Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.07.08, 11:06 Titel: Ausziehen mit 16 - Möglichkeiten
Hallo an alle,
ich überlege mit meinem Freund (18 ) zusammen zu ziehen und würde mich gern vorher über einige Dinge informieren.
Zuallererst, stimmt es, dass man die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigeten braucht? Wenn Ja, reicht auch die Zustimmung eines Elternteiles (meine Eltern sind getrennt)?
Welche Möglichkeiten gibt es, Unterstützung vom Staat zu bekommen? Ich hab ja nun schon von einigen Sachen wie Bafög oder Wohngeld gehört, weiß aber nicht, in welchen Fällen man dies beantragen kann.
Über Geld mache ich mir allerdings weniger Sorgen, denn er wird eine Ausbildung machen und da auch Geld verdienen und ich könnte immernoch Kindergeld sowie Unterhalt bekommen. Warum sollte man aber solche Angebote ignorieren wenn es sie gibt?
Eine Sechszehnjährige ist eine minderjährige Jugendliche. Da solte es sich wohl von ganz allein verstehen, dass sie die Zustimmung der Eltern braucht, da nur die Eltern darüber bestimmen, wo das Kind wohnt. Aus genau dem Grund gibt es Barunterhalt auch nur dann, wenn die Eltern das so wollen.
Bafög gibt es für Schüler, die nicht zu hause wohnen können, wiel z.B. ihre Schule zu weit weg liegt. Wohngeld fällt auch flach. Das Kindergeld bekommen die Eltern und nicht die Kinder.
- Ganz speziell gelagerte Fälle lassen wir mal aussen vor.
Auch für den Mietvertrag braucht es die Einwilligung der Eltern, wie bei (fast) jedem anderen Vertrag auch, es sei denn, der Freund unterschreibt den allein.
...
Welche Möglichkeiten gibt es, Unterstützung vom Staat zu bekommen? ...und ich könnte immernoch Kindergeld sowie Unterhalt bekommen. Warum sollte man aber solche Angebote ignorieren wenn es sie gibt?...
zusammenziehen - ja; für sein Leben aufkommen - nein.
Wie wäre es wenn du erst eine Wohnung nimmst, wenn du Schule fertig hast in der Ausbildung bist ?
Der Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen ! Ich habe keine Lust für euch zu zahlen !
Das wäre ein Grund !
Außerdem halte ich die große Liebe mit 16 für ausgeschlossen und aus diesem Grund ein Zusammenziehen auch für falsch. Du solltest erst Lieben und Leben lernen und dazu brauchst du "Schutz" und den erhält man mit 16 zuhause in seinem Kinderzimmer.
Du bist auf dem Weg erwachsen zu werden, aber du bist auch noch Kind. Akzeptiere das vor dir selber.
...
Welche Möglichkeiten gibt es, Unterstützung vom Staat zu bekommen? ...und ich könnte immernoch Kindergeld sowie Unterhalt bekommen. Warum sollte man aber solche Angebote ignorieren wenn es sie gibt?...
zusammenziehen - ja; für sein Leben aufkommen - nein.
Wie wäre es wenn du erst eine Wohnung nimmst, wenn du Schule fertig hast in der Ausbildung bist ?
Der Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen ! Ich habe keine Lust für euch zu zahlen !
Das wäre ein Grund !
Außerdem halte ich die große Liebe mit 16 für ausgeschlossen und aus diesem Grund ein Zusammenziehen auch für falsch. Du solltest erst Lieben und Leben lernen und dazu brauchst du "Schutz" und den erhält man mit 16 zuhause in seinem Kinderzimmer.
Du bist auf dem Weg erwachsen zu werden, aber du bist auch noch Kind. Akzeptiere das vor dir selber.
Finden Sie das nicht ein bisschen unpassend? Eigentlich wollte ich auf soetwas garnicht mehr antworten, aber so in diesem Umfang von der eigenen Einstellung auf andere zu schließen finde ich unangebracht. Ich halte zwar ausziehen mit 16 auch für nicht ganz glücklich, aber die eigenen Wertmaßstäbe anderen aufzuzwingen für ebenso falsch. Im Übrigen: Mit 16 war man im Mittelalter schon lang verheiratet... Gut, nicht immer aus Liebe, aber so Allgemein
Eigentlich finde ich es gerade wichtig, dass die TE auch eine andere Blickweise aufgezeigt bekommt !
Zitat:
eigenen Wertmaßstäbe anderen aufzuzwingen
das wird wohl mein Post kaum bewirken - es bleibt lediglich der Punkt, dass es Menschen gibt die ihre Lebensplanung anders bewerten. Die dem Mädchen (TE) einen anderen Weg und eine Möglichkeit des Leben und Lieben lernens aufzeigen. Und die Erinnerung, dass sie auch noch Kind ist, dass das nicht einfach sein mag aber dass sie erst auf den Weg zum Erwachsen werden ist.
(von D.Ritter)...........
Der Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen ! Ich habe keine Lust für euch zu zahlen !
Das wäre ein Grund !.............
Mal abgesehen von allerlei Juristerei- als Mensch kann ich mich dieser Aussage aber nur anschließen.
noch nicht trocken hinter den Ohren, einen auf Familie oder Liebespaar machen.......aber nicht mal den Hauch einer Ahnung, dass sowas auch Geld kostet.
Falsch- die Ahnung ist da " Da steht uns doch was zu!"
Aber auch dieses eventuell irgendwem aus Staatskassen zustehende Geld muss von irgendwem erstmal geschaffen werden. Das tun Leute, die sich deie Mühe gemacht
haben, eine Ausbildung zu durchlaufen, dann Gled verdienen und Abgaben leisten.
Zitat:
(von lishamoon)...Warum sollte man aber solche Angebote ignorieren wenn es sie gibt?
Ja, nicht? Warum selber mal nachdenken, wenn man es doch andern Leuten einfach nur aus der Tasche ziehen kann. Besonders viel Reife oder Verstand kann ich da nicht erkennen.
Wenn wir schon weg von der Juristertei sind, so können wir uns mal fragen, was das für "Angebote" sind, von der die TE spricht.
Sind "Angebote" alle Sozialleistungen die sich an alle richten die die "Angebote" wahrnehmen oder sind die "Angebote" für die Sicherung sozialer Grundbedürfnisse ?
Welches soziale Grundbedürfnis stehen wir (die Gesellschaft) einer 16 Jährigen zu; d.h. was sind wir bereit für sie zu zahlen ?
Wohl unstrittig einen Schulabschluss, ein Möglichkeit aufzuwachsen, wenn die eigenen Familie diese Möglichkeit nicht bietet. "Verkommenen Kindern" wollen wir durch Erziehung die Möglichkeit geben ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.
Aber wohl kaum wollen wir ein "Liebesnest" finanzieren.
Wie lange hält die Liebe ? Wie geht das Leben weiter, wenn TE mit 17 schwanger wird - kein Job, Leben vom Staat und wie ist das Leben ihres Kindes vorprogrammiert?
Warum kann man mit 16 nicht mit seinem Freund "Händchen halten" und nachts in seinem Kinderzimmer (alleine) schlafen ?
Raum für Sex findet sich auch und nie wird es mehr so "spannend" wie in der "Kinderzeit".
Kinderzeit meint hier die Zeit des Überganges zum Erwachsen werden - keinesfalls sind hier tatsächliche Kinder (unter 14 J gemeint) - wobei die 16 TE auch Kind ist, auch erwachsen... eben eine schwierige Zeit; jedoch sollte bei allem Wunsch endlich erwachsen zu sein auch der Raum noch Kind zu sein gegeben sein. Eine 16 kann und soll bei Problemen eben noch den Schutz der Eltern haben !
Das "Angebot" von Geldern ist nicht für solche Wünsche bestimmt.
Könnte ich der TE meine Meinung aufzwingen, würde ich es tun - so bleibt mir nur die Hoffnung, dass sie schon erwachsen genug ist und meine Einwände versteht und sich die Zeit gibt, die ich ihr wünsche.
Wenn der thread hier schon ins Moralisieren abgleitet: Die Fragestellerin soll sich, wenn sie einen _Rechts_anspruch auf Sozialleistungen hat, nicht schämen diese auch in Anspruch zu nehmen. Ich kann mir wirklich eine schlechtere Verwendung meiner Steuergelder vorstellen als zwei Jugendlichen ein nettes Leben zu ermöglichen.
(Inwieweit es mit 16 klug ist, mit dem Partner zusammenzuziehen, muss jede/r für sich entscheiden.)
Wenn der thread hier schon ins Moralisieren abgleitet: Die Fragestellerin soll sich, wenn sie einen _Rechts_anspruch auf Sozialleistungen hat, nicht schämen diese auch in Anspruch zu nehmen. Ich kann mir wirklich eine schlechtere Verwendung meiner Steuergelder vorstellen als zwei Jugendlichen ein nettes Leben zu ermöglichen.
(Inwieweit es mit 16 klug ist, mit dem Partner zusammenzuziehen, muss jede/r für sich entscheiden.)
nun, HAT die TE denn einen *Rechtsanspruch* auf irgendwas? Denn genau dies nimmt sie ja an und will nur noch genau wissen, wie sie diesen *ihr zustehenden* Anspruch auch eintreiben kann, oder?
Aber die junge Dame weiß zum Beispiel nicht einmal, dass SIE keinen Pfennig Kindergeld erhält, sondern dies allein ihren sorgepflichtigen Eltern zusteht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.