Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Yllia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 84
|
Verfasst am: 07.07.08, 21:13 Titel: Rechnung von Anwalt bekommen. Woher kommen die Kosten? |
|
|
Person A war im Monat Mai zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt. Dieser Anwalt riet ihr, einen anderen Anwalt aufzusuchen, schrieb aber dennoch einen Brief an den 2ten Mandanten.
Danach kam nichts mehr. Anfang Juli bekommt Person A eine Rechnung über fast 500 Euro Anwaltsgebühr. Laut schreiben hatte ihre Sache einen Streitwert von 10.000 Euro und ist deswegen sehr teuer. Person A weiß aber durch ihren neuen Anwalt (wozu ja Anwalt 1 geraten hat), dass der Streitwert zu damaligen Zeitpunkt bei knapp 8.000 Euro lag.
Ist es angemessen für ein Beratungsgespräch (Dauer 1 Stunde) und ein Schreiben 500 Euro zu verlangen, wenn man der möglichen Mandantin anrät einen anderen Anwalt einzuschalten? |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 08.07.08, 13:33 Titel: Re: Rechnung von Anwalt bekommen. Woher kommen die Kosten? |
|
|
Yllia hat folgendes geschrieben:: |
Ist es angemessen für ein Beratungsgespräch (Dauer 1 Stunde) und ein Schreiben 500 Euro zu verlangen, wenn man der möglichen Mandantin anrät einen anderen Anwalt einzuschalten? |
Das hört sich unangemessen an.
Es kommt aber lediglich darauf an, was Gegenstand der Beratung gewesen ist - also welchen Auftrag der RA durch seinen Mandanten erhalten hat.
Hat es sich lediglich um ein Erstberatungsgespräch gehandelt und wäre der Mandant Verbraucher, so hätte die Kosten nur 190 € + Auslagen + Umsatzsteuer betragen dürfen, es sei denn, es hätte eine abweichende Vergütungsvereinbarung gegeben.
Woher die 500 € kommen, kann ich mir nicht erklären. Bei einem Gegenstandswert von 8.000 € komme ich Nettogebühren in Höhe von 555 € und bei 10.000 € Streitwert auf 651 € (jeweils netto).
Interessant wäre es, die Gebührenrechnung des RA zu kennen, um zu wissen, was dieser abgerechnet hat... _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
Yllia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 84
|
Verfasst am: 08.07.08, 19:25 Titel: |
|
|
Also, Anwalt 1 wurde wegen einer Mietsache zu Rate gezogen. Hat aber sofort im dritten Satz gesagt das er das nicht übernehmen will sondern man sich einen anderen Anwalt suchen möchte. Von Mdtin 1 wurde er gebeten einen Brief in einer Sache (die nichts mit der Mietsache direkt zutun hatte) einen Brief zu schreiben, in dem er um Kooperation mit Mdtin1 bat. Auch in diesem Brief betonte er noch einmal, dass er die Sache nicht annehmen will.
Nach diesem Beratungsgespräch kam zwei Monate lang kein Schreiben, erst dann die Rechnung.
Betreff des Schreibens ist "Beratung", abgerechnet wurde aber ein außergerichtliches Schreiben. |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.07.08, 05:41 Titel: |
|
|
Yllia hat folgendes geschrieben:: | Von Mdtin 1 wurde er gebeten einen Brief in einer Sache (die nichts mit der Mietsache direkt zutun hatte) einen Brief zu schreiben, |
Und vermutlich für dieses sog. "einfache Schreiben" wird der RA jetzt Geld haben wollen. Aber wie gesagt, ohne zu wissen, was abgerechnet worden ist, lässt sich zur Höhe nichts weiter sagen.
Das Bitten der Mandantin stellt jedenfalls einen Auftrag an den RA dar. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Gegenstandswert.
Dass eine Rechnung erst nach 2 Monaten kommt, ist dabei unproblematisch zulässig. _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
Yllia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 84
|
Verfasst am: 09.07.08, 17:27 Titel: |
|
|
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: |
Das Bitten der Mandantin stellt jedenfalls einen Auftrag an den RA dar. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Gegenstandswert.
|
und woher kommt der Gegenstandswert wenn der Brief mit der eigentlichen Mietsache (mit den falsch berechneten 10.000 Euro Streitwert) nichts zutun hat? |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.07.08, 18:10 Titel: |
|
|
Das wäre doch eine Frage an den rechnungsschreibenden Anwalt wert....
Hier wird das leider niemand beurteilen können. _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
Volker111 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 553
|
Verfasst am: 09.07.08, 18:17 Titel: |
|
|
Wenn er die Einschaltung eines anderen Anwaltes anriet (ist das beweisbar?), kann man das als Eingeständnis des eigenen Unvermögens ansehen. Ein Anwalt, der falsch, unvollständig oder gar nicht berät, hat keinen oder nur einen verminderten Vergütungsanspruch. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt |
|
Nach oben |
|
 |
Yllia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 84
|
Verfasst am: 09.07.08, 18:22 Titel: |
|
|
Der AnwaltB (der aktuelle) von Mdtin1 stellte die Frage, ob der Anwalt am Anfang des Gesprächs hingewiesen hat, wie er es verrechnet, bzw das er das Schreiben nut den 10.000 Euro Streitwert der Mietsache berechnet. Da dies nicht passiert ist, meint AnwaltB, könnte man auch dort ansetzen.
Eingestanden das es eine geringfügige Tätigkeit war, hat der Anwalt indes ja schon, da er den Berief mit 0,8 berechnet hat, anstatt den 1,3. |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.07.08, 18:25 Titel: |
|
|
Volker, was hat denn das Eingeständnis des eigenen Unvermögens hinsichtlich der Hauptsache mit der zusätzlichen Beauftragung mit einem einfachen Schreiben an die Gegenseite zu tun.
Es geht offensichtlich nur um die Vergütung für dieses Schreiben und dafür wird der RA doch wohl Geld haben/nehmen dürfen....!? _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
Yllia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 84
|
Verfasst am: 09.07.08, 18:42 Titel: |
|
|
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | Es geht offensichtlich nur um die Vergütung für dieses Schreiben und dafür wird der RA doch wohl Geld haben/nehmen dürfen....!? |
Klar, Mdtin würde auch zahlen. Aber eben nicht die 500 Euro. Dafür arbeitet sie 2 Monate. |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.07.08, 19:19 Titel: |
|
|
Der Anwalt vielleicht auch!?
Die erste Frage ist: Woher kommt der Gegenstandswert? Das wird der Rechnungssteller beantworten können - wir jedoch mit den gegebenen Informationen nicht.
Wenn der RA auch nur mit einem sog. "einfachen Schreiben" beauftragt wurde, hätte er auch nur einen 0,3 Gebühr abrechnen dürfen. Die Frage ist also dabei: Was war der genaue Auftrag und (blöder Weise) kann der Mandant das beweisen? _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
Yllia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 84
|
Verfasst am: 09.07.08, 19:24 Titel: |
|
|
Mdtin hatte ihren Lebensgefährten dabei. Und obwohl dieser ja auch wahrheitsgemäßig aussagen wird, wird man wohl ihn nicht ganz glauben das er nicht voreingenommen ist.
Meinen Überlegungen nach wäre es doch sowieso diese Situation (wenn der Anwalt die Mietsache sowieso als Abrechnung nimmt):
Das Mietobjekt gehört Mdtin und ihrer Schwester zu gleichen Teilen. Bei einem Auftrag an den Anwalt dieses Mietobjekt zu betreuen - die Mieter die nicht zahlen heraus zu bekommen usw - wären es zwei Mdten. Mdt + Schwester.
Da die Schwester nicht zu dem Beratungsgespräch kommen konnte da sie 200 km entfernt wohnt, hat er ja den Gesprächsinhalt nur zusammen gefasst und an seiner zweiten (möglichen) Mdtin geschickt. |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.07.08, 19:31 Titel: |
|
|
Yllia hat folgendes geschrieben:: | Mdtin hatte ihren Lebensgefährten dabei. Und obwohl dieser ja auch wahrheitsgemäßig aussagen wird, wird man wohl ihn nicht ganz glauben das er nicht voreingenommen ist. |
Das spielt fast keine Rolle. Also ich würde das jedenfalls nicht so eng sehen. Es kommt natürlich darauf an, was sie aussagen wird...
Letztlich ist aber alles weitere zu diesem Thema reine Spekulation.
Wenn ein einfaches Schreiben beauftragt wurde, fällt ne 0,3 Gebühr an - dann streitet man sich noch über den Gegenstandswert.
Dafür, dass ein einfache Schreiben in Auftrag gegeben wurde, spricht das Schreiben selbst, die Zeugenaussage, die Tatsache und dass an einen anderen RA verwiesen wurde.
Mehr lässt sich aber - fürchte ich - zu dem Sachverhalt nicht sagen... _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
Yllia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.03.2008 Beiträge: 84
|
Verfasst am: 09.07.08, 19:38 Titel: |
|
|
P.S.: Nach nochmaligen Prüfen der Unterlagen war das Beratungsgespräch im Februar 08. Die Rechnung kam also erst nach 5 Monaten |
|
Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.07.08, 19:39 Titel: |
|
|
Mehr als ein "P.S." bedeutet das allerdings wirklich nicht... _________________ Null Komma
***
nix |
|
Nach oben |
|
 |
|