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Ist die Angabe des Orts der MGV in der Einladung notwendig?

 
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 12:03    Titel: Ist die Angabe des Orts der MGV in der Einladung notwendig? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe mal eine kurze Frage, die bei uns schon zu einer längeren Diskussionen geführt hat:
Gehört der Ort der Mitgliederversammlung zum zwingend notwendigen Inhalt einer Einladung zur Mitgliederversammlung? Und welche Folgen hat es, wenn der Ort nicht in der (ansonsten ordnungsgemäßen und fristgerechten) Einladung genannt wird, sondern erst später bekanntgegeben wird (die Einladungsfrist ist bereits zur Hälfte verstrichen).

Meine Meinung:
Der Ort der Mitgliederversammlung gehört neben Datum und Zeit zum notwendigen Inhalt der Einladung. Die Einladung ist erst in dem Moment erfolgt, in dem die Mitglieder sowohl Ort als auch Zeit der Versammlung erfahren haben. Wurde der Ort verspätet bekanntgegeben, war die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen und somit nicht beschlussfähig.

Die meisten Kommentare schweigen sich dazu aus (oder ich hab’s nicht gefunden, das ist natürlich auch möglich Verlegen ). Im Bamberger/Roth steht in Rdnr. 14 zu § 32 BGB ein Satz hierzu („Die Einberufung muss Ort und Zeit der Mitgliederversammlung festlegen“), aber leider ohne weitere Angaben oder Begründungen.

Für Eure Meinungen und Einschätzungen, ob ich recht habe ( Sehr glücklich ) oder falsch liege ( Traurig ), vielen Dank!
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oliver1312
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Einberufung muss Ort und Zeit der Mitgliederversammlung festlegen.



Du hast die Antwort doch selbst schon gefunden. Denk mal an einen bundesweit tätigen Verein. Es wäre doch ein großer Unterschied, ob die MGV in Hamburg oder München stattfindet.
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön für Deine Antwort. Smilie
Das Problem ist, dass der Verein es anders sieht und der Meinung ist, die Einladung sei ordnungsgemäß, da "weder im BGB noch in der Literatur zum Vereinsrecht" angegeben sei, dass die Einladung den Ort nennen müsse. Somit könne das Fehlen der Angabe nicht zur Unwirksamkeit der Einladung führen.
Und wenn von 5 Kommentaren nur einer überhaupt eine Aussage zu dem Thema macht, zweifelt man dann doch an seiner Meinung.

Deshalb: Danke für die Bestätigung, tut gut. Sehr glücklich

P.S.: Es ist ein bundesweit tätiger Verein...
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

alos ich meine dass man den Ort schon angeben muss.
Aber ich hab da was im Hinterkopf, dass der Ort angegeben werden muss, wenn er sich nicht am Sitz des Vereins befindet. Man geht davon aus, dass der Versammlungsort der Ort ist wo der Verein seinen Sitz hat. und wenns eben woander sein sollte eben angegeben werden muss. Oder es ist in der Satzung geregelt.

Gruß roni
( nur meine Meinung )
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morgana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 89
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön!
Ich habe es inzwischen auch geschafft, den Verein zu überzeugen.
Es wird jetzt eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen (diesmal aber mit Zeit und Ort). Cool
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