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Verfasst am: 07.07.08, 13:20 Titel: Leasingrückgabe bei Hagelschaden: Wertminderung ja/nein?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Rückgabe eines Leasingfahrzeuges.
Ich gebe in 14 Tagen mein Leasingfahrzeug, Bj. 2005, zurück. Das KFZ hatte 2006 einen Hagelschaden und wurde sachgerecht vom LG (Niederlassung) repariert. Die Versicherung hat den Schaden voll übernommen und die Reparaturkosten an die Niederlassung des LG überwiesen. Das KFZ befindet sich in einem erstklassigen Zustand.
Nun möchte der LG jedoch eine Wertminderung in Höhe von EUR 635,- bzgl. des Hagelschadens geltend machen. Demnach wäre ich verpflichtet zur Schlussrate noch weitere EUR 635,- zu zahlen. Wie ist hier die Rechtslage?
Das wundert mich jetzt, daß die LG die Wertminderung in Rechnung stellen will.
Normalerweise bekommt der LN für die Wertminderung, die auch merkantile Wertminderung genannt wird, entweder eine Erstattung in Form eines Schecks sofort oder eine Gutschrift auf den Restwert bei Abgabe. Da scheint was durcheinander zu sein. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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An Sie gerichtete Schadensersatzforderungen setzen ein Verschulden Ihrerseits voraus, aber hier lag höhere Gewalt vor. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Die Burschen wollen Sie nur melken.
Der Schaden wurde so repariert das man nichts erkennen kann.
Also von ihnen wollen sie Geld bekommen. Schaden wurde aber bezahlt. -> Wertminderung des Autos-> bezahlt Versicherung. (Meist ist je nach Schaden eine Bagatelle)
Das Auto wird dann so verkauft als wäre kein Schaden vorhanden gewesen. -> Der Verkäfer kann also einen höheren Preis verlangen.
Also verdienen die Burschen trotdem sehr gut daran.
Vielen Dank für die nützlichen Informationen. Es gibt mir die Sicherheit, dass ich die Wertminderung im Rücknahmeprotokoll des Leasinggebers nicht unterschreiben werde. Das mit dem Melken ist wohl richtig. Die höflichen Menschen dort wollen laut Dekra-Protokoll auch noch ein Spiel in der Spurstange festgestellt haben. Das habe ich in einer Werkstatt untersuchen lassen. Diese hat kein Spiel feststellen können. Vor kurzem wurde erst der TÜV gemacht, der ebenfalls nichts bemängelt hat. Auch diesen Punkt im Rücknahmeprotokoll werde ich nicht unterschreiben.
Bleibt noch die Windschutzscheibe. Hier sei es wohl üblich, dass die Windschutzscheibe vor Rückgabe des Leasingautos zu wechseln ist. Es sind zwei ganz kleine Steinschläge außerhalb des Sichtfeldes zu sehen. Diese hat der TÜV wiederum nicht bemängelt. Sollte ich sie dennoch wechseln lassen?
Nächste Woche gebe ich das Auto zurück. Mal sehen, was denen noch so einfällt. Schade eigentlich, aber ich werde die Marke wechseln. Am Auto lag es schon mal nicht. Auch wenn diese Praktiken bei anderen Herstellern ebenfalls üblich sein sollten, so bleibt zumindest die Illusion, dass es auch anders geht.
Hier sei es wohl üblich, dass die Windschutzscheibe vor Rückgabe des Leasingautos zu wechseln ist. Es sind zwei ganz kleine Steinschläge außerhalb des Sichtfeldes zu sehen. Diese hat der TÜV wiederum nicht bemängelt. Sollte ich sie dennoch wechseln lassen?Carmen0
Grundsätzlich muß vor Rückgabe die Scheibe nicht gewechselt werden. Eine Scheibe muß aber dann aus Sicherheitsgründen gewechselt werden, wenn größere Risse oder Steinschläge im Sichtfeld drin sind.
Da hier die Steinschläge nicht im Sichtfeld sind, muß zwangsläufig nicht die Scheibe ausgewechselt werden. Das hängt aber davon ab, wie groß die Steinschläge sind. Bis zu einer gewissen Grösse kann das auch repariert werden. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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