Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich hoffe, meine Frage jetzt verständlich zu stellen:
ist es eigentlich vertretbar, wenn in einer Klasse der Ruf "Sieg heil" von einigen (vielen) Schülern benutzt wird, diese einige Schüler daraufhin alle einen Schulausschluss erhalten?
Meine Meinung dazu: sollte in so einem fiktiven Fall (gehe mal von Klassenstufe 6 bis 8 aus) nicht erst mal mit einer Klasse diskutiert werden (gut, diskutieren erübrigt sich, die Sache ist verboten, doch sollte man nicht aufklärend wirken), im Unterricht oder außerhalb des Unterrichts?
Ich glaube, dass nicht alle Schüler bewußt damit eine (ihre) politische Stellung demonstrieren wollten, sondern es mehr als "Provokation" oder " cool" ansehen, Angeberei, aus fehlendem Geschichtswissen heraus, da, wie ich glaube, das Thema "Hitler..." erst ab 9.Klasse im Lehrprogramm steht.
Da ich weiß, dass hier auch viele Lehrer mit lesen, wie sind deren Erfahrungen mit solch Verbotenem, haben sie Gespräche mit solchen Schülern geführt und hat dies etwas genützt?
Oder sollte man sich gar nicht erst auf Gespräche einlassen?
Wie könnte man als Außenstehender verfahren, wenn man von solchen Parolen in einer Klasse erfährt (z.B. als Elternteil)?
Bundesland ist zwar Sachsen, aber ich meinte dies eigentlich generell, denn ich glaube, dass so ein Vorkommnis nicht nur für Sachsen zutreffend wäre.
Bitte nicht falsch verstehen: solche Parolen sind in meinen Augen kein "dummer Jungenstreich", und ganz unwissend sind Kids auch nicht - aber Schule ist zum Lernen da, und wenn so etwas in einer Schule vorkommen würde, dann müßte, für meine Begriffe, doch erst mal andere Maßnahmen angezeigt sein, oder?
Ich finde eigentlich, Schulausschluss für viele Kids mit ein und denselben "Vergehen" dann als nicht gerechtfertigt ( wenn es sich nicht um eine nach belehrung erfolgte Wiederholung handelt).
Die Schulleitung macht sich die Sache mit einem Schulausschluss einfach. Zu einfach. Insbesondere, wenn es sich um Sechst-/Siebentklässler handeln sollte.
Zitat:
Da ich weiß, dass hier auch viele Lehrer mit lesen, wie sind deren Erfahrungen mit solch Verbotenem, haben sie Gespräche mit solchen Schülern geführt und hat dies etwas genützt?
Oder sollte man sich gar nicht erst auf Gespräche einlassen?
Ich habe Erwachsenen etwas beigebracht, bin also nicht der typische Lehrer. Zudem leide ich weder unter einem Helfersyndrom noch habe ich missionarischen Eifer.
Trotzdem habe ich solche Gespräche schon geführt. Mit unterschiedlichem Erfolg.
Einen Dialog völlig zu verweigern könnte ich mir ohnehin nur vorstellen in Bezug auf die Drahtzieher, die Funktionäre, die Nutznießer, nicht bei Kindern und Jugendlichen.
Es wäre vielleicht hilfreich, die Vorgänge, die Sie zu Ihrem Beitrag bewogen haben, detaillierter darzustellen, sofern das möglich ist.
Bundesland ist zwar Sachsen, aber ich meinte dies eigentlich generell, denn ich glaube, dass so ein Vorkommnis nicht nur für Sachsen zutreffend wäre.
In Bayern wäre die Maßnahme "Schulausschluss" rechtswidrig. Abgesehen davon gibt es verschiedene Arten von "Schulausschluss" (zitiert nach Art. 86 BayEUG):
. der Ausschluss in einem Fach für die Dauer von bis zu vier Wochen durch den Schulleiter,
. der Ausschluss vom Unterricht für drei bis sechs Unterrichtstage, bei Berufsschulen mit Teilzeitunterricht für höchstens zwei Unterrichtstage, durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter
. der Ausschluss vom Unterricht für zwei bis vier Wochen ab dem siebten Schulbesuchsjahr durch die Lehrerkonferenz,
. der Ausschluss vom Unterricht für mehr als vier Wochen, längstens bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres bei Hauptschulen und Hauptschulstufen der Förderschulen ab [...],
. bei Pflichtschulen die Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart auf Vorschlag der Lehrerkonferenz durch die Schulaufsichtsbehörde,
. die Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz,
. der Ausschluss von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten durch das zuständige Staatsministerium
Je nach Alter und Einsichtsfähigkeit liegen zwischen einem Schüler der 6. Klasse (ab 11 Jahre) und einem der 8. Klasse (bis zu 17 Jahre) Welten. Das kann man nicht über einen Kamm scheren. So gesehen ist die Anfrage viel zu undifferenziert geschildert, einerseits, was die Tat, andererseits, was die Maßnahme angeht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Detaillierter, o.k., ist aber nicht ganz einfach.
Ausgangspunkt ist der Schulausschluß von 2 Wochen bei meinem Sohn , aber nicht wegen dieser Sachen. Bei einem vor Kurzem stattgefundenen Gespräch zwischen mir, Direktorin und Schulamtsleiter (was übrigens sehr unfair war) "brüstete" sich die Direktorin mit dem harten Durchgreifen in dieser Klasse, sprich 4 Schüler wurden wegen obengenannter Parolen rausgeschmissen. Nach mehrmaliger Frage meinerseits, wie viel Gespräche denn mit diesen Kindern geführt wurden - das muß sie nicht und das spielt auch keine Rolle (o.k., ging ja eigentlich auch nicht darum). Ich finde diese Antwort beschämend! Auch der Schulamtsleiter ist dieser Meinung - das sind Extremisten, die gehören nicht an unsere Schule, war sein Kommentar.
Der zweite Ausgangspunkt ist der, dass mein Sohn erst in diesem Schuljahr in diese Klasse geht und mir seit Beginn erzählte, dass diese Sprüche an der Tagesordnung sind, sich kein Lehrer aber darum schert. Auch die Direktorin ist erst seit diesem Schuljahr an dieser Schule.
Schüler, die jetzt noch in der Klasse sind und mit meinem Sohn per Handy etc. in Verbindung stehen, sagen, dass sie sich nicht mehr trauen, einen Mucks zu sagen, eingeschüchtert sind, alle stellen sich gegen diese Direktorin und sinnen nichts Gutes (tätlicher Angriff auf diese Direktorin erfolgte von einem Schüler der Klasse, weil diese ihn aus der Klasse zerren wollte - alles in Allem sind also im Moment 6 Schüler dieser Klasse "beurlaubt".
Meiner übrigens wahrscheinlich für immer, weil "ich nicht kooperiere, sondern mich stur auf die Seite meines Sohnes stelle und damit die Autorität der Lehrer untergrabe".
"Bei einer Klage steht ihre Aussage gegen unsere Aussage und im Zweifel für den Angeklagten, also sie verlieren auf alle Fälle." So der Schulamtsleiter.
Trotzdem würde ich gern wissen, wie über solche Äußerungen in anderen Schulen verfahren wird, wie man solche Situationen in den Griff bekommt.
Hier eine 7.Klasse.
Andererseits ist es nicht ganz einfach, auf Grundlage weniger Fakten Stellung zu beziehen.
An Kindern ein Exempel zu statuieren, weil man eine negative Berichterstattung in den Medien fürchtet - das kam mir als Beweggrund in den Sinn.
Daher meine Frage nach den Hintergründen.
Zitat:
Meiner übrigens wahrscheinlich für immer, weil "ich nicht kooperiere, sondern mich stur auf die Seite meines Sohnes stelle und damit die Autorität der Lehrer untergrabe".
Welche Autorität? Die Ansicht, "weg mit dem!" zeugt von Hilflosigkeit. A la Bettina Schausten: "Seien Sie still, seien Sie bitte still!".
tätlicher Angriff auf diese Direktorin erfolgte von einem Schüler der Klasse, weil diese ihn aus der Klasse zerren wollte - alles in Allem sind also im Moment 6 Schüler dieser Klasse "beurlaubt
Was sind denn das für Zustände ??
Zitat:
Bei einer Klage steht ihre Aussage gegen unsere Aussage und im Zweifel für den Angeklagten, also sie verlieren auf alle Fälle." So der Schulamtsleiter
Da wäre ich mir nicht so sicher, besonders wenn ich das oben lese. Tut euch zusammen, nehmt einen RA.
das sind Extremisten, die gehören nicht an unsere Schule, war sein Kommentar.
Für den Leiter einer Privatschule kann so eine Äußerung durchgehen - der hat auch das Recht, Schulverträge zu kündigen, wenn die Schüler die Schule als "Faschismus-Brutstätte" in Verruf bringen. Für einen Schulamtsleiter hingegen ist eine solche Äußerung ein Armutszeugnis - fehlgeleiteten Jugendlichen muss die Schule von Staats wegen Bildung und Erziehung zukommen lassen. Hier wäre eine Projektwoche "Faschismus" oder sowas nötig - denn bei den Schülern steht wohl die pubertäre Lust an der Provokation im Vordergrund, und nicht die Unterstützung faschistischer Inhalte.
Zitat:
Der zweite Ausgangspunkt ist der, dass mein Sohn erst in diesem Schuljahr in diese Klasse geht und mir seit Beginn erzählte, dass diese Sprüche an der Tagesordnung sind, sich kein Lehrer aber darum schert. Auch die Direktorin ist erst seit diesem Schuljahr an dieser Schule.
Nun, das mag eine Entschuldigung für die Schulleiterin sein, dass sie als "Neuling" nicht so schnell den Missständen auf die Spur gekommen ist. Aber die Reaktion - bei einer 7. Klasse! (ca. 14-jährige) - ist pädagogisch "voll daneben". Mit solchen unpädagogischen Maßnahmen fördert die Schulleiterin nur den Ungeist, denn sie zu vertreiben meint. Sie produziert "Märtyrer", statt Jugendliche - noch halbe Kinder - zu erziehen.
Zitat:
Schüler, die jetzt noch in der Klasse sind und mit meinem Sohn per Handy etc. in Verbindung stehen, sagen, dass sie sich nicht mehr trauen, einen Mucks zu sagen, eingeschüchtert sind, alle stellen sich gegen diese Direktorin
Nun, dann wird die Dame zusehen müssen, wie sie "de Kuh vom Eis" bekommt.
Zitat:
und sinnen nichts Gutes (tätlicher Angriff auf diese Direktorin erfolgte von einem Schüler der Klasse, weil diese ihn aus der Klasse zerren wollte - alles in Allem sind also im Moment 6 Schüler dieser Klasse "beurlaubt".
Einen "tätlichen Angreifer" sollte man in der Tat für ein paar Tage vom Unterricht ausschließen - und mit ordentlich Schul-Arbeit eindecken, damit er nicht auf dumme Gedanken kommt.
Zitat:
Meiner übrigens wahrscheinlich für immer, weil "ich nicht kooperiere, sondern mich stur auf die Seite meines Sohnes stelle und damit die Autorität der Lehrer untergrabe".
Dem Kind zuliebe sollte man tatsächlich über einen Schulwechsel nachdenken - allerdings gegen die Disziplinarmaßnahme klagen. Das Verhalten von Eltern darf kein Grund sein, gegen einen Schüler disziplinarisch vorzugehen - eine höchst unprofessionelle Äußerung.
Zitat:
"Bei einer Klage steht ihre Aussage gegen unsere Aussage und im Zweifel für den Angeklagten, also sie verlieren auf alle Fälle." So der Schulamtsleiter.
Stasi-Vergangenheit? Der Mann scheint noch(?) nicht begriffen zu haben, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. NVA-Einschüchterungsmethoden sind übrigens bei den meisten Richtern an den Verwaltungsgerichten gar nicht gern gesehen, weswegen die Richter in solchen Fällen häufig zugunsten der Schüler entscheiden.
Zitat:
Trotzdem würde ich gern wissen, wie über solche Äußerungen in anderen Schulen verfahren wird, wie man solche Situationen in den Griff bekommt.
Hier eine 7.Klasse.
Durch Bayern schwappt derzeit eine Welle namens "Werte-Erziehung" (Link). 4. und 5. Klassen werden zum "GrüBiDa"-Land (Grüßen, Bitten, Danken); 6. und 7. Klassen gestalten "Gesprächsregeln" oder "Klassenverfassungen"; 8. Klassen diskutieren über Fairness, Mobbing oder Demokratie; (noch ein Link) 9. und 10. Klassen werden in den gerade aktuellen Film "Die Welle" geschleppt - mit anschließendem Projekttag.
Meine Meinung: Das Thema sollte aufgegriffen und aufgearbeitet werden - indem man 13-15-jährige pubertäre Schüler "rausschmeißt", löst man kein einziges Problem, sondern erzeugt neue. Notfalls lässt man mal für 'ne Woche den Lehrplan Lehrplan sein und kümmert sich um die Themen, die wirklich wichtig sind. Dazu fordert auch das sächsische Schulgesetz auf:
Zitat:
§ 1
(2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie den Schülern insbesondere anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt, die zur Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung sinnstiftend beitragen und sie zur selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten führt und die Freude an einem lebenslangen Lernen weckt. [...]
(3) In Verwirklichung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickelt die Schule ihr eigenes pädagogisches Konzept und plant und gestaltet den Unterricht und seine Organisation auf der Grundlage der Lehrpläne in eigener Verantwortung.
Der Schulausschluss ist in § 39 des Schulgesetzes geregelt (Link); dort heißt es:
Zitat:
(1) Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, kann man bei bloßem "Sieg-Heil"-Geschrei (durch das niemand geschädigt wird - ist zunächst mal pubertäre Provokation) schon bezweifeln.
Der Schüler bzw. seine Eltern haben das Recht angehört zu werden - das ist wohl geschehen. Wenn der Schüler das beantragt, kann auch der Klassenschülersprecher gehört werden - ist das geschehen? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wie könnte man als Außenstehender verfahren, wenn man von solchen Parolen in einer Klasse erfährt (z.B. als Elternteil)?
Gesprächsbereitschaft signalisieren, aber sich nicht in Sachen reinhängen, die einen nichts angehen.
Zitat:
Ausgangspunkt ist der Schulausschluß von 2 Wochen bei meinem Sohn , aber nicht wegen dieser Sachen. Bei einem vor Kurzem stattgefundenen Gespräch zwischen mir, Direktorin und Schulamtsleiter (was übrigens sehr unfair war) "brüstete" sich die Direktorin mit dem harten Durchgreifen in dieser Klasse, sprich 4 Schüler wurden wegen obengenannter Parolen rausgeschmissen. Nach mehrmaliger Frage meinerseits, wie viel Gespräche denn mit diesen Kindern geführt wurden - das muß sie nicht und das spielt auch keine Rolle (o.k., ging ja eigentlich auch nicht darum). Ich finde diese Antwort beschämend! Auch der Schulamtsleiter ist dieser Meinung - das sind Extremisten, die gehören nicht an unsere Schule, war sein Kommentar.
Eine Mutter, deren eigener Sohn solche Probleme hat wie im Thread Widerspruch Schulausschluß - wie dann? geschildert, sollte sich besser nicht zur Rächerin aller Entrechteten hochstilisieren, sondern sich auf die Probleme des eigenen Kindes konzentrieren.
Zitat:
Der zweite Ausgangspunkt ist der, dass mein Sohn erst in diesem Schuljahr in diese Klasse geht und mir seit Beginn erzählte, dass diese Sprüche an der Tagesordnung sind, sich kein Lehrer aber darum schert.
So läuft das leider oft. Erst mal weggucken, sonst hätte man ja zusätzliche Arbeit. Und wenns dann aber wirklich nicht mehr tolerierbar ist, dann gleich den großen Hammer rausholen.
An der Schule gibts keinen Schulsozialarbeiter, oder?
Zitat:
"Bei einer Klage steht ihre Aussage gegen unsere Aussage und im Zweifel für den Angeklagten, also sie verlieren auf alle Fälle." So der Schulamtsleiter.
Eine Verwaltungsgerichtsklage ist kein Strafverfahren mit einem Angeklagten, sondern eine Verhandlung mit zwei streitenden Parteien. Aber eine Verwaltungsgerichtsklage dauert zu lange für diesen Schüler, und auch bei einem "Erfolg" wäre es nachher wahrscheinlich sehr schwer für den Schüler, an dieser Schule noch zurechtzukommen.
Zitat:
Meiner übrigens wahrscheinlich für immer, weil "ich nicht kooperiere, sondern mich stur auf die Seite meines Sohnes stelle und damit die Autorität der Lehrer untergrabe".
Es gab bisher Gespräche, aber keine Anhörung!
Wenn ich eine Einladung zum Gespräch bekomme "... über ihre Beschwerde gegen Lehrer der MS ...", dann ist das keine Anhörung.
Alle Schüler werden diese Schule nach dem nächsten Jahr verlassen müssen, auch meiner (unsere Heimatschule baut an, d.h. alle Schüler können dort hin und müssen nicht mehr aufgeteilt werden auf andere Dörfer bzw. Stätte, ist eine erst jetzt stattgefundene Regelung des Kultusministeriums), aus dem Grunde macht es wenig Sinn, meinen Sohn jetzt schon dorthin zu schicken, er wird dies nächstes Jahr tun (Kapazitätsfrage).
Klassensprecher dazu hören - auf dem Schulausschluss ist vermerkt - Anhörung des Klassensprechers auf Antrag des Schülers, das stimmt auch nicht.
Aber es wurden "Protokolle von den Schülern über meinen Sohn angefertigt", "habe anfertigen lassen" sagte sie.
Ich habe hier nur nach diesem Thema angefragt, weil ich der Meinung bin, dass sich von heute auf morgen dieses Problem mit diesen Parolen nicht lösen läßt und wenn ich mich dafür interessiere, wie das manch andere in der Schule lösen, was ist verkehrt daran?
Ich soll mich um die Probleme meines Sohnes vorrangig kümmern - ja da haben sie recht, aber um welche Probleme zuerst?
Nehme ich den Ausschluss und alles was damit ist als vorrangig wahr, oder kümmere ich mich in erster Linie um mein anderes Tumorkind? Kann man überhaupt etwas als vorrangig und nichtvorrangig ansehen? Leider gibts hier in meiner Umgebung nicht viel Arbeitsmöglichkeiten und ich mußte auf Nebenjobs zurückgreifen. der erste begann 6 Uhr und der letzte endete teilweise 21 Uhr.ist das ein vorrangiges Problem? Dort noch Schulprobleme und Arztbesuche reinzupacken ohne mit den AG zu kollidieren ist nicht leicht. Ich habe nicht weggeguckt oder nicht hingehört, als mein Sohn mir davon erzählte. Habe mit ihm gesprochen, ein Einmischen konnte ich mir wegen fehlender Zeit nicht leisten, im Gespräch mit der Lehrerin wurde sowas auch verneint (gibts in ihrer Klasse nicht).
Sozialarbeiter? Nein, an keiner mir bekannten Schule.
Hier wieder ein altbekanntes Problem: sagst du was, heißt es, misch dich nicht ein, kümmere dich um dich selbst. Sagst du nichts, wirst du mit verantwortlich gemacht.
So oder so, man kann in jeder Richtung dann Fehler finden.
Übrigens, der Beitrag von mitternacht zeigt doch schon Beispiele, wie es gemacht werden KÖNNTE.
Da kann ich doch auch Vorschläge an die Klasse herantragen, oder nicht? Ist das wieder einmischen, sich als "Rächerin" hochstillisieren?
Aber es wurden "Protokolle von den Schülern über meinen Sohn angefertigt", "habe anfertigen lassen" sagte sie.
Klingt nach Orwells 1984, wo Schüler die Mitschüler und Kinder die Eltern bespitzeln. Oder nach GeStaPo- bzw. Stasi-Methoden. Wann und wo hat diese Person ihre Lehrerausbildung absolviert? "Pädagogisch kompetent" wirkt so eine Vorgehensweise jedenfalls nicht.
Ich kenne einen Fall aus den 60-ern, da wurde eine Lehrerin wegen solcher Methoden aus dem Schuldienst entfernt - nach massiven Elternbeschwerden und dem Nachweis, dass sie eine NSDAP-Vergangenheit hatte. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Alle Schüler werden diese Schule nach dem nächsten Jahr verlassen müssen, auch meiner (unsere Heimatschule baut an, d.h. alle Schüler können dort hin und müssen nicht mehr aufgeteilt werden auf andere Dörfer bzw. Stätte, ist eine erst jetzt stattgefundene Regelung des Kultusministeriums), aus dem Grunde macht es wenig Sinn, meinen Sohn jetzt schon dorthin zu schicken, er wird dies nächstes Jahr tun (Kapazitätsfrage).
Wenn er an der weiter weg gelegenen Schule solche Probleme hat und in einem Jahr sowieso an die jetzt in Erweiterung befindliche Schule gehen muss, dann würde ich mit dem Schulleiter der künftigen Schule ein ausführliches Gespräch führen, ob er nicht doch irgendeine Möglichkeit sieht, diesen einen Schüler aus wichtigen pädagogischen Gründen jetzt schon aufzunehmen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.