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handy in der schule abgenommen wichtig !!
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Koch-master
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 20:47    Titel: handy in der schule abgenommen wichtig !! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen
mir wurde gestern mein handy in der Schule abgenommen zum 4 mal. -.-

Bei uns an der schule ist das so beim ersten mal kann man es nach der 6 Stunde abholen,
nach dem 2 mal müssen die Eltern das abholen.

Meine Eltern hatten schon ein Gespräch mi der Direktorin und es wurde leider wieder abgenommen.
Da meine Eltern das jetz nicht mehr abholen wollen , aber ich mein Handy brauche und die es mir nicht geben wollen auch nicht bei anruf oder e-mail meiner Eltern
und es mir so erst wieder geben wollen wenn ich meinen Abschluss habe, fühle ich mich ungerecht behandelt.

Jetz meine Frage düfen die das den jetzt solange behalten die würden das eiskalt durchziehen ?

Danke im Voraus ich hoffe auf schnelle antwort
Philipp

Edit: Ich komme aus NRW und bin 15 und besuche eine eher kleine Realschule und dort die 10 Klasse
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:14    Titel: Re: handy in der schule abgenommen wichtig !! Antworten mit Zitat

Koch-master hat folgendes geschrieben::
...
mir wurde gestern mein handy in der Schule abgenommen zum 4 mal. -.-
...

... Wie war es dann beim 3. mal? Mit den Augen rollen - Dann wird die Prognose zum 4. mal einfacher sein. Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um Vertrags-Telefon handelt, könnte der Schüler darauf hinweisen, dass laufende Kosten entstehen und die Schule sich daran beteiligen muss, wenn sie dem Schüler sein Gerät nicht aushändigt.
Wenn die Eltern die Schule schriftlich auffordern, dass sie das Gerät zurück geben soll, dann muss die Schule das auch tun. Mail ist aber nicht "schriftlich", denn jeder Hanswurst kann bei irgendeinem mail-Anbieter irgendeine Mail-Adresse auf den Namen seiner Eltern registrieren. Eigenhändige Unterschrift der Eltern muss schon sein.

Im Übrigen: Dass jemand zum vierten Mal in dieselbe "Falle" tappt, halte ich nicht für ein Zeichen großer Intelligenz. Da ist dann schon jede Menge "selber schuld" mit dabei. Mit den Augen rollen
Und das gibt 'ne nette Zeugnisbemerkung - auf dem Abschlusszeugnis, was einen lebenslang begleitet, das man bei jeder Bewerbung vorlegen muss. Stramme Leistung!
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Koch-master
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

jah schon meien eltern können das jah abholen aber die wollen das net machen weil die halt schon 2 mal da waren
und dieses mal war ich nicht wirklich schuld es wurde grade bei der Lehrerin abgenommen die mich eh nicht leiden kann

zu dem Punkt mit dem Breif ich denke da sind meine Eltern auch nicht für

aber das mit sagen das es ein Vertrags handy ist ist ein sehr gutes argument

und es wird keine Zeugniss bemerkeung geben
da bin ich mirr 100% sicher
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Moin, moin,

Zitat:
aber ich mein Handy brauche


Aha ? Ich brauchte bis zur 13. Klasse, ja sogar bis zum Ende meines Studiums kein Handy. Trotz weiter Anfahrtswege zur Schule / Uni usw.

Am einfachsten vermeidet man solche Konflikte, wenn man sich an die Regeln hält, die von der Schule vorgegeben werden. Winken

Gruß

MZirkus
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Koch-master
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

das jah schon und gut nur heut zutage gehört ein Handy dazu bei mir
deswegen brauche ich das
und das wollte ich auch nicht wissen ich wollte nur hilfe haben wie ich es zurück bekommen kann
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Info: Handy-Verbot (NRW)

Koch-master hat folgendes geschrieben::
Jetz meine Frage düfen die das den jetzt solange behalten die würden das eiskalt durchziehen ?

Die Eltern können das Handy abholen. Tun sie es nicht, hat der Bub Pech. Winken

Siehe auch: Handys in der Schule
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu Ihrer Frage gab es doch schon sehr gute Antworten hier.

Ein 15jähriger wird sich damit abfinden müssen, daß auch hier wieder eine Regel zu befolgen ist:

Nur die Eltern können dieses Handy zurückbekommen. Und dies auch nur, wenn sie es persönlich abholen oder einen eigenhändigen Brief verfassen.

Zitat:
das jah schon und gut nur heut zutage gehört ein Handy dazu bei mir
deswegen brauche ich das


Das nennt man wohl persönliches Pech... Traurig

Gruß

MZirkus
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Koch-master
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

aber das handy ist doch mein eigentum ?
und net das meiner eltern ?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

WARUM das Handy abgenommen wurde, wollen wir bestimmt nicht wissen, oder?

Es war doch zum Unterricht mit Sicherheit ausgeschalten oder zumindest auf lautlos gestellt, oder?




MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Aber die Eltern sind "erziehungsberechtigt" - und das wird hier wohl höher bewertet.
Auf wessen Namen läuft das Handy?
Wer zahlt die Gebühren ?

Gruß
MZ
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Koch-master
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

die prepaid karte ist auf mich angemeldet so zahle ich auch die gebühren
und das handy war lautlos in der jacken tasche trotdzem ging i wie musik an ich kann es mir nicht erklären
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

MartinZirkus hat folgendes geschrieben::
Aber die Eltern sind "erziehungsberechtigt" - und das wird hier wohl höher bewertet. ...

Dies ist der entscheidende Punkt. Rühren sich die Eltern nicht, dann hat der Bub Pech. Wer nicht hören will, hat kein Handy. Lachen

Handy-Verbot an Realschule in Geldern hat folgendes geschrieben::
Kein generelles Handy-Verbot in NRW

Eine grundsätzliche Vorgabe, wie Schulen in Bezug auf Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte verfahren sollen, gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Ministerin Barbara Sommer empfiehlt eine individuelle Regelung an jeder Schule, die auf die besonderen Gegebenheiten der Einrichtung eingeht. ...


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 06.03.08, 21:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Koch-master
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Moers

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

also denkt ihr alle ich habe keine chance durch i welche texte die direktorin so geshen zu ´´zwingen ´´ das sie mir es wieder gibt da sie sons gegen das Gesetz verstößt oder so
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.03.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Koch-master hat folgendes geschrieben::
also denkt ihr alle ich habe keine chance durch i welche texte die direktorin so geshen zu ´´zwingen ´´ das sie mir es wieder gibt da sie sons gegen das Gesetz verstößt oder so

Siehe
Koch-master hat folgendes geschrieben::
Bei uns an der schule ist das so beim ersten mal kann man es nach der 6 Stunde abholen,
nach dem 2 mal müssen die Eltern das abholen.

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