugung vor, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.

Ich würde daher Premiere besser angeben.
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie kommst du darauf, dass es bei einer Insolvenz ein reguläres Verfahrensende gibt und dieses ca. 10 Monate nach Insolvenzeröffnung liegt?


er meint doch sein premiere abo Smilie



guter tip, junger schuldner.
alles angeben, premiere beenden lassen und eine arbeit suchen. wenn du weniger fernseh guckst, hast du mehr zeit zum arbeiten und kannst vielleicht bzw. hoffentlich im sinne der gläubiger deine schulden wenigstens ansatzweise zurückzahlen.

wenn du keine arbeit meinst zu finden, dann wäre ne ausbildung vielleicht ratsam oder eine schulische geschichte. das falscheste wäre es, sich hinzusetzen und 6 jahre abzuwarten, denn dann bist du schuldenfrei, aber auch ohne chance auf dem arbeitsmarkt.
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