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Alg. Vertragfrage. Kann der V. einfach teurer werden?

 
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Tobi89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 20:59    Titel: Alg. Vertragfrage. Kann der V. einfach teurer werden? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Community,

ich wollte die Tage einen Vertrag in einem Fitnessstudio abschließen und wollte einfach gerne wissen, wie die momentane Rechtslage ist. Ich bin noch Schüler und fange bald meine Ausbildung an.

Nun ist es so, das es im Vertrag 2 Tarifgruppen gibt. Die Schülergruppe hat einen ermäßigten Vertrag. Auszubildene hingegen haben einen teureren Vertrag ( um 30€ ).

Nun hat solch ein Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten. Innerhalb dieser 12 Monate wäre ich sowohl Schüler als auch Auszubildener. Wie ist nun die Rechtssprechung? Kann man einfach den Vertrag höher einstufen? Kann ich kündigen?

Im Vertrag gibt es keine Klausel, die dies genauer behandelt und würde gerne wissen wie es allgemein so ist. Solche Verträge werde ich während meiner Übergangszeit noch öfters antreffen Winken

PS: Ich weiß nicht, ob es das richtige Forum ist

Danke Smilie
Tobias Winken
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ThePhil
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vertrag ist Vertrag und der kann von einer Partei nicht so geändert werden wie diese gerne möchte. Es kann aber in den AGB eine Klausel vorhanden sein die die sowas einer (oder beiden) Parteien eingeschränkt ermöglicht. Ob das zulässig ist, ist eine einfache Frage. Wenn die Klausel den Verbraucher unberechtigt und unverhältnismäßig benachteiligt wohl eher nicht.

Ist das richtige Forum, keine Sorge.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine nicht, dass das was mit einer einseitigen Vertragsänderung zu tun hat.

Wenn man den Status Schüler / Azubi als gebührenauslösenden Tatbestand sieht, erhöhen sich die Gebühren automatisch kraft Vertrag. Sprich: Nur solange jemand Schüler ist, zahlt er den niedrigen Tarif, ansonsten den vollen Tarif.
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Tobi89
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Im einem Mustervertrag selbst, steht aber nichts davon, das man sich bei einem wecheln der Tätigkeit - Arbeite/Schüler/Auszubildener - melden muss, bzw. das sich der Vertrag 'automatisch' erhöht.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das nicht vertraglich geregelt ist, wird man den Vertrag im Streitfalle auslegen müssen. Dabei kommt es auf den genauen Wortlaut an.

Wenn kann sich - also Anspruchsgegner - natürlich auch auf den Standpunkt stellen, dass die Preise jeweils jährlich (oder wie auch immer) festgelegt werden und dass es für jeden Abrechnungszeitraum auf den Status ankommt.

Man kann die Sache, ohne den Vertag zu kennen, wirklich so oder so sehen.
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