Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vollstreckungsandrohung und Nr. 3309 VV RVG
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vollstreckungsandrohung und Nr. 3309 VV RVG

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 08:15    Titel: Vollstreckungsandrohung und Nr. 3309 VV RVG Antworten mit Zitat

Moin,

ein RA wird mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Er entscheidet sich mit seinem Mandanten dafür, die Vollstreckung bloss anzudrohen, um so eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner zu erwirken. Die Vollstreckungsandrohung kommt jedoch zurück mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt".

Der RA bittet den Mandanten mehrfach über einen Zeitraum von einem halben Jahr, die weitere Vorgehensweise mit ihm abzustimmen - der Mandant reagiert überhaupt nicht. Der RA möchte jedoch langsam mal eine Vergütung erhalten und schickt daher eine Rechnung über die 3309-Gebühr an den Mandanten.

Soweit so gut.

Aber: Angenommen, der RA hätte sofort den GV losgeschickt, dann wäre die 3309-Gebühr ja (weil die Vollstreckungsandrohung vorher ne "vorbereitende Massnahme" war) nicht nochmal angefallen.

Wie lange (zeitlich gesehen) gilt das denn? Kann der Mandant in 10 Jahren ankommen und sagen, ich hab dir doch damals Geld für ne Vollstreckungsandrohung gezahlt, jetzt beauftrage mal (rechtsanwaltsgebührenfrei) den Gerichtsvollzieher mit der ZV?
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

§ 15 Abs. 5 RVG.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen Verlegen Verlegen

Danke!
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.