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BAföG nach Ablauf der Förderungshöchstdauer

 
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Ekyra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 39
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 10:05    Titel: BAföG nach Ablauf der Förderungshöchstdauer Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Gibt es eine Möglichkeit, nach Ablauf der Förderungshöchstdauer (= Regelstudienzeit) weiterhin BAföG zu beziehen? Im entsprechenden Fall würde es sich um ein einziges Semester handeln. Das Studium konnte nicht in der Regelstudienzeit beendet werden, da das vorherige Modul nicht komplett war und das letzte Modul somit im Zusatzsemester angesteuert werden muss (man musste sich für die jeweiligen Kurse früher anmelden als man die Bestätigungen für die vorherigen Kurse von den Dozenten bekam).

Ich würde mich über eine Antwort freuen!
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt schon wenige Ausnahmefälle, in denen BAFöG ein Semester länger gezahlt wird. Die relevanteste ist Gremientätigkeit (soweit ich mich erinnere, zwei Semester Mitgliedschaft in einem Organ der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung), es kommt jedoch auch eine Verlängerung wegen studienzeitverlängernder organisatorischer Mängel vor, die jedoch von Hochschulen gerade in Bachelor-Zeiten nur ungern eingestanden werden, da die Akkreditierung auch an einer vernünftigen Studienorganisation hängt. Das wäre beim BAFöG-Amt zu beantragen und entsprechend zu belegen, da Hochschulen solche Mängel auch zum Schutz ihrer Akkreditierungen nur sehr ungern eingestehen, würde ich davon ausgehen, dass man dafür vermutlich vor das Verwaltungsgericht ziehen muss. Ehemalige oder aktuelle BAFöG-Empfänger haben jedoch ganz gute Chancen, zumindest die finanziellen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe zu erfüllen, ob das Gericht die nötigen Erfolgsaussichten sieht, wird es dann schon mitteilen. Ist die Finanzierung des Lebensunterhalts akut gefährdet, entscheidet das Verwaltungsgericht darüber auch im Eilverfahren.
Ich würde empfehlen, sich bei der Beratung des BAFöG-Amtes und soweit vorhanden der Sozialberatung des AStAs über die Möglichkeiten zu informieren.
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Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Gremientätigkeit wäre ein Grund.
Gleiches gilt für eine schwere Erkrankung etc.
Wichtig ist, dass man auf jedenfall den Antrag stellt.

Wenn der Studierende schlicht wegen seiner Prüfungsleistungen nicht in der Regelstudienzeit fertig wird - Pech gehabt. (Ist Absicht.)

Für einen Organisationsmangel wie z.B. eine rechtswidrige Klausur etc. wäre die Hochschule in Haftung zu nehmen (nicht das BaföG-Amt) - vergiss es. Ist eine Sauerei, bekommt aber praktisch niemand hin.
Wenn die Hochschulen für jedes zusätzliche Semester, welches sie an unnötiger Studienzeitverlängerung verursachen tatsächlich endlich haften müssten, wäre die Bundesrepublick pleite. (rechtens ist das nicht.)

Wenn das BaföG-Amt einen Antrag ablehnt, kann man dagegen klagen. Ich glaube BaföG-Sachen sind zur Vereinfachung stets gerichtskostenfrei. (Vorsicht: Bin mir nicht sicher.)
Neben dem herkömmlichen BaföG gibt es dort grade für den letzten Studienabschnitt verbilligte Kredite.
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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pennywise
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
was wäre, wenn sich das Studium verlängern würde,weil man nebenbei noch arbeiten müsste, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren zu können??

Und wenn man nicht weiter gefördert würde durch Bafög, hätte man als StudentIn,nicht bei den Eltern wohnend, gute Chancen auf bspw. Wohngeld?
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laxness
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

schonmal an stipendium gedacht - gibt verschiedene gesellschaften - ist nur eine idee
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