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Urkunde mit falschem Datum

 
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Cora Beth Wolves
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Niedersachsen (zur Zeit)

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 15:21    Titel: Urkunde mit falschem Datum Antworten mit Zitat

Ich habe meine Frage hier hinein gestellt, da ich keinen passenden Thread gefunden habe. Dieser hier kommt der Problematik am nächsten. Es geht um folgendes:

Ich habe vor 2003 eine mehrstufige Weiterbildung begonnen. Einen ersten wesentlichen Bestandteil hatte ich bereits 2003 abgeschlossen. Danach erhielt ich statt der Urkunde eine Teilnahmebestätigung. Aus dieser ging auch hervor, dass ich das Zertifikat erst nach eines zweiten Pflichtlehrganges erhalte, da erst dann alle Vorraussetzungen für die Beurkundung der Weiterbildung erfüllt seien.

Bis hier war auch alles rechtlich ok. Wann ich diesen zweiten Lehrgang absolvieren muss, dafür war und ist nirgends ein zeitliches Limit festgesetzt. Aus dienstlichen Grünen bin ich erst dieses Jahr zu besagten Lehrgang geschickt worden. Nach Absolvierung habe ich eine beglaubigte Kopie des Lehrgangszertifikat des zweiten Lehrganges dem Bildungsträger des ersten Lehrganges zugesandt.

Dieser stellte auch die Urkunde aus, datierte diese aber auf das Jahr 2003.

Jetzt fürchte ich, dass die Urkunde dadurch rein rechtlich gesehen rechtsunwirksam ist, da ich ja nachweislich erst 2008 alle Voraussetzungen erfüllt habe.
Was ja auch an meinen anderen Unterlagen nachzuweisen ist.

Ist der Aussteller der Urkunde nicht verpflichtet bei Ausstellung das aktuelle Datum einzusetzen?

Kann mir jemand die gesetzlichen Grundlagen nennen, nach welchen Richtlinien derartige Urkunden auszustellen sind?

Da ichdie Urkunde demnächst bei einem potentiellen Arbeitgeber vorlegen muss, ist es dringend.

Für Ratschläge, Tips, Gesetzesverweise und jede andere Hilfe danke ich bereits jetzt.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 21:12    Titel: Re: Urkunde mit falschem Datum Antworten mit Zitat

Cora Beth Wolves hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand die gesetzlichen Grundlagen nennen, nach welchen Richtlinien derartige Urkunden auszustellen sind?

Nein. Die gegebenen Informationen sind viel zu wenig konkret, je nach Ausbildung kann die Vorgehensweise völlig korrekt oder aber falsch sein - zum Nachteil des Kandidaten wirkt beim potentiellen Arbeitgeber aber eher ein "zu spätes" Datum. "rechtsunwirksam" ist die Urkunde allerdings nicht aufgrund eines vermeintlich(?) falschen Datums.

Mal zwei Beispiele: Studentin Anna darf laut Prüfungsordnung die Zwischenprüfung im Nebenfach bereits nach dem 2. Semester ablegen - das tut sie und besteht. Anschließend macht sie 2 Jahre Babypause und nimmt das Studium wieder auf; besteht 3 Jahre nach dem 1. Teil der Zwischenprüfung auch den Rest und bekommt ein Zeugnis über "bestandene Zwischenprüfung (Teile 1-4)" mit dem Datum von Teil 4. Völlig korrekt.
Schwesternschülerin Beate macht eine Pflegeausbildung. Nach dem 1. Jahr macht sie eine Prüfung und ist "examinierte Pflegehelferin". Beate arbeitet 4 Jahre in einem Seniorenheim, kehrt danach zurück an die Pflegeschule und lässt sich 2 weitere Jahre ausbilden, zur "examinierten Krankenschwester". Beate hat jetzt zwei völlig korrekt datierte Zeugnisse, das eine 6 Jahre älter als das andere. Ebenfalls völlig korrekt.
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indubio
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe die Voraussetzungen anders aufgefasst:
TE macht eine (Teil-)Prüfung im Jahr 2003, eine weitere im Jahr 2008. Die Urkunde (für die Gesamtprüfung) wird aber auf das Jahr 2003 datiert.
Die Frage ist, ob das korrekt ist; die Vermutung sei 'nein'.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss Cora halt noch mal genauer sagen, was sie nun eigentlich wissen will.
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Cora Beth Wolves
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Niedersachsen (zur Zeit)

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallölke!

Indubio hats sozusagen erfasst:

Es geht um 2 Lehrgänge: der Lehrgang 1 ist Voraussetzung für Lehrgang 2.

Auf Grund einer Sondergenehmigung (welche durch meinen damaligen Arbeitgeber erwirkt wurde) habe ich Lehrgang 2 bereits 2003 absolviert. Sollte die Urkunde aber erst nach Absolvierung des Lehrganges 1 erhalten. Diesen habe ich 2008 absolviertz. Damit rechtliche Voraussetzung für die Urkunde, welche aber jetzt auf 2003 datiert wurde.

Da ich aber die gesamte Ausbildung erst jetzt abgeschlossen habe, ist das Datum somit falsch.

Die Urkunde damit rechtsunwirksam???
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Mit den Angaben kann hier keiner irgendwas beurteilen. Daher bleibt's dabei:
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Die gegebenen Informationen sind viel zu wenig konkret, je nach Ausbildung kann die Vorgehensweise völlig korrekt oder aber falsch sein [...] "rechtsunwirksam" ist die Urkunde allerdings nicht aufgrund eines vermeintlich(?) falschen Datums.

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Cora Beth Wolves
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Niedersachsen (zur Zeit)

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Na was für Angaben soll ich denn noch hier machen, damit jemand diesen Vorgang richtig beurteilen kann. Geburtsdatum, Name, Anschrift, Schuhgröße???

Dann werdet doch bitte mal konkret und sagt, was für Angaben denn noch gebraucht werden, um den Vorgang zu beurteilen.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Cora Beth Wolves hat folgendes geschrieben::
Na was für Angaben soll ich denn noch hier machen, damit jemand diesen Vorgang richtig beurteilen kann. Geburtsdatum, Name, Anschrift, Schuhgröße???
Wozu diese Albernheiten? Das wäre ein Verstoß gegen die Forenregeln.
Zitat:
Dann werdet doch bitte mal konkret und sagt, was für Angaben denn noch gebraucht werden, um den Vorgang zu beurteilen.
Wenn es um eine Prüfung geht, wäre doch mal das Prüfungsfach und die prüfende Stelle (ohne Anschrift - Bundesland sollte reichen!) sinnvoll. Wenn es um Laufbahnprüfungen beim Finanzbeamten geht, sind Angaben der Handwerkskammer sinnlos; wenn es um gewerbliche oder medizinische Ausbildungen geht, bekommt man die entsprechenden Angaben sicher nicht beim Kultusministerium; für schulische Ausbildungen hingegen schon.
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