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Hilfe! Kostenvoranschlag deutlich überschritten

 
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krankenhausfrager
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 05.07.08, 11:31    Titel: Hilfe! Kostenvoranschlag deutlich überschritten Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender fiktiver Fall: Frau A bringt ihr Fahrrad zu einem (12 km entfernten) Fahrradhändler und bespricht, wie teuer eine Reparatur wäre. Der Händler B sagt zu, das Fahrrad innerhalb von 7 Tagen Woche zu reparieren. Die Kosten würden sich auf "150-160€" belaufen. A sagt das wäre o.k., aber wenn Mehrkosten zu erwarten seien, wolle sie vorher erst einen Anruf haben.

Nach 8 Tagen kommt Frau A wieder zum Händler, ein anderer Angestellter ist anwesend und präsentiert A eine Rechnung über 192,65.-€. Auf das abgesprochene Limit von 160.-€ angesprochen wird der "ursprüngliche" B ans Telefon geholt und argumentiert, es seien Mehrarbeiten von ihm geleistet worden (neuer Fahrradständer, Schutzbleche...) und daher resultieren die Mehrkosten.

Frau A konfrontiert B mit der Abmachung, dass bei Überschreitung des vereinbarten Preislimits vorher telefonische Absprache notwendig gewesen wäre.

Darauf argumentiert B, dass er das Fahrrad "in der letzten Nacht bis 00.30Uhr repariert" habe und deshalb kein Anruf möglich gewesen sei. (Ursprünglich sollte das Rad einen Tag vorher abholbereit sein!) Er biete an, sämtliche Mehrarbeit wieder rückgängig zu machen und dafür dann nur 160€ zu berechnen.

A würde diesem Vorschlag zustimmen, wenn B dafür das Fahrrad an A Nachhause liefert. Dies lehnt B ab und sagt, dass Fahrrad müsse eine Woche später wieder bei ihm abgeholt werden.

Daraufhin sagt A, dass sie nun "zähneknirschend entgegen der ursprünglichen Vereinbarung 170€" bezahlen und ihr Telefonnummer hinterlassen würde.

B sagt daraufhin ins Telefon: "Das Fahrrad bleibt bei mir!"

A kündigt ihm an, seinem Angestellten nun 170€ auszuzahlen und quittieren zu lassen und beendet das Gespräch. Das Geld wird gezahlt, quittiert und A verlädt das Fahrrad ins Auto.

Hat sich A nun strafbar gemacht oder richtig verhalten? Muss Sie B noch anbieten, das Fahrrad innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen, den Mehraufwand rückgängig zu machen und das Fahrrad wieder liefern zu lassen? Oder wäre sie sogar verpflichtet, das Fahrrad wieder zurück zu bringen?

Ratlose Grüße...
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