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Schutzvertrag bei Katzen - grundsätzliche Diskussion
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Marie_22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 08:16    Titel: Schutzvertrag bei Katzen - grundsätzliche Diskussion Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen,

ich würde gerne folgendes Thema zur Diskussion stellen ohne dabei einen persönlichen Hintergrund zu stellen, sondern einfach rein aus Interesse.

Folgender Fall:

Person A kauft bei Züchter B eine Rassekatze.

Nun ist es hierbei üblich einen Schutzvertrag zu unterschreiben, in dem oftmals folgendes geklärt wird:

Person A verpflichtet sich zur Kastration der Katze
Person A gewährt Züchter B ein Vorverkaufsrecht, wenn person A das Tier aus irgendwelchen Gründen abgeben muss
Person A verpflichtet sich zur artgerechten Haltung der Katze

Beide Parteien unterschrieben den Vertrag.

Meine Frage wäre nun, sind solche Klauseln überhaupt bindend?

Nach meinem Verständnis ist ein Tier vor dem Gesetz ja eine Sache und müsste daher beim Verkauf doch vollständig in den Besitz des Käufers übergehen.

Kann ein Vertrag den Käufer A daher überhaupt zwingen, die Katze zu kastrieren oder sie beim Verkauf erst dem Züchter anzubieten?

Wenn ein Züchter eine Zuchtkatze kauft, so ist oftmals bei Katern festgelegt, dass mit diesen keine Fremddeckungen vorgenommen werden dürfen, der Züchter also keine Katzen anderer Personen von diesem Kater decken lassen darf.

Ist das so rechtens?

Für mich als Laie wäre es eine ähnliche Lage, wenn ich ein Auto kaufe und mir der Vorbesitzer untersagt, das Auto in einer anderen Farbe zu lackieren o.ä.

Was sagt ihr dazu?

Es besteht natürlich die Tatsache, dass beide Parteien den Vertrag unterschrieben hätten, nur die Frage ist, wie bindend das Ganze wäre.

Ich finde das eine spannende Sache, weil wir hier ja von einem Tier mit der Betrachtung als Sache ausgehen müssen, oder?

Noch einmal: Die Frage hat keinen persönlichen Hintergrund, sondern wurde nur aus Interesse heraus gestellt.

Liebe Grüße
Marie
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ein Züchter eine Zuchtkatze kauft, so ist oftmals bei Katern festgelegt, dass mit diesen keine Fremddeckungen vorgenommen werden dürfen, der Züchter also keine Katzen anderer Personen von diesem Kater decken lassen darf.

Diese Klausel müsste m.E. unwirksam sein.
Es gehört zur artgerechten Haltung einer Katze, ihnen Freilauf zu gewähren. Bei einem freilaufenden unkastrierten Kater ist es aber völlig unmöglich zu verhindern, dass der keine Katzen gegen den Willen des Käufers oder Verkäufers deckt, der hustet seinen Haltern was.
Eine Verpflichtung zur nicht artgerechten Haltung kann nicht rechtens sein.

Eine Verpflichtung zur artgerechten Haltung ist im Grunde überflüssig, da das Tierschutzgesetz ohnehin dazu verpflichtet.

Kastration ist meines Wissens noch strittig. Bei Katzen könnte sie u.U. noch durchgehen, da bekannt ist, das ungesteuerte Vermehrung bei ihnen zu Tierschutzproblemen führt.

Einer Verpflichtung zur Kastration eines Rüden würde ich allerdings nicht nachkommen, da ein unkastrierter Rüde nun einmal doch wesensmäßig vom kastrierten abweicht und unerwünschte Vermehrung auch ohne Kastration verhindert werden kann.

Übrigens, lt. § 90 a ist das Tier keine Sache, wird jedoch behandelt wie eine Sache, falls dem keine anderen Bestimmungen (z.B. Tierschutzgesetz) entgegen stehen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nesch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Im Tierschutz werden solche Klauseln auch gerne bzw. meistens mit rein geschrieben.
Haben aber keine Rechtliche Grundlage, also wenn der Züchter rein schreib das er Vorkaufsrecht haben möchte im Falle des veräußern dann kann er rein schreiben was er will auch wenn der Käufer das unterschreibt aber wenn es zum Rechtsstreit kommt kann der Züchter nichts machen wenn der Besitzter das Tier anderweitig verkauft hat ohne den Züchter zu informieren.

Zudem Kastrieren kann ich nur sagen das es mitlereweile schon einige Tierärzte ohne Medizinische Indikation nicht mehr machen, weil es unter "Verstümmelung" oder wie auch immer man es Bezeichnet gehört.
Ist genau das gleiche wie die Afterkrallen beim Hundewelpen 36 Std nach der Geb. diese werden auch nicht mehr abgeknipft, weil es im Tierschutzgesetzt irgendwo verankert ist , müsste ich genau nach schauen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bei den Afterkrallen kommt's drauf an.
Es gibt Hunde, die kommen damit problemlos zurecht, bei den Islandspitzen z.B. gehören sie sogar zum Rassestandard.
Es gibt Hunde, da müssen die Afterkrallen irgend wann amputiert werden, weil sie sich entzünden und/oder die Hunde sich damit dauernd verletzen.
Und es gibt Gebrauchshunde (auch Jagdhunde), da müssen die Afterkrallen weg, weil die sonst während des Einsatzes irgend wann einmal schmerzhaft und mit möglicherweise unguten Folgen ab- oder einreißen.
Ansonsten: ich hab auch noch meine Mandeln und meinen Blinddarm.
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 03:38    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich besteht ein Unterschied, ob es sich um einen Schutzvertrag oder einen Kaufvertrag handelt.
Bei den meisten Schutzverträgen bleibt der Tierschutzverein Eigentümer des Tieres und hat auch somit den vollen Zugriff auf das Tier.

Ob die Sache bei einem Züchter in einem Kaufvertrag nun rechtens ist oder nicht, hängt zum größten Teil davon ab, ob es sich um Standardverträge handelt oder ob diese individuell für ein bestimmtes Tier abgefasst wurden.
Selbst wenn einige Klauseln vielleicht unwirksam sind, könnten diese aber mit einer Vertragsstrafe belegt sein, welche auch eventuell eingefordert werden kann.

Ich denke mir, wer mit so einem Vertrag nicht einverstanden ist, sollte ihn gar nicht erst unterschreiben und die Finger von solch einem Tier lassen.

Ein solcher Vertrag wird ja regulär nicht gemacht um die Leute zu ärgern, sondern um eine unkontrollierte Vermehrung, eines eventuell nicht gesunden oder nicht dem Rassestandard entsprechenden Tieres, zu verhindern.

Als Beispiel:
Hund mit HD wird an eine Familie abgegeben. Um zu verhindern, daß mit diesem Hund gezüchet wird, steht im Vertrag eine an den Züchter nachgewiesene Kastration des Tieres bis zu einem bestimmten Datum als Auflage.
Hund wird aber auch aufgrund dessen auch für einen ermäßigten Preis (sagen wir 25 % des regulären Kaufpreises) abgegeben.

Bei Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe (Summe xy) fällig, zahlbar an...Tierschutzorganisation, den Züchter oder den Verkäufer (muß genau festgelegt sein).

Nicht nur der Verkäufer hat sich an Zusagen aus dem Vertrag zu halten, sondern der Käufer auch, denn dieser Vertrag wurde zum Schutz des Tieres und zur Verhütung eventuell kranker Nachkommen gemacht, ansonsten hätte der VK nämlich überhaupt keinen Vertrag machen brauchen und das Tier per Handschlag abgeben können.

LG
Aileen
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kastration bei einem Hund zu verlangen, der HD hat, ist sicherlich ein vernünftiger Grund und ich stimme Dir zu, wer das nicht akzeptiert, soll sich so einen Hund gar nicht erst holen.

Jedoch gibt es m.E. einen Grundkonflikt, der in unterschiedlichen Auffassungen zur Tierhaltung liegt. Es gibt Halter, die an dem Tier ihre Pflege- und Beschützerinstinkte ausleben wollen, womit ein Tier durchaus einverstanden sein kann. Und dann gibt es solche, die eher das Naturwesen schätzen, auch damit ist ein Tier meist sehr einverstanden. Unvernunft, mit der das Tier nicht einverstanden ist, gibt es in beiden Fällen.

Zu Konflikten kann es kommen, wenn der eine Mensch mit der Tierhaltung des anderen nicht einverstanden ist. Wenn etwa der eine meint, ein Rüde müsse grundsätzlich lieb, brav und sanft zu jedermann sein, und dazu gehören anscheinend nicht wenige begeisterte Tierschützer, und der andere, ein Rüde sei eben ein Rüde.

Als Anhänger des gemeinen Straßenköters würde ich jedem raten, hol Dir so ein junges Viech aus dem Tierheim, unterschreib den Vertrag - und kümmere Dich dann weiter nicht drum. Denn Eigentum hin, Kastration her, in dem Fall - gute, artgerechte Haltung vorausgesetzt - hätte m.E. der Hund gemäß Tierschutzgesetz ein Wort mitzureden, und der würde auf das Tierheim als berstimmungsberechtigter Eigentümer pfeifen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nesch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich um die Krankheit wie HD eines Tieres weiß dann ist wie bei der HD z.B. das Tier schon so alt das ich als Züchter die Aufgabe hätte das Tier Kastrieren zu lassen und dann erst weiter zu geben wenn ich als Züchter seriös bin.
Oder eine Hündin die ich aus der Zucht nehme wegen Zahnfehler oder was sonst noch wen ich so einen Hund abgeben dann habe ich auch sorge dafür zu tragen das kein Schindluder damit getrieben wird.

Und bei solchen Züchtern findet man auch nicht so merkwürdige Klauseln im Vertrag.

Zu der Afterkralle noch was.
Sicher gehört sie bei einigen Rassen zum Standart aber es gib mehr Rassen da gehört sie nicht zum Standart und ist ist immer gang und gäbe gewesen diese 36 Std nach der Geb. zu entfernen. Dieses wird von vielen Tierärzten nicht mehr gemacht da es Amputation ist, wenn das Tier älter ist und immer Probleme damit hat dann werden sie entfernt ohne große Einwände des Tierarztes.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Eine Kastration bei einem Hund zu verlangen, der HD hat, ist sicherlich ein vernünftiger Grund und ich stimme Dir zu, wer das nicht akzeptiert, soll sich so einen Hund gar nicht erst holen.


??? Schwächt eine Kastration die Auswirkungen einer HD ab???

LG Waschbärin
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Yane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nesch hat folgendes geschrieben::
Und bei solchen Züchtern findet man auch nicht so merkwürdige Klauseln im Vertrag..


interessanterweise findet man diese Klauseln gerade bei seriösen Züchtern in den Kaufverträgen. Denn denen liegt was dran, was aus den von ihnen gezüchteten Hunden mal wird.

Viele Grüße
Cindy
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.07.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Waschbärin, es ging um den Ausschluss einer möglichen Vermehrung.

Yane, ich hab jetzt meine vierte Katze.
Glaubst Du, ich würde mir von irgend einem Züchter erzählen lassen, wie ich meine Katze halten soll?
(Allerdings würde ich seine degenerierten, empfindlichen, pflegebedürftigen Viecher auch nicht geschenkt haben wollen.)
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nesch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Yane hat folgendes geschrieben::
Nesch hat folgendes geschrieben::
Und bei solchen Züchtern findet man auch nicht so merkwürdige Klauseln im Vertrag..


interessanterweise findet man diese Klauseln gerade bei seriösen Züchtern in den Kaufverträgen. Denn denen liegt was dran, was aus den von ihnen gezüchteten Hunden mal wird.

Viele Grüße
Cindy



Kommt drauf an, bei uns sind solche Sachen nicht im Vertrag drin.
Wir haben zu jedem, der von uns einen Hund bekommen ha,t ein sehr freundschaftliches Verhältniss. Damit erreicht man meistens mehr wie irgendwelche Klauseln in einem Vertrag.

Ich möchte mir auch nicht vorschreiben lassen was ich zu tun oder zu lassen habe.
Aber gerne frage ich jemanden nach seiner Meinung oder Rat und wenn ich dann erfahre wie ich es nicht machen möchte. Das ist dann auch ok.

Mir als Züchter ist es viel lieber immer Kontakt zu den Leuten zu haben und wenn sie kommen und hier vorstellig werden dann merkt man schnell ob es passt oder nicht.
Ich schicken meistens sehr viele leute nach Hause die keinen Hund von mir bekommen, weil es nicht passt und wenns passt haben sich komische Klauseln im Vertrag auch von alleine geregelt.

Und mal erhrlich wer mag es schon sich von jemanden sagen zu lassen wie und was man zu tun oder lassen hat.
Wenn das Tier "Tiergerecht" gehalten wird, Futter und Wasser was sie zum Leben brauchen, gegebenfalls Medizinische Versorgung falls nötig auch gegeben wird.
Das Tier nicht gequält, geschlagen oder missbraucht wird.
Muss jeder selber wissen was er für richtig hält, auch wenn es in unseren Augen anderes ist.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber gerne frage ich jemanden nach seiner Meinung oder Rat und wenn ich dann erfahre wie ich es nicht machen möchte.

100% agree.
Abgesehen von "wie ich es nicht machen möchte": keiner kann alles wissen, wenn man mit vernünftigen Tierhaltern vernünftig spricht, erfährt man immer wieder was Neues, was man selber brauchen kann.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Waschbärin, es ging um den Ausschluss einer möglichen Vermehrung.


Aha...

Sorry, für mich sind solche Argumente großer Käse! Zumal im Falle eines HD-kranken Hundes diesem ein solch massiver Eingriff in sein Hormonsystem eher schaden als nützen würde. Warum müssen HD-Hunde kastriert werden damit sie sich nicht weiter vermehren? Sie lassen sich, wie alle anderen Hunde auch, sehr einfach an der Fortpflanzung hindern.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe keinen HD-kranken Hund.
Wenn der Tierarzt sagt, das ist nichts für den Hund, die Kastration, dann hört man als vernünftiger Mensch natürlich auf den Tierarzt.
Womit wir dann wieder beim Thema Schutzvertrag wären, denn auch in so einem Falle würde ich selbstverständlich dazu raten, auf solch einen Kastrationszwang zu pfeifen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nesch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Waschbärin hat folgendes geschrieben::
Abrazo hat folgendes geschrieben::
Waschbärin, es ging um den Ausschluss einer möglichen Vermehrung.


Aha...

Sorry, für mich sind solche Argumente großer Käse! Zumal im Falle eines HD-kranken Hundes diesem ein solch massiver Eingriff in sein Hormonsystem eher schaden als nützen würde. Warum müssen HD-Hunde kastriert werden damit sie sich nicht weiter vermehren? Sie lassen sich, wie alle anderen Hunde auch, sehr einfach an der Fortpflanzung hindern.

LG Waschbärin



Natürlich läßt sich das recht einfach regeln das ein HD Erkrankter Hund sich auch nciht weiter vermehrt.
Ich bin Züchter, ich habe eine seltene Rasse, auf meine Hündin habe ich 2 Jahre gewartet, diese Hündin ist der Hammer, leider hat sie einen sehr gravierenden Zahnfehler. Es fehlen oben 2 große Zähne (P3, falls jemand damit was anzufangen weiß), auf den Zuchtausstellungen ist der zahnfehler nicht aufgefallen, es stand immer drin komplettes Scherengebiss. Auf einer mini kleinen Ausstellung ist es einem Richter aufgefallen, da es so eine mini Ausstellung war hätte es noch nicht mal jemand mit bekommen.
Ich habe diese Hündin nicht mehr zur Zucht fertig gemacht, trotzdem uns sogar 3 Spezialrichter der Rasse gesagt haben das ich trotzdem mit ihr züchten sollte da sie eine Bereicherung für die Rasse ist und mit Ausnahmegenehmigungen ich auch VDH/FCI Papiere bekomme.
Mein Mann und ich wir haben lange überlegt, wir hätten uns nur verpflichten müssen die Zahnuntersuchungen der Welpen zu zahlen.
Wir haben die Hündin aus der Zucht genommen, da sie im Rudel bei uns etwas Probleme gemacht hat wollten wir schauen ob wir einen geeigneten Platz finden würden, es haben sie sogar Leute aus der USA gemeldet, als ich sagte das die Hündin einen Zahnfehler hat war alles egal nicht so schlimm, als ich dann gesagt habe das ich die Hündin kastrieren lasse und sie dann abgeben wollten sie auf einmal nicht mehr, komisch alls Züchter, alls souverän?!
Die Hündin ist immer noch bei uns bleibt auch bei uns, sie ist kastriert und ihr Verhalten den anderen Hündinnen kam von ihrer Gebärmutter weil die mit Züsten voll war.

Ich kann nur immer wieder den Kopf über die anderen Züchter schütteln, weil sie mit der Hündin doch geüchtet hatten.
Ich bin froh das wir es so gemacht haben auch wenn uns so viele gesagt haben man züchte doch mit ihr.
Läuft hier halt ein Kastrat mehr rum aber sie ist Glücklich und wir können in den Spiegel schauen und das ist die Hauptsache.

Klauseln hin oder her, der Mensch ist das schlimmste.
Die Tier sind in unserer Obhut und wir mussen Sorge tragen ihnen gerecht zu werden und nicht unsere Menschliches Ego nach vorne zu stellen.
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