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Hallo zusammen,
ich bin in der 10. Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg.
Nach diesem Schuljahr möchte ich auf ein Technisches Gymnasium wechseln.
Das heißt das diesjährige Zeugnis ist für mich ein Wechsel/Abschlusszeugnis.
Leider hab ich einige Fehltage, welche mein Klassenlehrer mir nun in mein Zeugnis schreiben möchte.
Wie sieht hier die Rechtslage aus, dürfen Fehltage/stunden in ein Wechselzeugnis geschrieben werden?
das Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach 11 ist zwar dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichgestellt, d.h. man darf damit alle entsprechenden Ausbildungen aufnehmen, aber es ist eben kein Abschlusszeugnis, kein Nachweis einer abgeschlossenen Schulausbildung.
Ob der Schüler nach der Versetzung die Schule wechselt oder nicht, hat keine Auswirkung auf das Versetzungszeugnis. Juristisch gesehen gibt es so etwas wie ein "Wechselzeugnis" nicht.
Es gibt also keinen Anspruch auf das Weglassen der Fehlstunden wie bei Abschlusszeugnissen, man kann nur versuchen, beim Klassenlehrer und beim Schulleiter darum zu bitten.
Ich dachte das Wechseln einer Schule zählt als Abgangszeugnis?
Oder bezieht sich das nur auf Schüler, welche nach dem 10. Schuljahr komplett von der Schule abgehen, das heißt eine Lehrer o.ä. beginnen?
hier gibts eine Definition von Abgangszeugnis aus Brandenburg. Streng juristisch gesehen ist ein Versetzungszeugnis m.E. auch bei Schulwechsel kein solches Abgangszeugnis. Rechtsanspruch auf Weglassen der Fehlzeiten gibts also nicht. Aber vielleicht lässt sich das Argument zumindest bei einer Bitte an den Schulleiter verwenden. Sprachlich gesehen ist es ja nicht so eindeutig.
Hallo Kurt,
danke für die Antwort.
Mein Klassenlehrer setzt sich netterweise dafür ein das die Fehltage nicht in meinem Zeugnis stehen.
Die Paragraphenkeule hatte ich nur für den Notfall befragt.
Gruß,
Chris
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