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Bemalte Figuren verkaufen?

 
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Phillipus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 15:06    Titel: Bemalte Figuren verkaufen? Antworten mit Zitat

Hallo

Hoffentlich im richtigen Forum, sollte es falsch sein bitte korrigieren

Folgende SItuation:

Ein Jugendlicher XY(15 Jahre) teile das Hobby des Modellbaus und des Modellfigurenanmalens mit mehreren seiner Freunde. Aufgrund dessen, dass dafür viele (Geld)Ressourcen benötigt werden, beschließen sie diese aufgebauten und bemalten Modelle und FIguren zu verkaufen.
1: Ist dies generell erlaubt?
2: Wenn ja, über welche Plattformen dürften diese Verkauft werden? KLassisch auf dem Flohmarkt oder auch per Internetauktionshäusern (natürlich dann über eine erwachsene Person)

Wie ist die Rechtslage?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 22:15    Titel: Re: Bemalte Figuren verkaufen? Antworten mit Zitat

Phillipus hat folgendes geschrieben::
Hallo

Hoffentlich im richtigen Forum, sollte es falsch sein bitte korrigieren

Folgende SItuation:

Ein Jugendlicher XY(15 Jahre) teile das Hobby des Modellbaus und des Modellfigurenanmalens mit mehreren seiner Freunde. Aufgrund dessen, dass dafür viele (Geld)Ressourcen benötigt werden, beschließen sie diese aufgebauten und bemalten Modelle und FIguren zu verkaufen.
1: Ist dies generell erlaubt?
Ja.
Zitat:
2: Wenn ja, über welche Plattformen dürften diese Verkauft werden? KLassisch auf dem Flohmarkt oder auch per Internetauktionshäusern (natürlich dann über eine erwachsene Person)
Man kann sowas auch irgendwelchen Geschäften (=gewerblichen Händlern), Lieschen Müller und Hansi Meier anbieten. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wenn der andere einverstanden ist, gibt's einen Kaufvertrag (Verkauf), ansonsten eben nicht.

Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Wenn man damit Geld verdient, sollte ein Gewerbe angemeldet werden. Wenn man oberhalb bestimmter Grenzen verdient, muss man Steuern zahlen. Und die Eltern müssen dem Gewerbe zustimmen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 02:04    Titel: Re: Bemalte Figuren verkaufen? Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Phillipus hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?
Wenn man damit Geld verdient, sollte ein Gewerbe angemeldet werden. Wenn man oberhalb bestimmter Grenzen verdient, muss man Steuern zahlen. Und die Eltern müssen dem Gewerbe zustimmen.

Und man sollte bei dem ganzen Vorhaben unbedingt darauf achten, dass man keine gewerblichen Schutzrechte verletzt, also nicht die Werke anderer Modell-Anbieter oder zum Beispiel das Design realer Fahrzeuge kopiert. Sonst kann man schnell hunderte oder tausende an Euros durch eine Abmahnung loswerden.
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Phillipus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 09:36    Titel: Re: Bemalte Figuren verkaufen? Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::

Und man sollte bei dem ganzen Vorhaben unbedingt darauf achten, dass man keine gewerblichen Schutzrechte verletzt, also nicht die Werke anderer Modell-Anbieter oder zum Beispiel das Design realer Fahrzeuge kopiert. Sonst kann man schnell hunderte oder tausende an Euros durch eine Abmahnung loswerden.


Bei den Figuren handelt es sich um im Laden erhältliche FIguren(in der Rohform), die angemalt worden sind/weiterverarbeitet worden sind. Also würden die Urheberrechte verletzt werden, oder habe ich den Teil >>"also nicht die Werke anderer Modell-Anbieter oder zum Beispiel das Design realer Fahrzeuge kopiert"<< falsch verstanden?

Und wegen dem Gewerbe solte man sich bei der IHK beraten lassen, oder?(Steuerrechtlich etc.)?
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:19    Titel: Re: Bemalte Figuren verkaufen? Antworten mit Zitat

Phillipus hat folgendes geschrieben::
DanielB hat folgendes geschrieben::

Und man sollte bei dem ganzen Vorhaben unbedingt darauf achten, dass man keine gewerblichen Schutzrechte verletzt, also nicht die Werke anderer Modell-Anbieter oder zum Beispiel das Design realer Fahrzeuge kopiert. Sonst kann man schnell hunderte oder tausende an Euros durch eine Abmahnung loswerden.


Bei den Figuren handelt es sich um im Laden erhältliche FIguren(in der Rohform), die angemalt worden sind/weiterverarbeitet worden sind. Also würden die Urheberrechte verletzt werden, oder habe ich den Teil >>"also nicht die Werke anderer Modell-Anbieter oder zum Beispiel das Design realer Fahrzeuge kopiert"<< falsch verstanden?

Und wegen dem Gewerbe solte man sich bei der IHK beraten lassen, oder?(Steuerrechtlich etc.)?

Solange Anmalen und Weiterverarbeitung nicht zur Folge haben, dass die Figuren danach fertigen anderer Anbieter ähneln, dürfte das alles kein Problem sein. Das Aussehen von Spielzeugfiguren von Drittanbietern nachzuahmen, sollte man jedoch unterlassen, auch beim wirklichkeitsgetreuen Nachbau von Fahrzeugen würde ich zur Vorsicht raten. Ist die Ähnlichkeit schon in der Rohform (z.B. nicht bemalte Modelle von Fahrzeugen,...), so dürfte das Anmalen unkritisch sein.
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Phillipus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

An wen sollte man sich wegen der Gewerbeanmeldung richten, an die IHK? Soweit ich weiß müsste man eigentlich 18 sein dafür.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Ahnung, aber ein Gewerbe ist auch für unter 18-jährige möglich, erfordert dann jedoch die Zustimmung der Eltern.
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HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

@DanielB: Nicht ganz. Mit der Zustimmung der Eltern muss man an das lokale Vormundschaftsgericht (beim AMtsgericht meistens) gehen und sich das ganze genehmigen lassen. Kann locker ein halbes Jahr dauern.
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