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Wo könnte ich dazu was finden?

 
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omle
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 13:21    Titel: Wo könnte ich dazu was finden? Antworten mit Zitat

Ich suche verzweifelt Hinweise oder Urteile , §en oder Schlagworte nach denen man suchen könnte zu folgendem Problem.

Verfahren vor LG, Prozessanwalt und Verkehrsanwalt.
Es gibt Streit, wer was war, beide stellen sich da als Verkehrsanwalt. Dazu suche ich nun etwas zu finden, ob das überhaupt so möglich sein könnte.
Ob solch ein Verfahren überhaupt bestand hat? Was sagt das Gesetz wo an welche Stelle dazu? sagten die obersten Gerichte zu ähnlichen Sachverhalten schon etwas ? Wo könnte man dazu was finden ?,wo könnte man suchen.?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Begriff "Verkehrsanwalt" ist kein verfahrensrechtlicher sondern ein kostenrechtlicher, demzufolge findet man die Definition im RVG, die sich allerdings auf die Abrechnung bezieht:

Nr. 3400 VV RVG hat folgendes geschrieben::
Der Auftrag beschränkt sich au fdie Führung des Verkehrs mit dem Verfahrensbevollmächtigten....

Der Verkehrsanwalt ist also derjenige, mit dem der Mandant Kontakt hat. Er tritt nicht vor Gericht auf und reicht auch keine Schriftsätze ein (anfertigen kann er sie gleichwohl, sie werden dann aber vom Prozeßbevollmächtigten unterschrieben und eingereicht). Der Prozeßbevollmächtigte ist derjenige, der für den Mandanten den Prozeß vor Gericht führt und dort für ihn auftritt. Anhand dieser Beschreibung sollte man unterscheiden können, wer wer ist.

Warum wollen beide Anwälte Verkehrsanwalt gewesen sein? Zumindest gebührenmäßig ist das kein Vorteil - im Gegenteil.
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omle
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 06.07.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::


Warum wollen beide Anwälte Verkehrsanwalt gewesen sein? Zumindest gebührenmäßig ist das kein Vorteil - im Gegenteil.


Damit weder dem einen noch dem Anderen Beratungsfehler oder Fehler die bei der Prozessführung gemacht wurden angelastet werden und sie zu mir sagen können April ,April ,-der Kollege war es oder um mich für dumm zu verkaufen ,könnte ich mir vorstellen, Da versuche ich gerade durchzusteigen.
Gruß
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, so. Gleichwohl sollte man doch an der Tätigkeit beider Anwälte unterscheiden können, wer der Verkehrsanwalt war?!
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omle
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mandatirrungsvertrag sagt, Gebührenteilung und die Schriftsätze werden von dem, der den 2. Anwalt beauftragte erstellt sowie sindalle Handlungen vorher mit ihm abzusprechen .
Also sollte der eine nur die Schriftsätze weiterreichen.
Bei den Mündlichen Verhandlungen waren beide da, beide saßen in Robe am Anwaltstisch.

Der, der den 2 . beauftragte, der hat die Vergleichsverhandlungen während des Verfahrens geführt und ist auch mir gegenüber als mein Anwalt aufgetreten.
Der andere hat für jede Tätigkeit extra Rechnung gelegt und Geld bekommen. Hat jedoch den Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt als der 1 Anwalt ihm kein Geld abgeben wollte.

Als die Fehler auf den Tisch kamen, beharrte zunächst der 2. Anwalt, den ich auf Anraten des 1. Zunächst ansprach darauf, dass er nur Verkehrsanwalt war und für den Rest , Beratung und Prozessführung usw der 1 Anwalt anzusprechen sei.
Der hatte dann nach eigener Darstellung plötzlich überhaut nichts mehr mit dem Verfahren zu tun und er meinte, er wäre nie mein richtiger Anwalt er hätte nur ein Hobbymandat gehabt.
Er wäre jedenfalls wenn überhaut nur der Verkehrsanwalt.
Somit hab ich 2 Verkehrsanwälte gehabt, die beide keine Verantwortung übernommen haben und auch beide anscheinend auch nur den Bereich erfüllten.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Augen rollen Na super.....

Wo war jetzt noch gleich das eigentliche Problem - geht es um die Bezahlung der Anwälte oder um die Geltendmachung von evtl. Haftpflichtansprüchen? Bei ersterem hätte ich eine Idee.....
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omle
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Bezahlt hab ich alles, es geht um Haftung , und das einer es auf den Anderen schiebt.
und das Lied vom Rumpelstilzchen singen nur dazu finde ich im Netz nicht so recht was. Sowas gab es wohl noch nicht das beide nur als Verkehrsanwalt gearbeitet haben.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn das wahrscheinlich, in diesem Falle jedoch verständlich, nicht die Wunschantwort ist: Ich würde hier, um Schadensersatzansprüche zu prüfen, Anwalt 3 ins Spiel bringen....
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omle
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Werd ich wohl nicht drum rum kommen um Anwalt Nr3 Cool

Ich möchte nur gerne das mit den 2 Verkehrsanwälten in einem Verfahren selber verstehen und gerne wissen ,ob es das schon mal gab und ob sowas überhaupt möglich ist. Frage
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

omle hat folgendes geschrieben::
Ich möchte nur gerne das mit den 2 Verkehrsanwälten in einem Verfahren selber verstehen und gerne wissen ,ob es das schon mal gab und ob sowas überhaupt möglich ist. Frage

Klar, theoretisch geht alles - da kann man auch zwei Verkehrsanwälte haben. Aber eines Hauptbevollmächtigten bedarf es immer.

Möglicherweise haben Anwalt 1 und 2 auch falsche Vorstellungen vom Begriff "Verkehrsanwalt". Denn wie gesagt: Ein prozeßrechtlicher Begriff ist das nicht, es handelt sich um einen rein kostenrechtlichen Begriff.
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omle
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hm , na ja, stellt sich die Frage, wer ist für die Beratung, z.B über die Höhe der Kosten und über die Prozessrisiken und was es da noch so alles zu beraten gibt zuständig?

Wer ist für Prozesshandlungen z.B das stellen von Anträgen , die richtigen Zeugen , das reagieren auf Richterliche Hinweise vorlegen der Beweise usw zuständig.
Für das alles hielt sich keiner zuständig,- hm

Hauptbevollmächtig -- Anwalt 1 hat ne Vollmacht von mir bekommen
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

omle hat folgendes geschrieben::
Hm , na ja, stellt sich die Frage, wer ist für die Beratung, z.B über die Höhe der Kosten und über die Prozessrisiken und was es da noch so alles zu beraten gibt zuständig?

Das wäre der Verkehrsanwalt. Normalerweise.

omle hat folgendes geschrieben::
Wer ist für Prozesshandlungen z.B das stellen von Anträgen , die richtigen Zeugen , das reagieren auf Richterliche Hinweise vorlegen der Beweise usw zuständig.

Das wäre der Hauptbevollmächtigte. Normalerweise.

Bringt m. E. aber nichts, das jetzt noch auszuwälzen. Damit sollte sich Anwalt 3 auseinandersetzen.
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omle
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Mühe und bitte Daumen drücken, das ich einen finde der es tun mag, und diesmal richtig Ausrufezeichen
Gruß
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